Keine Patientenverfügung – wer entscheidet?
Ohne Patientenverfügung versuchen Ihre Angehörigen, Ihren mutmasslichen Willen und Ihre Interessen so gut wie möglich zu berücksichtigen. Das Erwachsenenschutzrecht legt fest, wer an Ihrer Stelle über medizinische Massnahmen entscheiden darf. Die Reihenfolge lautet:
- Der Beistand mit einem Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen
- Der Ehegatte bzw. der eingetragene Partner
- Der Konkubinatspartner
- Die Nachkommen
- Die Eltern
- Die Geschwister
Wie ist die Patientenverfügung zu formulieren?
Damit sie gültig ist, muss die Patientenverfügung schriftlich vorliegen sowie datiert und unterzeichnet sein. Im Unterschied zum Vorsorgeauftrag genügt ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular. Sie kann jederzeit abgeändert werden. Überprüfen Sie Ihre Patientenverfügung regelmässig und passen Sie sie bei Bedarf an.
Wo sollte die Patientenverfügung hinterlegt werden?
Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung an einem leicht zugänglichen Ort auf. So kann sie im Notfall schnell gefunden werden. Eine Kopie können Sie Ihren Angehörigen, weiteren Vertrauenspersonen sowie dem Hausarzt abgeben. Zudem ist es sinnvoll, eine Hinweiskarte im Portemonnaie mitzuführen.