Sorgenfrei in die Pension
Ihre Pensionierung muss gut vorbereitet sein, auch was die Finanzierung der künftigen Wohnsituation betrifft. Wie sieht es bei Ihnen mit der Tragbarkeit im AHV-Alter aus?
Wohneigentum im Alter - Bleibt das Haus für Sie tragbar?
Die Sorge ist unter Wohneigentümern, die vor dem Eintritt ins AHV-Alter stehen, weit verbreitet. Sie befürchten, dass sie sich nach der Pensionierung die Hypothek auf ihrem Haus wegen des drastisch sinkenden Einkommens nicht mehr leisten können. Gut zu wissen ist, dass die Bank bereits beim Abschluss bzw. bei der Erneuerung der Hypothek prüft, ob die Tragbarkeit langfristig gegeben ist. Wer nach der Pensionierung weiterhin unbeschwert im eigenen Haus oder in der Eigentumswohnung leben möchte, der sollte sich trotzdem frühzeitig, am besten bereits mit 50 Jahren, bei seiner Raiffeisenbank beraten lassen.
Bei der Überprüfung der Tragbarkeit sollten auch Überlegungen zu allfälligen Renovationen oder Anpassungen an die Bedürfnisse des Älterwerdens in die Finanzierung einbezogen werden. Zu berücksichtigen gilt es zudem, dass sich die Lebensumstände jederzeit ändern können: Eine Scheidung oder das Versterben eines Ehepartners können das finanzielle Gefüge stark belasten. Falls ein Haus ohne Testament oder Erbvertrag hinterlassen wird, geht es an die Erbengemeinschaft. Die rechtmässigen Erben können es verkaufen und den Erlös gemäss Erbquote unter sich aufteilen. Überlebende Ehepartner oder überlebende eingetragene Partner können jedoch dahingehend abgesichert werden, das Haus beanspruchen zu dürfen und an ihre Erbschaft anrechnen zu lassen.
Kann mich die Bank zum Verkauf zwingen?
Obwohl in den Medien des Öfteren von Zwangsverkäufen berichtet wird, sind solche Fälle äusserst selten und besonderen Umständen geschuldet. Trotzdem: Pensioniert wird man nur einmal im Leben. Deshalb ist es wichtig, sich gut auf diesen Zeitpunkt vorzubereiten und sich einen Überblick zur Wohnsituation und der entsprechenden Finanzierung zu machen. Spätestens bei der Pensionierung wird die Frage aufkommen: Soll oder muss ich meine Hypothek amortisieren? Oder kann ich die Hypothek sogar noch aufstocken, um finanzielle Mittel für eine Modernisierung zu erhalten oder um das Renteneinkommen aufzubessern? Und wenn ich ein neues Zuhause erwerben möchte – wie sieht es nach der Pensionierung mit einer neuen Hypothek aus?
Die Einkünfte aus AHV/IV und Pensionskasse betragen in der Regel 60 Prozent des zuletzt bezogenen Lohns. Mit dem kleineren Einkommen reduziert sich die maximal mögliche Höhe der Hypothek. Diesen Effekt berücksichtigt die Bank bereits bei der Hypothekenvergabe, sobald die Kundschaft 50 Jahre oder älter ist. Raiffeisen bespricht dannzumal die Hypotheken-Situation mit ihren Kunden. So haben sie noch Zeit, sich auf die zukünftige finanzielle Situation vorzubereiten und entsprechende Massnahmen einzuleiten, damit sie ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen können. Zum Zeitpunkt der Pensionierung selbst führt die Bank keine weitere Prüfung der Tragbarkeit durch.
Mit einer frühzeitigen Beratung kann die gesamte Finanzierung langjährig auf den Zeitpunkt der Pensionierung ausgerichtet werden. Sollte es finanziell knapp werden, wird die Bank gemeinsam mit dem Kunden nach Lösungen zu suchen, damit das Wohneigentum wenn immer möglich weiterhin behalten werden kann. Mögliche Ansätze sind zusätzliche Sicherheiten, allenfalls zusätzliche Amortisationen, Bürgschaften durch Familienangehörige etc.
So prüft Raiffeisen die Tragbarkeit
Im AHV-Alter gilt mit 38 Prozent eine um fünf Prozent höhere Tragbarkeitsgrenze, weil keine Sozialabzüge mehr vom Einkommen erfolgen. Die kalkulatorischen Kosten der Liegenschaft dürfen nach Pensionierung somit 38% des verfügbaren Einkommens betragen, wobei mit einem langfristigen Zinssatz von 5 Prozent gerechnet wird und für die Unterhaltskosten 1 Prozent des Verkehrswertes bzw. Kaufpreises einkalkuliert wird. Falls das Einkommen in Form einer Rente oder mittels Kapitalverzehr nicht der erforderlichen Höhe entspricht, muss die Hypothek amortisiert werden.
Beispiel für ein Ehepaar
Zur Verdeutlichung ein Beispiel für die Finanzierung einer Liegenschaft im Wert von 800'000 Franken im Pensionsalter. Die Bank rechnet wie folgt: Einkommen 86‘000 Franken (AHV-Ehepaarrente 42'300, BVG-Altersrente 43'700), Hypothek innerhalb der Ersthypothek in Höhe von 480‘000 Franken, weitere Hypotheken (120‘000 Franken) wurden amortisiert. Kalkulatorische Kosten: 24‘000 Franken für Schuldzinsen, 8000 Franken für Nebenkosten. Den kalkulatorischen Kosten von 32‘000 Franken steht ein Einkommen von 86‘000 Franken gegenüber, womit die Belastung mit 37.2% unter dem zulässigen Belastungsgrad von 38% steht. Eine zusätzliche Amortisation der Hypothek ist nicht erforderlich. Die Tragbarkeit als AHV-Bezüger ist damit gegeben.
Berechnung Tragbarkeit | |
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Wert Immobilie | CHF 800'000 |
Einkommen | CHF 86'000 (AHV-Ehepaarrente CHF 42'300, BVG-Altersrente CHF 43'700) |
Hypothek | CHF 480'000 |
Schuldzinsen Nebenkosten Kalkulatorische Kosten | CHF 24'000 (5% von CHF 480'000) CHF 8'000 (1% von CHF 800'000) CHF 32'000 |
Belastung | 37.2% (max. Belastungsgrad 38%) |
Frühzeitige Planung lohnt sich
Es empfiehlt sich in jedem Fall, frühzeitig – am besten bereits mit 50 Jahren - ein realistisches Budget für die Zeit nach der Pensionierung zu erstellen. So merkt man rasch, dass die Ausgaben in etwa gleich bleiben, die Einnahmen jedoch sinken werden. Diese Lücke muss durch den Verzehr von freiem Vermögen gedeckt werden oder der frische Rentenbezüger ist gezwungen, seine Lebenshaltungskosten entsprechend zu reduzieren. Eine frühzeitige finanzielle Planung hilft dabei, das Eigenheim auch im dritten Lebensabschnitt unbeschwert geniessen zu können.