Meinen Willen festhalten
Wer sich über seine Vorsorge Gedanken macht, muss sich auch mit Unangenehmen Dingen wie Krankheit, Unfall und Tod befassen. Die gesetzlichen Regeln reichen aber häufig nicht aus, um den eigenen Wünschen gerecht zu werden. Kümmern Sie sich rechtzeitig um Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament oder Erbvertrag und ersparen Sie sich und Ihren Liebsten unnötigen Kummer.