Die Genossenschafts-Mitglieder der Raiffeisenbank Region Glatt haben die Gelegenheit, aktiv an der Entwicklung Ihrer Bank teilzunehmen. An der jährlichen Urabstimmung erhalten Sie vom Verwaltungsrat und der Bankleitung Informationen zum vergangenen Geschäftsjahr und haben die Möglichkeit, über die Zukunft der Genossenschaftsbank abzustimmen.
2024
Informationen und Unterlagen zur Urabstimmung
Urabstimmung gemäss Statuten
Wallisellen, 4. Dezember 2023
Geschätzte Genossenschafterinnen und Genossenschafter
Berufen auf die Statuten Art. 23 der Raiffeisenbank Region Glatt führen wir 2024 eine Urabstimmung durch.
Die Mitglieder der Raiffeisenbank Region Glatt erhalten die Abstimmungsunterlagen rechtzeitig per Post zugestellt. Die Gelegenheit zur schriftlichen Stimmabgabe besteht bis zum Samstag, 6. April 2024. Bis dahin werden alle eingehenden Stimmabgaben gesammelt und anschliessend ausgezählt. Die Bekanntgabe der Stimmresultate erfolgt bis Ende April 2024 auf der Webseite.
Die provisorischen Traktanden der Urabstimmung 2024 sind:
1) Genehmigung der Jahresrechnung 2023
2) Verzinsung der Genossenschaftsanteile
3) Entlastung der Organe
4) Wahlen
4.1 Wahl der Verwaltungsratsmitglieder
4.2 Wahl des Verwaltungsratspräsidenten / der Verwaltungsratspräsidentin
5) Wahl der obligationrechtlichen Revisionsstelle
Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Ernst & Young AG für die
Geschäftsjahre 2024 - 2026.
6) Statutenrevision 2024 der Raiffeisenbank Region Glatt
Anträge von Genossenschafterinnen und Genossenschaftern zur Aufnahme von Geschäften in die Traktandenliste der Urabstimmung 2024 können bis spätestens Freitag, 12. Januar 2024 schriftlich an die Raiffeisenbank Region Glatt, zuhanden Elisabeth Peter, Präsidentin des Verwaltungsrates, eingereicht werden.
Bei Fragen zur Abstimmung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Region Glatt
Elisabeth Peter Roger Felder
Verwaltungsratspräsidentin Vorsitzender der Bankleitung
2023
Urabstimmung gemäss Statuten
Wallisellen, 6. Januar 2023
Geschätzte Genossenschafterinnen und Genossenschafter
Sie haben 2022 unsere neuen Statuten mit grosser Mehrheit (94.4 %) angenommen. Darin wird geregelt, dass unsere Mitglieder ihr Stimm- und Wahlrecht zum Geschäftsgang unserer Raiffeisenbank mittels Urabstimmung ausüben können. Gestützt auf die Statuten Art. 23bis der Raiffeisenbank Region Glatt führen wir somit 2023 wieder eine Urabstimmung durch.
Die Abstimmungsunterlagen erhalten Sie rechtzeitig per Post zugestellt. Die Gelegenheit zur schriftlichen Stimmabgabe besteht bis zum Donnerstag, 13. April 2023. Bis dahin werden alle eingehenden Stimmabgaben gesammelt und anschliessend ausgezählt. Die Bekanntgabe der Stimmresultate erfolgt bis Ende April 2023 auf der Webseite.
Anträge von Genossenschafterinnen und Genossenschaftern zur Aufnahme von Geschäften in die Traktandenliste der Urabstimmung 2023 können bis spätestens Montag, 6. Februar 2023 schriftlich an die Raiffeisenbank Region Glatt, zuhanden Elisabeth Peter, Präsidentin des Verwaltungsrates, eingereicht werden.
