Delegiertenwahl
Finden Sie hier alle Informationen zur Delegiertenwahl für die Amtsperiode 2025 - 2029
Als Delegierte vertreten Sie die Interessen der Genossenschafterinnen und Genossenschafter und bilden mit der jährlich stattfindenden Delegiertenversammlung das oberste Organ der Bank. Im Rahmen der Delegiertenversammlung befinden Sie unter anderem über Statutenänderungen, die Jahressrechnung und Verzinsung der Anteilsscheine, wählen den Verwaltungsrat und sind verantwortlich für die Entlasung von Verwaltungsrat und Bankleitung.
Sind auch Sie interessiert, die Erfolgsgeschichte unserer Bank ab dem 1. Juli 2025 als Delegierte/r weiterzuschreiben? Dann reichen Sie Ihre Kandidatur bis zum 30. November 2024 unter folgendem Link ein.
Wahlvoraussetzungen
Als Delegierte/r gewählt werden kann, wer Genossenschafter/in, voll handlungsfähig und eine natürliche Person mit gutem Leumund ist. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre, eine Wiederwahl ist in der Regel dreimal möglich. Insgesamt sind 80 Delegierte zu wählen, wobei sich diese anteilsmässig auf die beiden Wahlkreise Uerken-Suhrental und Aarau/Lenzburg aufteilen. Dies ergibt folgende Verteilung:
- Wahlkreis Uerken-Suhrental: 32 Sitze
- Wahlkreis Aarau/Lenzburg: 48 Sitze
Befugnisse & Kompetenzen
Zu den Pflichten der Delegierten gehört die Teilnahme an der Delegiertenversammlung, welche jährlich im Frühling stattfindet. Zudem treffen sich die Delegierten jeweils im Herbst zu einem Delegiertentreff, bei dem Sie ein Update zur Bank sowie spannende Einblicke in verschiedene Themen rund um die Finanzwelt erhalten.
Im Anschluss zu den Veranstaltungen wird der individuelle Austausch bei einem Apéro gepflegt.
Das Engagement ist, abgesehen von den erwähnten Einladungen, ehrenamtlich.
Weitere detaillierte Informationen rund um das Delegiertenwesen finden Sie in den Statuten unserer Bank.