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01.12.2024

Konto- und Rückzugsbestimmungen per 1. Juli 2025

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Die Rückzugsbestimmungen werden sich per 1. Juli 2025 ändern. Neu berechnet sich der maximal mögliche Rückzugsbetrag aufgrund der vergangenen 30, 90, 180 resp. 360 Tage vor dem Bezugstag, anstatt wie bisher aufgrund der Bezüge des aktuellen Kalender-Monats, -Quartals, -Semesters resp. -Jahres (abhängig vom Kontoprodukt). Die Anpassung der Rückzugsbestimmungen hilft Raiffeisen bei der Erfüllung der vom Regulator verschärften Liquiditätserfordernisse.

Beispiel ab 1. Juli 2025: 

Ihre Rückzugslimite beträgt CHF 10'000 während 30 Tagen. Der jeweils verfügbare Betrag berechnet sich aus dem Betrag der Rückzugslimite abzüglich der Beträge, die Sie in den letzten 30 Tagen bezogen haben. Wenn Sie mehr beziehen möchten, ist dies wie bisher mit einer Gebühr von 2% auf dem überschrittenen Rückzugsbetrag möglich, sofern die Bank einen höheren Rückzug zulässt.

Auf denselben Zeitpunkt passen wir die Höhe der Rückzugslimite sowie die Kündigungsfristen folgender Konten an:

 

Mitglieder Sparkonto:

Bisher: CHF 20'000 pro Quartal / Darüber 3 Monate Kündigungsfrist 

Neu ab 1. Juli 2025: CHF 20'000 während 30 Tagen / Darüber 91 Tage Kündigungsfrist

 

Sparkonto, Jugendsparkonto, YoungMember Sparkonto, Geschenksparkonto:

Bisher: CHF 20'000 pro Monat / Darüber 3 Monate Kündigungsfrist 

Neu ab 1. Juli 2025: CHF 10'000 während 30 Tagen / Darüber 31 Tage Kündigungsfrist

 

Sparkonto EUR:

Bisher: EUR 10'000 pro Monat / Darüber 3 Monate Kündigungsfrist 

Neu ab 1. Juli 2025: EUR 10'000 während 30 Tagen / Darüber 31 Tage Kündigungsfrist

 

Firmen Sparkonto 91

Bisher: CHF 200'000 pro Kalenderquartal / Darüber 3 Monate Kündigungsfrist 

Neu ab 1. Juli 2025: CHF 200'000 während 91 Tagen / Darüber 91 Tage Kündigungsfrist

 

Tipp: Ihnen bereits bekannte grössere Zahlungen (z.B. Steuerrechnungen), die über die Rückzugslimiten hinausgehen, sind uns möglichst im Vorfeld mitzuteilen. So können wir dies bei uns vormerken, damit die Zahlungen pünktlich – ohne die Rückzugslimite zu überschreiten – ausgeführt werden können. 

 

Die aktuellen Zinssätze und Rückzugsbestimmungen aller Konten sowie allfällige geplante Anpassungen finden Sie bei uns in den Geschäftsstellen oder unter Gebühren und Zinsen

 

Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung und freuen uns, Sie auch im nächsten Jahr zu unseren treuen Kundinnen und Kunden zählen zu dürfen. 

 

Ihre Raiffeisenbank Marbach-Rebstein