Urabstimmung
Hier finden Sie die wichtigsten Daten im Hinblick auf die Urabstimmung
Schwyz, 17. Dezember 2024
Berufen auf die Statuten der Raiffeisenbank Rigi führen wir 2025 eine Urabstimmung durch.
Die Genossenschafts-Mitglieder der Raiffeisenbank Rigi haben die Gelegenheit, aktiv an der Entwicklung Ihrer Bank teilzunehmen. Zur Urabstimmung der Raiffeisenbank Rigi im März 2025 erhalten Sie vom Verwaltungsrat und der Bankleitung Informationen zum vergangenen Geschäftsjahr und haben die Möglichkeit, über die Zukunft der Genossenschaftsbank abzustimmen.
Anträge von Genossenschafterinnen und Genossenschaftern zur Aufnahme von Geschäften in die Traktandenliste der Urabstimmung 2025 können bis spätestens Dienstag, 7. Januar 2025 schriftlich an die Raiffeisenbank Rigi eingereicht werden. Gerne teilen wir Ihnen hierzu die Eckdaten mit.
Eckdaten zur Urabstimmung 2025
Wichtige Termine zur Urabstimmung | |
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Frist für das Einreichen von Anträgen zur Aufnahme von Geschäften auf die Liste der Abstimmungsfragen. | 7. Januar 2025 |
Versand der Abstimmungsunterlagen an die Mitglieder | Ende Februar / anfangs März 2025 |
Orientierungsversammlungen an drei verschiedenen Standorten (Informationsveranstaltung mit kleinem Apéro):
| Mitte März 2025 |
Urabstimmung: Die schriftlichen Abstimmungsunterlagen müssen bis am 31. März 2025 eintreffen. Verspätet eingegangene Unterlagen sind ungültig. Elektronische Abstimmungen können bis am 31. März 2025 um 23.59 Uhr getätigt werden. | 31. März 2025 |
Das Abstimmungsresultat wird auf unserer Webseite publiziert. | Ende April 2025 |
Wesentliche Informationen zur Urabstimmung
Traktandenliste
Orientierungsversammlung (Informationsanlass mit kleinem Apéro)
Anträge zur Aufnahme von Geschäften auf der Liste der Abstimmungsfragen