Maximalbetrag 2024
Einzahlungen in die steuerbegünstigte Säule 3a sind auf einen jährlichen Maximalbetrag begrenzt. Ob Sie bei einer Pensionskasse versichert sind oder nicht, entscheidet, wie viel Sie einzahlen dürfen.
Pensionskassenversichert
Personen, die durch ihren Arbeitgeber einer Pensionskasse angeschlossen sind und entsprechende Beiträge leisten, dürfen für das Jahr 2024 maximal CHF 7'056.– einzahlen.
Nicht-Pensionskassenversichert
Selbständigerwerbende oder Personen, welche die BVG-Eintrittsschwelle nicht erreichen (jährliches Einkommen von unter CHF 22'050.–), dürfen 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen, maximal aber CHF 35'280.–.
Bis wann kann ich in die Säule 3a einzahlen?
Kann ich die Einzahlung in das Säule-3a-Konto mit einem Dauerauftrag erledigen?
Kann ich meine Sparbeiträge absichern?
Es lohnt sich, Anfang Jahr einzuzahlen