Urabstimmung 2025

 

Gemäss unserem Reglement für die Urabstimmung werden wir anstelle der Generalversammlung wieder eine schriftliche Stimmabgabe gemäss Artikel 32 unserer Statuten durchführen. Hiermit orientieren wir Sie über das genaue Vorgehen:

 

-    Die Urabstimmung erfolgt am 04.04.2025

-    Anfangs März 2025 erhalten Sie mit dem Geschäftsbericht 2024 sämtliche Unterlagen zur brieflichen Abstimmung

 

Gemäss Reglement für die Urabstimmung können die Genossenschafter mit Unterschrift durch mindestens einem Zehntel aller Mitglieder die Durchführung einer Generalversammlung verlangen und/oder Traktanden vorschlagen. Die Eingabe mit der Unterzeichnung von mindestens 800 Mitgliedern muss bis zum 31.01.2025 erfolgen.