Urabstimmung

Das Mitspracherecht unserer Mitglieder (bisher Generalversammlung) wird ab dem Jahr 2025 vollständig durch die schriftliche oder elektronische Stimmabgabe (Urabstimmung) gewährleistet.

Zeitgemässer Richtungswechsel ab 2025

  • Die Mitglieder der Raiffeisenbank Oberes Rheintal haben an der Generalversammlung (GV) vom 20. April 2024 einem Wechsel von der GV auf eine Urabstimmung zugestimmt. Dies bedeutet eine künftige Abstimmung über die Sachgeschäfte auf schriftlicher Ebene und den Wegfall der physischen GV.

urabstimmung

Informationen zur Urabstimmung 2025 werden zu gegebener Zeit auf dieser Webseite aufgeschaltet.