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Warum braucht es Reformen bei der Altersvorsorge?

Die Gesellschaft ändert sich stetig – und mit ihr das Schweizer Vorsorgesystem. Um den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden, muss es immer wieder überarbeitet und angepasst werden.

Warum es Reformen braucht

Das Schweizer Vorsorgesystem mit seinen drei Säulen existiert in seiner heutigen Form seit 1987. Damit sich auch künftige Generationen auf das System verlassen können, sind Reformen unumgänglich. Die grösste Herausforderung der beruflichen Vorsorge ist die doppelte demografische Alterung. Daneben ist es wichtig, dass das System die heutigen Arbeits- und Lebensmodelle besser berücksichtigt.

 

Doppelte demografische Alterung

In den letzten fünfzig Jahren ist die Geburtenrate in der Schweiz stark zurückgegangen, während die Lebenserwartung laufend gestiegen ist. Die Folge: Der Anteil Rentenbeziehender hat stark zugenommen und wird in den kommenden Jahren noch stärker wachsen, da die geburtenstarken Jahrgänge (Babyboomer-Generation) in Pension gehen. Das belastet die obligatorische berufliche Vorsorge: Beim aktuellen gesetzlichen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent erhalten die heutigen Pensionierten deutlich mehr als ihnen aufgrund der längeren Lebenserwartung zustehen würde – dies zu Lasten der Jungen.

 

Neue gesellschaftliche Realitäten

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist seit dem Jahr 1985 in Kraft und spiegelt die damaligen gesellschaftlichen Verhältnisse wieder. Seither hat sich die Gesellschaft verändert: Heute arbeiten immer mehr Schweizerinnen und Schweizer Teilzeit und das vielfach bei mehreren Arbeitgebern. Diese Personen sind in der zweiten Säule ungenügend abgesichert.

 

Die Ziele von Reformen

Oberstes Ziel der Vorsorgereformen ist, die Renten der heutigen als auch der künftigen Rentnerinnen und Rentnern langfristig zu sichern – trotz stetig wandelnder Voraussetzungen. Das Rentenniveau soll erhalten bleiben. Darüber hinaus sollen Reformen die Finanzierung der AHV (1. Säule) und der beruflichen Vorsorge (2. Säule) gewährleisten und stabilisieren. Gering- oder Teilzeitverdienende – vor allem Frauen – und Mehrfachbeschäftige sollen zudem besser abgesichert sein.

 

Die wichtigsten Reformen im Überblick

Die Geschichte der Schweizer Altersvorsorge ist von diversen Revisionen und Reformversuchen geprägt. Seit ihrer Einführung hat die AHV bereits zehn Revisionen und Teilrevisionen durchlaufen, und auch die 1985 in Kraft getretene 2. Säule wurde mehrmals angepasst. Dennoch mussten die Reformprojekte der Altersvorsorge auch schon Niederlagen einstecken. Untenstehend alle Anpassungen von AHV und BVG:

 

