Die Rückzugsbestimmungen werden sich per 1. Juli 2025 ändern. Neu berechnet sich der maximal mögliche Rückzugsbetrag aufgrund der vergangenen 30, 90, 180 resp. 360 Tage vor dem Bezugstag, anstatt wie bisher aufgrund der Bezüge des aktuellen Kalender-Monats, -Quartals, -Semesters resp. -Jahres (abhängig vom Kontoprodukt). Die Anpassung der Rückzugsbestimmungen hilft Raiffeisen bei der Erfüllung der vom Regulator verschärften Liquiditätserfordernisse.
Beispiel ab 1. Juli 2025:
Ihre Rückzugslimite beträgt CHF 10'000 während 30 Tagen. Der jeweils verfügbare Betrag berechnet sich aus dem Betrag der Rückzugslimite abzüglich der Beträge, die Sie in den letzten 30 Tagen bezogen haben.
Wenn Sie mehr beziehen möchten, ist dies wie bisher mit einer Gebühr von 2% auf dem überschrittenen Rückzugsbetrag möglich, sofern die Bank einen höheren Rückzug zulässt.
Auf denselben Zeitpunkt passen wir die Höhe der Rückzugslimite sowie die Kündigungsfristen folgender Konten an:
Mitglieder Sparkonto:
Bisher: CHF 30'000 pro Quartal / Darüber 3 Monate Kündigungsfrist
Neu ab 1. Juli 2025:
CHF 20'000 während 30 Tagen / Darüber 31 Tage Kündigungsfrist
Sparkonto, Jugendsparkonto, YoungMember Sparkonto:
Bisher: CHF 20'000 pro Monat / Darüber 3 Monate Kündigungsfrist
Neu ab 1. Juli 2025:
CHF 20'000 während 30 Tagen / Darüber 31 Tage Kündigungsfrist
Geschenksparkonto:
Bisher: CHF 10'000 pro Monat / Darüber 3 Monate Kündigungsfrist
Neu ab 1. Juli 2025:
CHF 10'000 während 30 Tagen / Darüber 31 Tage Kündigungsfrist
Sparkonto EUR:
Bisher: EUR 10'000 pro Monat / Darüber 3 Monate Kündigungsfrist
Neu ab 1. Juli 2025:
EUR 10'000 während 30 Tagen / Darüber 31 Tage Kündigungsfrist
Tipp: Ihnen bereits bekannte grössere Zahlungen (z.B. Steuerrechnungen), die über die Rückzugslimiten hinausgehen, sind uns möglichst im Vorfeld mitzuteilen. So können wir dies bei uns vormerken, damit die Zahlungen pünktlich – ohne die Rückzugslimite zu überschreiten - ausgeführt werden können.
Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung.