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Konto und Rückzugsbestimmungen ab 1. Juli 2025
Die Rückzugsbestimmungen werden sich per 1. Juli 2025 ändern. Neu berechnet sich der maximal mögliche Rückzugsbetrag aufgrund der vergangenen 30, 90, 180 resp. 360 Tage vor dem Bezugstag, anstatt wie bisher aufgrund der Bezüge des aktuellen Kalender-Monats, -Quartals, -Semesters resp. -Jahres (abhängig vom Kontoprodukt). Die Anpassung der Rückzugsbestimmungen hilft Raiffeisen bei der Erfüllung der vom Regulator verschärften Liquiditätserfordernisse.
Konto | Bisher | Neu ab 1. Juli 2025 |
Mitglieder Sparkonto | CHF 20'000 pro Quartal / Darüber 3 Monate Kündigungsfrist | CHF 10'000 während 30 Tagen / Darüber 91 Tage Kündigungsfrist |
Sparkonto, Jugendsparkonto, YoungMember Sparkonto, Geschenksparkonto | CHF 20'000 pro Monat / Darüber 3 Monate Kündigungsfrist | CHF 10'000 während 30 Tagen / Darüber 31 Tage Kündigungsfrist |
Sparkonto EUR | EUR 10'000 pro Monat / Darüber 3 Monate Kündigungsfrist | EUR 10'000 während 30 Tagen / Darüber 31 Tage Kündigungsfrist |
Sofern die Bank einen höheren Rückzug zulässt, ist dies wie bisher mit einer Gebühr von 2% auf dem überschrittenen Rückzugsbetrag möglich.