Gesetzliche Regelungen in der Ehe
Gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch sind Ehepartner verpflichtet, «das Wohl der ehelichen Gemeinschaft zu wahren» und einander Treue und Beistand zu leisten. Der Güterstand bestimmt, wem was gehört. Wenn eheliche Pflichten verletzt werden oder es Uneinigkeiten gibt, kann das Ehepaar ein Gericht um Vermittlung bitten. Kommt es zu einer Scheidung, gibt es gesetzliche Regeln, wem was zusteht – beispielsweise in Bezug auf Unterhaltszahlungen oder Teilung des gemeinsamen Vermögens.
Bestimmungen im Konkubinat
Rechtlich gilt das Konkubinat als «einfache Gesellschaft», die stillschweigend und ohne formelles Versprechen gegründet wird. Entsprechend kann sie auch wieder aufgelöst werden. Die Partner haben aber auch im Konkubinat die Pflicht, ihren Beitrag zum gemeinsamen Leben beizusteuern, sei es Geld oder Arbeit – ohne anderweitige Regelung zu je 50 Prozent. Streitigkeiten sind schwierig gesetzlich zu schlichten. Meist muss hier, wie auch bei einer endgültigen Trennung, eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Was können Sie tun?
Damit es bei einer Trennung nicht zu Streit oder Ungerechtigkeiten kommt, ist es sinnvoll, die wichtigsten Aspekte des gemeinsamen Lebens in einem einfachen, beidseitig unterschriebenen Konkubinatsvertrag zu regeln. Eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig. Folgende Fragen sollten darin beantwortet werden:
- Wem gehört was? Wie wird ein Inventar geführt?
- Wie ist die Wohnsituation geregelt? Wem gehört das Eigenheim bzw. wer bezahlt wieviel Miete?
- Wie wurde das Eigenheim genau finanziert (falls gemeinsam)?
- Wie sind gemeinsame Ausgaben geregelt? Gibt es ein gemeinsames Konto?
- Wer darf in welchem Umfang gemeinsame Fahrzeuge benutzen?
- Wer führt den Haushalt? Und wie wird er oder sie dafür entschädigt?
- Welche Unterhaltszahlungen sind bei einer allfälligen Trennung vorgesehen?