Fazit
Die neue Regelung des Bundesrates tritt ab 01.01.2025 in Kraft und ermöglicht im begrenzten Rahmen Nachzahlungen in die Säule 3a. Verpasste Einzahlungen vor 2025 können mit dieser nicht nachgeholt werden, da nur zukünftige Lücken geschlossen werden können, die ab dem Jahr 2025 entstehen.