Urabstimmung

Hier finden Sie die wichtigsten Daten im Hinblick auf die Urabstimmung

Schwyz, 17. Dezember 2024

Berufen auf die Statuten der Raiffeisenbank Rigi führen wir 2025 eine Urabstimmung durch.

Die Genossenschafts-Mitglieder der Raiffeisenbank Rigi haben die Gelegenheit, aktiv an der Entwicklung Ihrer Bank teilzunehmen. Zur Urabstimmung der Raiffeisenbank Rigi im März 2025 erhalten Sie vom Verwaltungsrat und der Bankleitung Informationen zum vergangenen Geschäftsjahr und haben die Möglichkeit, über die Zukunft der Genossenschaftsbank abzustimmen.

Anträge von Genossenschafterinnen und Genossenschaftern zur Aufnahme von Geschäften in die Traktandenliste der Urabstimmung 2025 können bis spätestens Dienstag, 7. Januar 2025 schriftlich an die Raiffeisenbank Rigi eingereicht werden. Gerne teilen wir Ihnen hierzu die Eckdaten mit.

Eckdaten zur Urabstimmung 2025

Wichtige Termine zur Urabstimmung 
Frist für das Einreichen von Anträgen zur Aufnahme von Geschäften auf die Liste der Abstimmungsfragen.7. Januar 2025
Versand der Abstimmungsunterlagen an die MitgliederEnde Februar / anfangs März 2025

Orientierungsversammlungen an drei verschiedenen Standorten (Informationsveranstaltung mit kleinem Apéro):

  • Dienstag, 18. März 2025: MythenForum Schwyz​
  • Donnerstag, 20. März 2025: Pfarreizentrum Eichmatt Goldau​
  • Freitag, 21.März 2025: Monséjour Küssnacht
Mitte März 2025

Urabstimmung:

Die schriftlichen Abstimmungsunterlagen müssen bis am 31. März 2025 eintreffen. 

Verspätet eingegangene Unterlagen sind ungültig. 

Elektronische Abstimmungen können bis am 31. März 2025 um 23.59 Uhr getätigt werden.

31. März 2025
Das Abstimmungsresultat wird auf unserer Webseite publiziert.Ende April 2025

Wesentliche Informationen zur Urabstimmung

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