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Versicherungsschutz fürs Eigenheim

Hochwasser im Keller, Sturmschäden am Dach, ein Baum aus Ihrem Garten, der aufs Gartenhaus des Nachbarn stürzt – was einen in der Mietwohnung noch eher kalt liess, treibt Eigenheimbesitzern den Schweiss auf die Stirn. Doch mit den richtigen Versicherungen lässt sich das finanzielle Risiko verringern.

Beobachter Edition

Beobachter Edition

Dieser Ratgeber wurde zur Online-Publikation an Raiffeisen lizenziert.

Fallbeispiele 
Beispiel 1 - Frau G.Weil ein Sturm ein paar Ziegel auf dem Dach verschoben hat, rinnt Wasser die Wohnzimmerwand hinab. Frau G. schaut in der Gebäudeversicherungspolice nach: Schäden nach einem Sturm sind gedeckt. Allerdings nur, wenn die Winde eine Geschwindigkeit von mindestens 75 km/h hatten. Das war zum Glück so, erfährt Familie G. bei der Schweizerischen Meteorologischen Anstalt.
Beispiel 2
– Gerald E.
Ein Freund von Stockwerkeigentümer Gerald E. stürzt auf dem unebenen Weg vor dem Haus. Der Familienvater zieht sich einen komplizierten Beckenbruch zu. Spital, Reha, Einkommensausfall – der Schaden ist hoch. Zum Glück hat die Eigentümergemeinschaft eine Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen, die den Schaden übernimmt. 
Im Ernstfall kommt es auf den richtigen Versicherungsschutz an.

Die Hausrat- und die Privathaftpflichtversicherung kennen Sie vermutlich schon aus Ihrer Zeit als Mieterin oder Mieter. Wenn Sie ein Eigenheim besitzen, müssen Sie sich noch um weitere Versicherungen kümmern – die wichtigsten:

  • Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch (Ausnahmen Genf, Tessin, Wallis und ein Teil von Appenzell Innerrhoden). Sie deckt Elementarschäden – infolge Hochwasser und Überschwemmung, Sturm, Hagel, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Felssturz und Steinschlag – sowie Feuerschäden.
  • Ein Risiko, das Sie als Hausbesitzer gemäss der Schadenliste der Versicherer ebenso ernst nehmen sollten wie Elementarschäden, sind Wasserschäden, etwa wenn eine geborstene Wasserleitung die Wände durchfeuchtet, wenn Regenwasser durch das undichte Dach in den Estrich dringt oder wenn ein Rückstau in der Kanalisation eine Überschwemmung im Keller verursacht. Ohne separate Versicherung zahlen Sie solche Schäden selbst. Deshalb empfiehlt sich eine Gebäudewasserversicherung.
  • Erdbeben sind in der Gebäudeversicherung nicht versichert. Einzig im Kanton Zürich gibt es eine limitierte Erdbebenversicherung. 17 Kantone haben einen gemeinsamen Fonds gebildet – doch einen Anspruch auf eine Leistung gibt es nicht. Es kann darum sinnvoll sein, eine Erdbebenversicherung abzuschliessen. Achtung: Die Unterschiede bei den Prämien sind gross.
  • Empfehlenswert ist, das Gebäudeglas zu versichern, denn solche Schäden können rasch teuer werden. Achten Sie darauf, dass Brüche an Fenstern, Glastüren, Klosetts, Lavabos, Wintergärten, Glaskeramikkochfeldern und der Steinabdeckung der Küchenkombination gedeckt sind. Möglicherweise ist dieses Risiko in Ihrer Hausratversicherung gedeckt; es kann aber auch sein, dass Sie eine Zusatzversicherung benötigen.
     

Haftpflichtversicherung sinnvoll

Beim Thema Versicherung geht es jedoch nicht nur um Schäden, die Ihnen entstehen, sondern auch um Schäden, die Sie anderen zufügen. Wird der teure Ferrari der Nachbarin durch einen Ziegel von Ihrem Dach beschädigt, haften Sie als Hauseigentümer für den Schaden. Sinnvoll ist daher eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherer unterscheiden zwischen selbst bewohnten Ein- bis Dreifamilienhäusern und grösseren Mehrfamilienhäusern. Gehört Ihr Eigenheim in die erste Kategorie, reicht eine Privathaftpflichtversicherung, um den Schaden zu decken. Wenn nicht, sollten Sie eine Gebäudehaftpflichtversicherung abschliessen.

