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Problemstellungen von diversen Familiensituationen

Sie wollen ein Eigenheim kaufen, es stehen Sanierungsarbeiten an oder die Hypothek muss verlängert werden: Einige von vielen Gründen, wobei der aktuelle Marktwert einer Immobilie wissenswert ist.

Welches sind die spezifischen Problemstellungen von Patchworkfamilien?

Die Eltern müssen sich gut überlegen, wann welche Vermögenswerte an wen weitergehen sollen. Dabei kann es verheerend sein, wenn die Erbfolge einfach dem Gesetz überlassen wird. Je nachdem ist das eheliche Vermögen dann schlussendlich bei denjenigen Nachkommen bei denen es nicht sein sollte. In Patchworkfamilien ist es zudem nicht selbstverständlich, dass das Verhältnis unter den Familienmitgliedern gut ist. Je nachdem bestehen unterschiedlich enge bzw. angespannte Beziehungen zu den Ex-Ehepartnern. Dieser Kontext macht es schwierig alle Familienmitglieder an einen Tisch zu bringen und einen massgeschneiderten Erb(verzichts)vertrag zu vereinbaren. Dennoch wäre dies die allerbeste Variante um einerseits den Ehepartner auch im Hinblick auf das Wohneigentum abzusichern und andererseits Ungleichbehandlungen zu vermeiden. Wichtig ist, dass immer beide Todesfälle der Elternteile im Blick behalten werden. Viele Ehegatten machen den Fehler, dass sie nur auf das Erstversterben fokussieren und dann Gefahr laufen, dass der Grossteil des ehelichen Vermögens schlussendlich ungewollt nur bei einem Familienstamm ist.

 

Wie sieht es bei kinderlosen Ehepaaren aus?

Ohne Vorkehrungen erben gemäss aktueller Gesetzgebung Eltern und Geschwister einen Viertel des Nachlasses. Eltern und Geschwister können gemäss neuem Recht mit einem einfachen Testament ausgeschlossen werden. Der Pflichtteil der Eltern wurde mit der letzten Erbrechtsrevision abgeschafft. Das neue Recht gilt seit dem 1.1.2023.

 

Was gilt es bei unverheirateten Paaren zu berücksichtigen?

Es ist nicht ungewöhnlich, dass im dritten Lebensabschnitt eine neue Partnerschaft eingegangen wird. Wenn der eine Partner Wohneigentum besitzt und der zweite einzieht, dann kann es Sinn machen, wenn das Zusammenleben möglichst klar und transparent geregelt wird. Dafür empfehlen wir beispielsweise einen Konkubinatsvertrag in welchem geregelt ist, wer was in den Haushalt eingebracht hat, wer welche Kosten übernimmt, wie das Haushaltskonto geäufnet wird und schliesslich auch wie sich die Lebenspartner auseinandersetzen bei einer Trennung. Die freie Quote, welche erbrechtlich dem Lebenspartner zugewendet werden kann ist je nach Familienkonstellation unterschiedlich hoch. Kinder haben gemäss neuem Recht einen Pflichtteilanspruch von der Hälfte der gesetzlichen Quote. Erben die Kinder eines Konkubinatspaares somit gemäss der gesetzlichen Erbfolge alles, beträgt deren Pflichtteil ½ des gesamten Nachlassvermögens. Zu beachten ist zudem, dass viele Kantone Zuwendungen an Lebenspartner empfindlich besteuern.

Die Gewährung einer Nutzniessung oder eines Wohnrechts an der Immobilie zu Gunsten des Partners ist oft aufgrund des umfangreichen Pflichtteilsanspruchs von Nachkommen erschwert. In solchen Fällen empfiehlt sich eine erbvertragliche Regelung mit den Nachkommen und eine vorgängige Prüfung der steuerlichen Folgen.

Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne.

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