Teilnahmebedingungen «Raiffeisen Urbansurf Wettbewerb 2024»

Mit der Teilnahme am Wettbewerb «Raiffeisen Urbansurf Wettbewerb 2024» akzeptieren die Teilnehmenden ausdrücklich die vorliegenden Teilnahmebedingungen:

Wettbewerbsveranstalter

Raiffeisen Schweiz Genossenschaft, Raiffeisenplatz, 9001 St. Gallen (nachfolgend «Raiffeisen Schweiz»).

 

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme berechtigt sind alle Personen, welche das welche das 18. Altersjahr vollendet und Wohnsitz in der Schweiz haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende von Raiffeisen Schweiz sowie der Raiffeisenbanken, Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende. Pro Person ist nur eine Wettbewerbsteilnahme zulässig.

 

Kostenlose Teilnahme

Die Teilnahme am Wettbewerb von Raiffeisen Schweiz ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Erwerb oder der Inanspruchnahme einer entgeltlichen Leistung. Die Teilnahme gewährt keinen Anspruch auf den Abschluss von Rechtsgeschäften.

 

Ausschluss von der Teilnahme

Raiffeisen Schweiz behält sich vor, Teilnehmende mit sofortiger Wirkung vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/festgestellt werden oder andere wichtige Gründe für einen Ausschluss vorliegen. Allfällige Gewinne können von Raiffeisen Schweiz nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden. 

 

Gewinn

Unter den Teilnehmenden werden die folgenden Preise für zwei Personen verlost:

50 Packages mit 2 Tagespässen inkl. Übernachtung (31.08 – 01.09.2024 / Doppelzimmer in einem Hotel in Zürich oder Umgebung) für das Urbansurf in Zürich am 01. September 2024 inklusive SBB-Voucher im Wert von CHF 120.00. 

 

Wettbewerbsablauf

Die Wettbewerbsteilnahme erfolgt automatisch bei Neuabschluss einer Raiffeisen Visa Card Classic während des Zeitraums vom 29.05.2024 bis zum Teilnahmeschluss am 31.07.2024. Alternativ ist die Wettbewerbsteilnahme unter Bekanntgabe von Namen, Vornamen, Adresse und Telefonnummer mittels Einsendung einer Postkarte an Raiffeisen Schweiz Genossenschaft, Marketing YMP, Raiffeisenplatz 4, 9001 St. Gallen oder mittels Zustellung einer E-Mail an challenge@raiffeisen.ch mit dem Stichwort «Raiffeisen Urbansurf Wettbewerb 2024» im vorstehend erwähnten Zeitraum möglich. Nach Teilnahmeschluss werden 50 Gewinner von Raiffeisen Schweiz mittels Zufallsverlosung ermittelt. Die Durchführung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

Bekanntgabe der Gewinnerinnen und Gewinner

Die Namen der Gewinner werden nicht öffentlich publiziert. Die Gewinner werden durch ihre Raiffeisenbank oder auf dem schriftlichen Weg kontaktiert.

 

Datenschutz

Zur Teilnahme an dem Wettbewerb wird die Raiffeisen Genossenschaft die an sie bekanntgegebenen Personendaten erfassen. Diese Personendaten werden zu folgenden Zwecken bearbeitet:

  • zur Ziehung der Gewinner;
  • zur Information der Gewinner.
  • Um weitere Angebote zu Produkten und Dienstleistungen der Raiffeisen Gruppe zu unterbreiten, bearbeitet die Raiffeisen Genossenschaft diese Personendaten auch zu Marketingzwecken. Das heisst, sie stellen per Post, via Telefon oder über andere elektronische Kanäle inklusive unverschlüsseltem E-Mail oder SMS Werbung zu weiteren Produkten und Dienstleistungen der Raiffeisen Gruppe zu. Der Empfänger kann dieser Bearbeitung jederzeit widersprechen.

Die Raiffeisen Schweiz Genossenschaft übermittelt die Daten die der Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Wettbewerb bekanntgibt an folgende Dritte:

  • Innerhalb der Raiffeisen Gruppe an Raiffeisenbanken
  • Kommunikationsagentur: D&K Sports Management GmbH, Gymelsdorfergasse 4/1, 2700 Wiener Neustadt, Österreich

Schlussbestimmungen

Raiffeisen Schweiz ist berechtigt, die vorliegenden Teilnahmebedingungen jederzeit abzuändern.

Bei Vorliegen wichtiger Gründe ist Raiffeisen Schweiz berechtigt, den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.

Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinnerinnen und Gewinnern – keine Korrespondenz geführt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz.