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Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie selbst, welchen medizinischen Massnahmen Sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmen – oder wer für Sie entscheiden darf. Für Ärzte ist dieses Dokument verbindlich.

Was regelt die Patientenverfügung?

In einem Notfall, bei einer schweren Krankheit oder am Lebensende können Sie Ihren Ärzten unter Umständen nicht mehr mitteilen, welchen medizinischen Behandlungen Sie zustimmen. Deshalb empfiehlt sich eine Patientenverfügung: Darin halten Sie beispielsweise fest, inwieweit Sie lebenserhaltende Massnahmen wünschen und wer Sie in medizinischen Fragen vertreten darf. Ärzte und Angehörige müssen Ihre Anweisungen befolgen. 

Keine Patientenverfügung – wer entscheidet?

Ohne Patientenverfügung versuchen Ihre Angehörigen, Ihren mutmasslichen Willen und Ihre Interessen so gut wie möglich zu berücksichtigen. Das Erwachsenenschutzrecht legt fest, wer an Ihrer Stelle über medizinische Massnahmen entscheiden darf. Die Reihenfolge lautet:

  1. Der Beistand mit einem Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen
  2. Der Ehegatte bzw. der eingetragene Partner
  3. Der Konkubinatspartner
  4. Die Nachkommen
  5. Die Eltern
  6. Die Geschwister

Wie ist die Patientenverfügung zu formulieren?

Damit sie gültig ist, muss die Patientenverfügung schriftlich vorliegen sowie datiert und unterzeichnet sein. Im Unterschied zum Vorsorgeauftrag genügt ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular. Sie kann jederzeit abgeändert werden. Überprüfen Sie Ihre Patientenverfügung regelmässig und passen Sie sie bei Bedarf an.

 

Wo sollte die Patientenverfügung hinterlegt werden?

Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung an einem leicht zugänglichen Ort auf. So kann sie im Notfall schnell gefunden werden. Eine Kopie können Sie Ihren Angehörigen, weiteren Vertrauenspersonen sowie dem Hausarzt abgeben. Zudem ist es sinnvoll, eine Hinweiskarte im Portemonnaie mitzuführen.

Zusammenfassung

Trotz Schicksalsschlag mitreden

Bestimmen Sie selbst, welche medizinischen Massnahmen Sie bei Urteilsunfähigkeit akzeptieren oder ablehnen. Folgendes müssen Sie zur Patientenverfügung wissen:

  • Ärzte und Angehörige sind verpflichtet, Ihre Anweisungen zu befolgen.
  • Fehlt eine Verfügung, obliegt es dem Beistand oder den Angehörigen, Ihren mutmasslichen Willen umzusetzen.
  • Sie müssen die Verfügung schriftlich verfassen (ein Formular genügt), sie datieren und unterzeichnen und an einem gut zugänglichen Ort aufbewahren.

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