Ein Fallbeispiel: Vererbtes Haus wird zum Zankapfel
Reto Giovanoli stirbt unerwartet. Der Ehemann und Vater einer volljährigen Tochter hinterlässt weder Bargeld noch Bankguthaben, aber ein Einfamilienhaus. Darüber entbrennt ein Streit. Während Ehefrau Andrina in ihrem bisherigen Zuhause wohnen bleiben will, beharrt Tochter Melanie auf ihrem Anteil am Erbe. Weil die Mutter nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, um Melanie auszuzahlen, muss das Haus verkauft werden. Der Erlös wird aufgeteilt.
Das Problem: Die gesetzliche Erbquote
Wenn eine Person nicht festhält, was im Todesfall mit ihrem Hab und Gut passieren soll, greift die gesetzliche Erbquote. Der hinterbliebene Ehepartner erbt die eine Hälfte des Nachlasses, das Kind oder die Kinder erhalten die andere Hälfte. Das gilt auch für etwas eigentlich Unteilbares wie ein Haus.
Ein Testament bietet Spielraum für den letzten Willen. Doch selbst bei einer Begünstigung des Ehepartners können finanzielle Engpässe entstehen, wenn das Erbe kaum flüssige Mittel umfasst, sondern hauptsächlich aus Immobilien besteht – wie im Beispiel von Reto, Andrina und Melanie.
Die Lösung: Frühzeitig klare Verhältnisse schaffen
Um sicherzustellen, dass ein Ehepartner sein Zuhause im Falle des Todes des anderen nicht verliert, ist es ratsam, rechtzeitig die passenden Vorkehrungen zu treffen. Hierfür stehen unter anderem zwei Möglichkeiten zur Verfügung: