Wie werden Sie Raiffeisen-Mitglied?
Wenn Sie Mitglied werden wollen, müssen Sie mindestens einen Anteilschein bei Ihrer lokalen Raiffeisenbank kaufen. Der Nennwert des Anteilscheins liegt je nach Raiffeisenbank zwischen 200 und 500 Franken.
Können Sie Mitglied werden?
Sie können Mitglied bei Ihrer lokalen Raiffeisenbank werden, wenn Sie eine volljährige natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz, Grundbesitz, Arbeitsplatz oder einem Betrieb im Geschäftskreis der jeweiligen Raiffeisenbank sind.
Profitieren Sie als Mitglied von den Gebührenvorteilen beim Mitglieder Privatkonto und haben Sie Zugriff auf die MemberPlus Zusatzleistungen?
Die Mitgliedschaft ist die Grundlage für eine partnerschaftliche Bankbeziehung. Alle Mitglieder mit einer aktiven Bankbeziehung erhalten den MemberPlus Status und profitieren von günstigeren Gebühren beim Mitglieder Privatkonto und von unseren MemberPlus-Zusatzleistungen.
Wird der Anteilschein verzinst?
Im Ausgabejahr wird der Anteilschein anteilsmässig von der Zeichnung bis zum Abschluss des Geschäftsjahres verzinst. Anschliessend erhalten Sie die Zinszahlung jährlich nach der Generalversammlung fürs abgeschlossene Geschäftsjahr. Bei einer Rückzahlung erfolgt die Verzinsung lediglich fürs abgeschlossene Geschäftsjahr und nicht bis zum Rückzahlungstag.
Wie hoch ist die Verzinsung des Anteilscheins?
Die Bestimmungen für die Verzinsung werden in den Statuten geregelt. Die Verzinsung wird jährlich festgelegt und orientiert sich am Geschäftsergebnis sowie dem aktuellen Zinsniveau und ist gemäss Statuten begrenzt.
Was geschieht mit Ihrem Anteilschein, wenn Sie als Mitglied austreten?
Wenn Sie als Mitglied austreten, haben Sie Anspruch auf die Rückzahlung des Anteilscheins höchstens zum Nennwert. Der Verwaltungsrat kann eine Rückzahlung ohne Angaben von Gründen verweigern. Vor allem dann, wenn die Eigenmittel der Raiffeisen Gruppe den gesetzlichen Eigenmittelanforderungen nicht genügen.
Wie bestimmen Sie als Mitglied bei Ihrer lokalen Raiffeisenbank mit?
Als Raiffeisen-Mitglied werden Sie jährlich zur Generalversammlung oder Urabstimmung eingeladen und aus erster Hand über die Geschäftspolitik Ihrer Raiffeisenbank informiert. Sie können deren Geschäftspolitik mitbestimmen, über die Verzinsung des Anteilscheins abstimmen und wählen Personen Ihres Vertrauens in den Verwaltungsrat.
Haben Sie weitere Fragen?
Unter Hilfe & Kontakt finden Sie die häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden.