Maximal­betrag 2024

Einzahlungen in die steuerbegünstigte Säule 3a sind auf einen jährlichen Maximalbetrag begrenzt. Ob Sie bei einer Pensionskasse versichert sind oder nicht, entscheidet, wie viel Sie einzahlen dürfen.

Pensionskassenversichert

Personen, die durch ihren Arbeitgeber einer Pensionskasse angeschlossen sind und entsprechende Beiträge leisten, dürfen für das Jahr 2024 maximal CHF 7'056.– einzahlen.

 

Nicht-Pensionskassenversichert

Selbständigerwerbende oder Personen, welche die BVG-Eintrittsschwelle nicht erreichen (jährliches Einkommen von unter CHF 22'050.–), dürfen 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen, maximal aber CHF 35'280.–.

 

Der nächste Schritt zu Ihrer Vorsorge.