Urabstimmung
Urabstimmung 2025
Die Urabstimmung findet am Mittwoch, 23. April 2025 statt, die Einladungen werden zeitgerecht verschickt. Weitere Informationen können den Statuten entnommen werden.
Sollten Sie als Mitglied dem Verwaltungsrat Anträge zur Aufnahme von Geschäften auf der Traktandenliste einreichen wollen, muss dies bis am Freitag, 17. Januar 2025 via andrea.wuchner@raiffeisen.ch geschehen.
Auszug Statuten Artikel Nr. 22:
- Jedes Mitglied kann dem Verwaltungsrat Anträge eines Geschäfts in die Traktandenliste der Generalversammlung stellen.
- Die Einreichung von Anträgen zur Aufnahme von Geschäften auf die Traktandenliste erfolgt 12 Wochen vor der Versammlung.
- Der Entscheid über die Aufnahme obliegt dem Verwaltungsrat
- Lehnt der Verwaltungsrat einen Antrag ab, ist die Abhlehnung dem antragstellenden Mitglied begründet mitzuteilen.
Traktanden (provisorisch):
- Traktandum 1 / Genehmigung der Jahresrechnung 2024
- Traktandum 2 / Verzinsung der Anteilscheine: Der Verwaltungsrat beantragt 3.5 Prozent
- Traktandum 3 / Entlastung der Organe
- Traktandum 4 / Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Verwaltungsratspräsidenten / der Verwaltungsratspräsidentin
Abstimmungstermine:
- Abstimmungtermin online und physisch: Mittwoch, 23. April 2025
- Bekanntgabe des Abstimmungsresultats: Freitag, 25. April 2025
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der Abstimmung.