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Neue Dienstleistungspreise, Basisreglemente und Rückzugsbestimmungen
Die Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt wird ihre Vertragsbedingungen und Dienstleistungspreise für das Jahr 2025 anpassen. Darüber hinaus werden per 1. Juli 2025 die Konto-Rückzugsbestimmungen ändern, worüber wir Sie hiermit frühzeitig informieren. Um Ihnen einen Überblick über die Neuerungen zu geben, werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen nachfolgend näher erläutert.
Wichtige Änderungen im Zusammenhang mit den Basisreglementen (per 1. April 2025)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Ziffer 2 «Legitimationsprüfung»: Ergänzung zwecks Klarstellung der gegenseitigen Haftungsregelung erfolgt vor dem Hintergrund der Häufung von Betrugsversuchen, namentlich etwa «Phishing»-Fällen.
- Ziffer 3 «Mitteilungen, Kontaktaufnahme und Unterschriften»: Zur Präzisierung wird im dritten Abschnitt dieser Ziffer eine Ergänzung betreffend unverschlüsselte E-Mail- und SMS-Nachrichten angefügt.
- Ziffer 4 «Beanstandungen des Kunden»: Diese Ziffer wird zwecks Regelung der Rechtsfolgen bei nicht erfolgten oder verspäteten Beanstandungen des Kunden dahingehend ergänzt, dass im Falle einer Nicht-Beanstandung innert 30 Tagen entsprechende Mitteilungen der Bank als genehmigt gelten.
- Ziffer 11 «Dienstleistungseinschränkung»: Aus Transparenzgründen und zur Erläuterung des Begriffs «eigene Risikoüberlegungen» wurde in dieser Ziffer der «Verdacht auf Betrug» als ein Beispiel ergänzt.
- Ziffer 13 «Datenschutz/Bankkundengeheimnis»: Die Formulierungen unter Absatz a) und d) wurden präzisiert, um den notwendigen Datenaustausch innerhalb der Raiffeisen Gruppe zur Wahrung berechtigter Interessen sicherzustellen.
- Ziffer 17 «Kündigung der Geschäftsbeziehungen»: Nebst der Erweiterung des expliziten Kündigungsrechts des Kunden wurde aus Transparenzgründen der konkrete Ablauf ergänzt, wenn der Kunde keine Angaben zur Transferierung seiner Vermögenswerte macht.
- Ziffer 20 «Änderungen der Basisreglemente»: In dieser Ziffer wurde das explizite Kündigungsrechts des Kunden im Fall des Widerspruchs gegen Änderungen der Basisreglemente ergänzt.
Depotreglement
- Ziffer 9 «Transaktionen mit Finanzinstrumenten»: In der Ziffer 9.1 wird neu aufgenommen, dass für die Ausführung von Transaktionen von gewissen Finanzinstrumenten bestimmte Formalitäten erfüllt sein müssen.
- Ziffer 11 «Berücksichtigtes Marktangebot»: Im Sinne der Kundentransparenz wurde der Hinweis ergänzt, dass eigene Finanzinstrumente von Raiffeisen zusätzliche Gebühren enthalten können, welche innerhalb der Raiffeisen Gruppe verbleiben.
Bedingungen für den Zahlungsverkehr
- Ziffer 2 «Anforderungen an Zahlungsaufträge»: Durch die Ergänzung wird klargestellt, dass es dem Kunden obliegt, Zahlungsaufträge korrekt zu erfassen und die Bank keine Pflicht hat, diese Angaben inhaltlich zu überprüfen.
- Ziffer 3 «Zahlungsausführung» und Ziffer 7 «Gutschrift von Zahlungseingängen»: In diesen beiden Ziffern wird präzisiert, dass die Bank nicht für Schäden haftet, die dem Kunden durch Verzögerungen oder Nichtausführungen von ausgehenden Auslandszahlungen bzw. Zahlungseingängen infolge der erwähnten Gründe entstehen.
Detailliertere Erläuterungen zu diesen Änderungen finden Sie hier (PDF, 452.9KB) oder unter www.raiffeisen.ch/rechtliches.
Wichtige Änderungen der Dienstleistungspreise für Privat- und Firmenkunden (per 1. Januar 2025)
- Abschaffung Sperrgebühr Debitkarten
- Einführung Kommission Glückspiele auf Prepaid- und Kreditkarten
- Einführung Kommission Rückerstattung Kartenguthaben
Die aktualisierten Preislisten finden Sie unter www.raiffeisen.ch/gaeu-bipperamt/preislisten oder physische Exemplare können bei unseren Geschäftsstellen in Egerkingen, Oensingen und Wiedlisbach bezogen werden.
Anpassung der Konto-Rückzugsbestimmungen (per 1. Juli 2025)
Die Rückzugsbestimmungen werden sich per 1. Juli 2025 ändern. Neu berechnet sich der maximal mögliche Rückzugsbetrag aufgrund der vergangenen 30, 90, 180 resp. 360 Tage vor dem Bezugstag, anstatt wie bisher aufgrund der Bezüge des aktuellen Kalender-Monats, -Quartals, -Semesters resp. -Jahres (abhängig vom Kontoprodukt). Die Anpassung der Rückzugsbestimmungen hilft Raiffeisen bei der Erfüllung der vom Regulator verschärften Liquiditätserfordernisse.
Beispiel ab 1. Juli 2025:
Ihre Rückzugslimite beträgt CHF 10'000 während 30 Tagen. Der jeweils verfügbare Betrag berechnet sich aus dem Betrag der Rückzugslimite abzüglich der Beträge, die Sie in den letzten 30 Tagen bezogen haben.
Wenn Sie mehr beziehen möchten, ist dies wie bisher mit einer Gebühr von 2% auf dem überschrittenen Rückzugsbetrag möglich, sofern die Bank einen höheren Rückzug zulässt.
Per 1. Juli 2025 passen wir die Höhe der Rückzugslimite sowie die Kündigungsfristen folgender Konten an:
Mitglieder Sparkonto:
Bisher: CHF 20'000 pro Quartal / Darüber 3 Monate Kündigungsfrist
Neu ab 1. Juli 2025: CHF 10'000 während 30 Tagen / Darüber 91 Tage Kündigungsfrist
Sparkonto, Jugendsparkonto, YoungMember Sparkonto, Geschenksparkonto:
Bisher: CHF 20'000 pro Monat / Darüber 3 Monate Kündigungsfrist
Neu ab 1. Juli 2025: CHF 10'000 während 30 Tagen / Darüber 31 Tage Kündigungsfrist
Sparkonto EUR:
Bisher: EUR 10'000 pro Monat / Darüber 3 Monate Kündigungsfrist
Neu ab 1. Juli 2025: EUR 10'000 während 30 Tagen / Darüber 31 Tage Kündigungsfrist
Tipp: Ihnen bereits bekannte grössere Zahlungen (z.B. Steuerrechnungen), die über die Rückzugslimiten hinausgehen, sind uns möglichst im Vorfeld mitzuteilen. So können wir dies bei uns vormerken, damit die Zahlungen pünktlich – ohne die Rückzugslimite zu überschreiten - ausgeführt werden können.
Die aktuellen Zinssätze und Rückzugsbestimmungen aller Konten sowie allfällige geplante Anpassungen finden Sie unter www.raiffeisen.ch/gaeu-bipperamt/preislisten.
Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung und freuen uns, Sie auch im nächsten Jahr zu unseren treuen Kundinnen und Kunden zählen zu dürfen.
Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt