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22.11.2024

Wichtige Änderung bei den Basisreglementen und Rückzugsbestimmungen

Geschätzte Kundinnen und Kunden

 

Raiffeisen passt sich den neuesten Gegebenheiten an. Dies hat für das Jahr 2025 Änderungen im Zusammenhang mit den Basisreglementen und Rückzugsbestimmungen zur Folge.

 

Wichtige Änderungen im Zusammenhang mit den Basisreglementen (per 1. April 2025)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Ziffer 2 Legitimationsprüfung: Ergänzung zwecks Klarstellung der gegenseitigen Haftungsregelung erfolgt vor dem Hintergrund der Häufung von Betrugsversuchen, namentlich etwa «Phishing»-Fällen. 
  • Ziffer 3 Mitteilungen, Kontaktaufnahme und Unterschriften: Zur Präzisierung wird im dritten Abschnitt dieser Ziffer eine Ergänzung betreffend unverschlüsselte E-Mail- und SMS-Nachrichten angefügt. 
  • Ziffer 4 Beanstandungen des Kunden: Diese Ziffer wird zwecks Regelung der Rechtsfolgen bei nicht erfolgten oder verspäteten Beanstandungen des Kunden dahingehend ergänzt, dass im Falle einer Nicht-Beanstandung innert 30 Tagen entsprechende Mitteilungen der Bank als genehmigt gelten. 
  • Ziffer 11 Dienstleistungseinschränkung: Aus Transparenzgründen und zur Erläuterung des Begriffs «eigene Risikoüber-legungen» wurde in dieser Ziffer der «Verdacht auf Betrug» als ein Beispiel ergänzt. 
  • Ziffer 13 Datenschutz/Bankkundengeheimnis: Die Formulierungen unter Absatz a) und d) wurden präzisiert, um den notwendigen Datenaustausch innerhalb der Raiffeisen Gruppe zur Wahrung berechtigter Interessen sicherzustellen. 
  • Ziffer 17 Kündigung der Geschäftsbeziehungen: Nebst der Erweiterung des expliziten Kündigungsrechts des Kunden wurde aus Transparenzgründen der konkrete Ablauf ergänzt, wenn der Kunde keine Angaben zur Transferierung seiner Vermögenswerte macht. Ziffer 20 Änderungen der Basisreglemente: In dieser Ziffer wurde das explizite Kündigungsrechts des Kunden im Fall des Widerspruchs gegen Änderungen der Basisreglemente ergänzt. Depotreglement
  • Ziffer 20 Änderungen der Basisreglemente: In dieser Ziffer wurde das explizite Kündigungsrechts des Kunden im Fall des Widerspruchs gegen Änderungen der Basisreglemente ergänzt.

Depotreglement

  • Ziffer 9 Transaktionen mit Finanzinstrumenten: In der Ziffer 9.1 wird neu aufgenommen, dass für die Ausführung von Transaktionen von gewissen Finanzinstrumenten bestimmte Formalitäten erfüllt sein müssen. 
  • Ziffer 11 Berücksichtigtes Marktangebot: Im Sinne der Kundentransparenz wurde der Hinweis ergänzt, dass eigene Finanzinstrumente von Raiffeisen zusätzliche Gebühren enthalten können, welche innerhalb der Raiffeisen Gruppe verbleiben.

Bedingungen für den Zahlungsverkehr

  • Ziffer 2 Anforderungen an Zahlungsaufträge: Durch die Ergänzung wird klargestellt, dass es dem Kunden obliegt, Zahlungsaufträge korrekt zu erfassen und die Bank keine Pflicht hat, diese Angaben inhaltlich zu überprüfen. 
  • Ziffer 3 Zahlungsausführung und Ziffer 7 Gutschrift von Zahlungseingängen: In diesen beiden Ziffern wird präzisiert, dass die Bank nicht für Schäden haftet, die dem Kunden durch Verzögerungen oder Nichtausführungen von ausge-henden Auslandszahlungen bzw. Zahlungseingängen infolge der erwähnten Gründe entstehen. Detailliertere Erläuterungen zu diesen Änderungen finden Sie im folgenden Dokument (PDF, 452.9KB) oder unter www.raiffeisen.ch/rechtliches. Die neuen Basisreglemente 2025 finden Sie hier (PDF, 150.6KB).

Wichtige Änderungen im Zusammenhang mit den Konto-Rückzugsbestimmungen (per 1. Juli 2025)

Die Rückzugsbestimmungen werden sich per 1. Juli 2025 ändern. Neu berechnet sich der maximal mögliche Rückzugsbetrag auf Basis der Bezüge der vergangenen 30, 90, 180 oder 360 Tagen vor dem Bezugstag, anstatt wie bisher aufgrund der Bezüge des aktuellen Kalender-Monats, -Quartals, -Semesters oder -Jahres (abhängig vom Kontoprodukt). Die Anpassung der Rückzugsbestimmungen hilft Raiffeisen bei der Erfüllung der vom Regulator verschärften Liquiditätserfordernisse.

 

Beispiel ab 1. Juli 2025: 

Die Rückzugslimite auf dem Sparkonto beträgt 20'000 Franken während 30 Tagen. Der jeweils verfügbare Betrag berechnet sich aus der Rückzugslimite abzüglich der Beträge, die in den letzten 30 Tagen vom Konto bezogen wurden. Wenn Sie mehr beziehen möchten, ist dies wie bisher mit einer Gebühr von 2% auf dem überschrittenen Rückzugsbetrag möglich, sofern die Bank den vorzeitigen Rückzug zulässt.

 

Unsere Rückzugsbestimmungen ab 1. Juli 2025 lauten wie folgt: 

Sparkonto, Mitgliedersparkonto, Jugendsparkonto, YoungMember Sparkonto

Bis CHF 20'000 während 30 Tagen frei / Darüber 31 Tage Kündigungsfrist

Geschenksparkonto

Bis CHF 10'000 während 30 Tagen frei / Darüber 31 Tage Kündigungsfrist

Sparkonto EUR

Bis CHF 20'000 während 30 Tagen frei / Darüber 31 Tage Kündigungsfrist

Firmensparkonto 31 CHF

Bis CHF 100'000 während 30 Tagen frei / Darüber 31 Tage Kündigungsfrist

Firmensparkonto 31 EUR

Bis EUR 100'000 während 30 Tagen frei / Darüber 31 Tage Kündigungsfrist

Firmensparkonto 90 CHF

Bis CHF 60'000 während 90 Tagen frei / Darüber 91 Tage Kündigungsfrist

Firmensparkonto 180 CHF

Bis CHF 60'000 während 180 Tagen frei / Darüber 180 Tage Kündigungsfrist

 

Tipp: Ihnen bereits bekannte, grössere Zahlungen (z.B. Steuerrechnungen), die über die Rückzugslimiten hinausgehen, sind uns möglichst im Vorfeld mitzuteilen. So können wir dies bei uns vormerken, damit die Zahlungen pünktlich - ohne die Rückzugslimite zu überschreiten - ausgeführt werden können.

 

Wir freuen uns, Sie zu unseren treuen Kundinnen und Kunden zählen zu dürfen und danken für Ihr Vertrauen.

Ihre Raiffeisenbank Nidwalden