Tipp

Vergessen Sie ob all den Versicherungen für Ihr Eigenheim nicht die finanzielle Absicherung Ihrer Familie. Meist sind gerade am Anfang die jährlichen Kosten des Wohneigentums recht hoch. Prüfen Sie, ob Sie genügend abgesichert sind für den Fall, dass der oder die Hauptverdienende für längere Zeit erkrankt oder gar stirbt. Schliessen Sie wenn nötig eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung und/oder Todesfallrisikoversicherung ab.

Spezialfall Stockwerkeigentum

In einer Stockwerkeigentumsliegenschaft laufen die Gebäudeversicherung und die Gebäudewasserversicherung über die Gemeinschaft. Sinnvoll ist auch eine Versicherung der Liegenschaft gegen Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Denn die Hausratversicherungen der Eigentümer decken nur Schäden an den einzelnen Einheiten, nicht aber zum Beispiel die von den Einbrechern demolierte Eingangstür der Stockwerkeigentumsliegenschaft.

Auch eine Gebäudehaftpflichtversicherung ist für Stockwerkeigentümergemeinschaften notwendig. Zwar besitzen die einzelnen Eigentümer meist eine Privathaftpflichtpolice. Doch diese deckt nur Schäden, die von den einzelnen Wohnungen ausgehen, nicht aber die Kosten, wenn ein Ast auf das Meerschweinchengehege der Nachbarkinder stürzt oder ein Besucher sich auf der vereisten Treppe vor dem Haus ein Bein bricht. Allenfalls empfiehlt sich auch eine Gebäudeglasversicherung für die gemeinsamen Räume, zum Beispiel für Lichtkuppeln oder verglaste Eingangstüren.

Tipp

Lassen Sie sich beim Kauf einer Eigentumswohnung die von der Gemeinschaft abgeschlossenen Versicherungsverträge zeigen und prüfen Sie, ob alle nötigen Risiken versichert und die Deckungssummen gross genug sind.

Versicherungen während der Bauzeit

Während eines Baus – aber auch bei einem grösseren Umbau – kann so einiges passieren: Ihre Freundin besichtigt am Wochenende die Baustelle und wird von einem herabfallenden Ziegel am Kopf verletzt. Oder der Kranführer macht einen Fehler und lässt seine Last auf das Nachbargebäude fallen. Kümmern Sie sich deshalb bereits vor Baubeginn um den Abschluss aller nötigen Versicherungen. Klären Sie ab, ob der Architekt oder die am Bau beteiligten Unternehmer diese bereits abgeschlossen haben. Sonst laufen Sie Gefahr, für denselben Versicherungsschutz zweimal zu bezahlen.

  • Obligatorisch ist die Bauzeitversicherung (mit Ausnahme der Kantone Genf, Tessin, Wallis sowie eines Teils von Appenzell Innerhoden). Sie deckt Schäden am Bau durch Feuer und Elementarereignisse. Beispiel: Um ein Zimmer auszutrocknen, wird über Nacht ein Heizlüfter laufen gelassen. Es kommt zu einem Kurzschluss – der Bau brennt nieder.
  • Die Bauherrenhaftspflichtversicherung ist nicht obligatorisch, aber notwendig. In der Regel ist sie in der Privathaftpflicht inbegriffen, sofern die Bausumme 100 000 Franken nicht übersteigt, der Versicherte selbst in der Liegenschaft wohnt und es höchstens drei Wohnungen im Haus gibt. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Passanten, Nachbarn, aber auch Nachbarhäuser durch die Bauarbeiten erleiden. Beispiel: Bei Aushubarbeiten senkt sich der Boden des Nachbargrundstücks und am Gebäude entstehen Risse.
  • Ebenfalls freiwillig, aber empfehlenswert ist die Bauwesenversicherung, Sie deckt Schäden, die während der Bauzeit am eigenen Bau (Gebäude und Grundstück) entstehen. Beispiel: Ein einstürzendes Gerüst beschädigt Fassade und Fenster.

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