Alle Gebühren und Preise finden Sie auf den «Dienstleistungspreisen für Privatkunden».
Kontovoraussetzungen und Bestimmungen
- Das Mieterkautionskonto lautet auf den Namen des Mieters und unterliegt den Bestimmungen des Mietrechts (OR, Art. 257e)
- Der Zahlungseingang wird dem Mieter und Vermieter bestätigt
- Die Guthabenverzinsung kann sich ändern, der Zinssatz richtet sich nach dem Geld- und Kapitalmarkt
- Eröffnung Mieterkautionssprarkonten (Pauschalgebühr einmalig bei Eröffnung)
Kunden: CHF 50.00
Nichtkunden: CHF 100.00
Eröffnung und Schliessung
Der Vertrag Mieterkautionssparkonto und die Freigabe zur Auszahlung stehen Ihnen online zur Verfügung. Wenn Sie den Eröffnungsvertrag einreichen, legen Sie bitte auch eine Kopie des Mietvertrags bei.
Sobald das Mietverhältnis beendet ist und der Mieter seine Verpflichtungen eingehalten hat, ist der Vermieter verpflichtet, die Freigabe der Kaution zu Gunsten des Mieters unverzüglich durch schriftliche Mitteilung unter gleichzeitiger Benachrichtigung des Mieters zu veranlassen (Art. 257e OR). Die Kontosaldierung ist nur mit einem schriftlichen Auftrag durch Mieter und Vermieter möglich.