Fazit
Die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats sieht vor, erstmals im Jahr 2026 einen Einkauf zu ermöglichen, und zwar ausschliesslich für verpasste Einzahlungen ab Jahr 2025 – bereits verpasste Einzahlungen vor 2025 bleiben unberücksichtigt. Auch Lücken, die aufgrund von Erwerbspausen wegen Aus-/Weiterbildungen und Elternzeiten entstanden sind, können aufgrund des fehlenden AHV-pflichtigen Einkommens nicht geschlossen werden. Die bestehenden Vorsorgelücken der Schweizer Bevölkerung in der Säule 3a wären – sofern die Vernehmlassung unverändert in Kraft gesetzt würde - nicht mehr aufzuholen, was im Widerspruch zu den Intentionen der Motion Ettlin sowie den Absichten des National- und Ständerates stehen würde