Wie viele Freizügigkeitskonten sind erlaubt?
Grundsätzlich können Sie zwei Freizügigkeitskonten besitzen. Die Aufteilung des Pensionskassenguthabens auf zwei Freizügigkeitskonten muss beim Austritt aus der Pensionskasse aber explizit verlangt werden.
Wann endet das Freizügigkeitskonto?
Sobald Sie einer neuen Pensionskasse beitreten, müssen Sie gemäss Freizügigkeitsgesetz alle Freizügigkeitsleistungen in die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers einzahlen. Wenn Sie das AHV-Referenzalter erreichen, kann die Auszahlung des Freizügigkeitskontos um bis zu fünf Jahre verschoben werden. Es gibt jedoch kantonal unterschiedliche Regelungen. Sie können das Geld auf Ihrem Konto in diesem Zeitraum jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 31 Tagen zur Auszahlung beantragen.
Wann können Freizügigkeitsgelder bezogen werden?
Da es sich um ein Sperrkonto handelt, können die Gelder nur in Ausnahmesituationen ausgezahlt werden:
- Wenn Sie selbstbewohntes Wohneigentum bauen oder kaufen
- Für die Amortisation einer Hypothek von selbstbewohntem Wohneigentum
- Wenn Sie sich selbstständig machen
- Für den Einkauf in die Pensionskasse
- Bei Bezug einer ganzen Invaliditätsrente der eidgenössischen Invalidenversicherung
- Bei definitivem Wegzug ins Ausland (bei Wegzug in EU- und EFTA-Staaten besteht ein Barauszahlungsverbot)
- Frühestens fünf Jahre vor bzw. spätestens fünf Jahre nach Erreichen des Rentenalters
- Bei Todesfall (hier erfolgt die Auszahlung gemäss Begünstigungsordnung)
Wird das Konto versteuert?
Nein, das Freizügigkeitskonto ist während der Haltedauer von der Vermögenssteuer befreit. Es muss in der Steuererklärung nicht deklariert werden. Erst bei der Auszahlung wird Ihr Guthaben gesondert vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.
Wieviel kann ich einzahlen?
Auf das Freizügigkeitskonto können nur bereits gebundene Gelder der 2. Säule übertragen werden, entweder von einer Pensionskasse, einem anderen Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice. Das Reglement der Raiffeisen Freizügigkeitsstiftung und die gesetzlichen Bestimmungen lassen freiwillige Einlagen auf das Freizügigkeitskonto nicht zu.