Bei Fragen zur Abstimmung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Region Glatt
Elisabeth Peter Roger Felder
Verwaltungsratspräsidentin Vorsitzender der Bankleitung
Ablauf schriftliche Abstimmung | |
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23. März 2023 | Versand der Abstimmungsunterlagen |
13. April 2023 | Abstimmungstermin / Letzter Termin für die Teilnahme an Urabstimmung |
Ende April 2023 | Bekanntgabe Stimmresultate auf unserer Homepage |
Dokumente und Kurzvideos
2022
Urabstimmung gemäss Statuten
Wallisellen, 19. Januar 2022
Geschätzte Genossenschafterinnen und Genossenschafter
Mit der schriftlichen Abstimmung vom 8. April 2021 hat die Raiffeisenbank Region Glatt befristet die Urabstimmung eingeführt. Im Jahr 2022 wird somit eine Urabstimmung gemäss Statuten durchgeführt.
Die Mitglieder der Raiffeisenbank Region Glatt erhalten die Abstimmungsunterlagen rechtzeitig per Post zugestellt. Die Gelegenheit zur schriftlichen Stimmabgabe besteht bis zum Freitag, 8. April 2022. Bis dahin werden alle eingehenden Stimmabgaben gesammelt und anschliessend ausgezählt. Die Bekanntgabe der Stimmresultate erfolgt bis Ende April 2022.
Anträge von Genossenschafterinnen und Genossenschaftern zur Aufnahme von Geschäften in die Traktandenliste der Generalversammlung 2022 können bis spätestens Freitag, 4. Februar 2022 schriftlich an die Raiffeisenbank Region Glatt, zuhanden Elisabeth Peter, Präsidentin des Verwaltungsrates, eingereicht werden.
Bei Fragen zur Abstimmung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Region Glatt
Elisabeth Peter Roger Felder
Verwaltungsratspräsidentin Vorsitzender der Bankleitung
Abstimmungsergebnisse 2022
Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter der Raiffeisenbank Region Glatt Genossenschaft stimmten allen Abstimmungstraktanden anlässlich der schriftlichen Abstimmung 2022 zu. Die Stimmbeteiligung lag bei 24.4%.
Der Verwaltungsrat und die Bankleitung danken allen Genossenschafterinnen und Genossenschaftern für das entgegengebrachte Vertrauen.
Traktandum | Antrag | Ja-Stimmen |
1) Genehmigung der Jahresrechnung 2021 | Angenommen | 99.0% |
2) Verzinsung der Genossenschaftsanteile mit 2.0% | Angenommen | 97.9% |
3) Entlastung der Organe | Angenommen | 97.1% |
4) Anpassung der Statuten: Modernisierung und Flexibilisierung unserer Urabstimmung sowie Umsetzung der Vorgaben des Rechnungslegungs- und Gesellschaftsrechts | Angenommen | 94.4% |
2021
Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2021
Geschätzte Genossenschafterinnen und Genossenschafter
Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise beeinflusst das öffentliche Leben und es betrifft erneut unsere sonst alljährlich stattfindende Generalversammlung. Der Anlass kann leider auch nächstes Jahr nicht im gewohnten Rahmen durchgeführt werden. An seiner Sitzung vom 11. September 2020 hat der Schweizerische Bundesrat die Covid-19-Verordnung 3 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Daher können Generalversammlungen, unabhängig der bestehenden statutarischen Regelungen, auch im Jahr 2021 auf schriftlichem Weg erfolgen.
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Region Glatt hat deshalb an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2020 entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe Gebrauch zu machen. Wir informieren unsere Mitglieder hiermit fristgerecht über diesen Entscheid.
Anträge von Genossenschafterinnen und Genossenschaftern zur Aufnahme von Geschäften in die Traktandenliste der Generalversammlung 2021 können bis spätestens Freitag, 5. Februar 2021 schriftlich an die Raiffeisenbank Region Glatt, zuhanden der Präsidentin des Verwaltungsrates, eingereicht werden. Die Mitglieder der Raiffeisenbank Region Glatt erhalten die Abstimmungsunterlagen rechtzeitig per Post zugestellt. Die Gelegenheit zur schriftlichen Stimmabgabe besteht bis zum Donnerstag, 8. April 2021. Bis dahin werden alle eingehenden Stimmabgaben gesammelt und am Freitag, 9. April 2021 ausgezählt.