  • 2024: Änderung des AHVG
    Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule
  • 2024: Stabilisierung der AHV (AHV 21)
    Festlegung des Referenzalters von 65 Jahren für Männer und Frauen in der AHV und in der BV (schrittweise Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65). Flexibler Beginn des Rentenbezugs. Anhebung der MWSt.
  • 2022: Änderung des AHVG
    Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden
  • 2020: Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)
    Erhöhung des Beitragssatzes. Erhöhung des Bundesbeitrags. Zuweisung des gesamten MWST-Demografieprozents an die AHV.
  • 2017: Revision des Scheidungsrechts
    Inkrafttreten des revidierten Vorsorgeausgleichs in der 2. Säule bei Scheidung: gerechtere Aufteilung zwischen den Ex-Eheleuten, vor allem wenn eine Rente entrichtet wird
  • 2012: Teilrevision der AHV
    Massnahmen zur Verbesserung der Durchführung
  • 2011 – 2012: Strukturreform des BVG
    Errichtung der eidgenössische Oberaufsichtskommission für die berufliche Vorsorge und Verbesserung von Aufsicht, Governance und Transparenz; Massnahmen für ältere Arbeitnehmende
  • 2008: Änderung des AHVG
    Ablösung der alten AHV-Nummer durch eine 13-stellige Versichertennummer, die als Sozialversicherungsnummer dient; Gewährleistung des Datenschutzes
  • 2004 - 2006: 1. BVG-Revision
    Transparenz; paritätische Verwaltung; Senkung der Eintrittsschwelle; Senkung des Koordinationsabzugs; Senkung des Umwandlungssatzes; regelmässige Überprüfung und Anpassung des Mindestzinssatzes; Witwerrente; Anpassung der Einkaufsmöglichkeiten
  • 2000: Scheidungsrecht
    Inkrafttreten der Revision des Zivilgesetzbuches und des FZG, die im Scheidungsfall die Teilung der 2. Säule vorsieht
  • 1997: 10. AHV-Revision
    Einführung der Einzelrente; Einkommenssplitting; Erziehungs- und Betreuungsgutschriften; Möglichkeit des Rentenvorbezugs; schrittweise Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 62 auf 64 Jahre; Witwerrente
  • 1995: Wohneigentumsförderung
    Inkrafttreten der Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV)
  • 1995: Einführung der Freizügigkeit
    Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG)
  • 1985: Einführung der beruflichen Vorsorge
    Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
  • 1979 - 1980: 9. AHV Revision
    Einführung des Mischindexes bei der Rentenberechnung; Erhöhung des Bundesbeitrags und der Beiträge der Selbstständigerwerbenden; Wiedereinführung der Beitragspflicht für über 65- jährige Erwerbstätige; Rentenerhöhung
  • 1973 - 1975: 8. AHV Revision
    Rentenerhöhung zur existenzsichernden Leistung (zusammen mit EL); Beitragssatzerhöhung, Senkung des Bundesbeitrags
  • 1972: Drei-Säulen-System
    Verankerung des Drei-Säulen-Konzepts (AHV, berufliche Vorsorge und private Vorsorge) in der Bundesverfassung
  • 1969: 7. AHV Revision
    Rentenerhöhung; Rentenaufschub wird ermöglicht; Beitragssatzerhöhung
  • 1964: 6. AHV Revision
    Rentenerhöhung; Herabsetzung des Frauenrentenalters von 63 auf 62 Jahre; Einführung der Zusatzrente für die Ehefrau und der Kinderrenten; Erhöhung des Beitrags der öffentlichen Hand
  • 1961: 5. AHV Revision
    Rentenerhöhung: Wegfall der Rentenkürzung für Ausländer/innen
  • 1960: AHV-Anpassungsrevision
    Umgestaltung des Teilrentensystems; Koordination mit der IV
  • 1957: 4. AHV Revision
    Erhöhung der ordentlichen Renten; Herabsetzung des Frauenrentenalters von 65 auf 63 Jahre; Anpassung der Beitragsskala für Selbstständigerwerbende
  • 1956: 3. AHV Revision
    Aufhebung der Einkommensgrenzen und der örtlichen Abstufung bei den Übergangsrenten
  • 1954: 2. AHV Revision
    Rentenerhöhung; Verbesserung der Hinterlassenenrenten; Befreiung der über 65-jährigen Erwerbstätigen von der Beitragspflicht
  • 1951: 1. AHV Revision
    Erhöhung der Einkommensgrenze für Übergangsrenten

Eine Übersicht über anstehende Reformen finden Sie hier.

Zusammenfassung

Mit dem Wandel der Zeit gehen

Das Schweizer Vorsorgesystem stammt aus einer Zeit, als die Demografie und die gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz noch andere waren. Deshalb ist es über die Jahre immer wieder angepasst worden.

  • Am 1. Januar 2024 wurde etwa das AHV-Referenzalter für Frauen um ein Jahr auf 65 erhöht und jenem der Männer angepasst.
  • Andere Revisionen hatten und haben zum Ziel, die Renten langfristig zu sichern und deren Niveau zu erhalten.
  • Die Absicherung von Teilzeitverdienenden soll ebenfalls bestehen bleiben. Darauf sind vor allem Frauen angewiesen.

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