Wir bedauern, dass wir Sie auch im Jahr 2021 nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Region Glatt
Elisabeth Peter Roger Felder
Verwaltungsratspräsidentin Vorsitzender der Bankleitung
Die Generalversammlung 2021 wird schriftlich durchgeführt. | |
Geschäftsbericht 2020 | |
Weitere Informationen zur schriftlichen Abstimmung |
Abstimmungsergebnisse 2021
Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter der Raiffeisenbank Region Glatt Genossenschaft stimmten allen Abstimmungstraktanden anlässlich der schriftlichen Abstimmung 2021 zu. Die Stimmbeteiligung lag bei 26.5%.
Der Verwaltungsrat und die Bankleitung danken allen Genossenschafterinnen und Genossenschaftern für das entgegengebrachte Vertrauen.
Traktandum | Antrag | In % der abgegebenen Stimmen |
---|---|---|
1) Genehmigung der Jahresrechnung 2020 | Angenommen | 98.7 |
2) Verzinsung der Genossenschaftsanteile mit 2.0% | Angenommen | 97.7 |
3) Entlastung der Organe | Angenommen | 96.5 |
4) Befristete Einführung der Urabstimmung und des Reglements für die Urabstimmung insbesondere auch mit elektronischer Stimmabgabe | Angenommen | 88.5 |
5) Wahl des Verwaltungsrates Dieter Beeler (neu) | Angenommen | 95.1 |
6) Wahl der Revisionsstelle Ernst & Young | Angenommen | 94.6 |
2020
Abstimmungsergebnisse Urabstimmung 2020
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie und der entsprechenden Verordnung des Bundesrats fand die Generalversammlung 2020 (mit schriftlicher Stimmabgabe) für einmal ohne persönliche Teilnahme der Genossenschafterinnen und Genossenschafter statt und beschränkte sich auf die gesetzlich und statutarisch notwendigen Traktanden.
Zur Gewährleistung eines korrekten elektronischen und brieflichen Abstimmungsablauf wurde der gesamte Abstimmprozess durch die Nimbus AG in Ziegelbrücke durchgeführt.
2'077 Genossenschaftsmitglieder beteiligten sich an unserer schriftlichen Abstimmung der Generalversammlung 2020. Dies entspricht einer Stimmbeteiligung von 25.6%. Dabei wurden 948 Stimmen elektronisch abgegeben, was einer Quote von 45.6% entspricht. Diese hohe Stimmbeteiligung und die Annahme aller Traktanden freut uns ausserordentlich. Wir bedanken uns bei allen Genossenschafterinnen und Genossenschaftern für das Vertrauen.
Ihre Raiffeisenbank Oberembrach-Bassersdorf
Elisabeth Peter Walter Sommer
Präsidentin des Verwaltungsrats Aktuar des Verwaltungsrats
Traktandum | Antrag | In % der abgegebenen Stimmen |
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6a) Genehmigung der Jahresrechnung 2019 | Angenommen | 99.27% |
6b) Verzinsung der Genossenschaftsanteile mit 2,0% | Angenommen | 97.57% |
6c) Entlastung der Organe | Angenommen | 98.66% |
7a) Wahl des Verwaltungsrates | ||
Elisabeth Peter | Angenommen | 98.45% |
Nicole Schönbächler | Angenommen | 98.65% |
Walter Sommer | Angenommen | 98.35% |
Markus Grob | Angenommen | 97.03% |
Olivier Werthmüller | Angenommen | 98.49% |
7b) Wahl der Verwaltungsratspräsidentin Elisabeth Peter | Angenommen | 98.20% |
8a) Einführung einer Präambel | Angenommen | 96.01% |
8b) Änderung Name und Sitz der Bank | Angenommen | 90.67% |
8c) Anpassung der Wahl der Vertreter für die Generalversammlung alsoberstes Organ von Raiffeisen Schweiz | Angenommen | 97.29% |
8d) Verankerung eines Antrags- und Traktandierungsrechts, Klarstellung desbereits bestehenden Einberufungsrechts | Angenommen | 97.78% |
8e) Einführung des Blankokreditkonzepts – Aufhebung des Raiffeisengrundsatzes «Ausleihungen nur gegen Sicherheit» | Angenommen | 74.20% |
Die Generalversammlung 2020 wird schriftlich durchgeführt. | |
Geschäftsberichte | |