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Änderungen im Zusammenhang mit den Basisreglementen und den Dienstleistungspreisen
Geschätzte Kundinnen und Kunden
Raiffeisen passt sich den neuesten Gegebenheiten an. Dies hat für das Jahr 2025 Änderungen im Zusammenhang mit den Basisreglementen sowie Anpassungen der Dienstleistungspreise zur Folge.
Wichtige Änderungen im Zusammenhang mit den Basisreglementen (per 1. April 2025) Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ziffer 2 Legitimationsprüfung: Ergänzung zwecks Klarstellung der gegenseitigen Haftungsregelung erfolgt vor dem Hintergrund der Häufung von Betrugsversuchen, namentlich etwa «Phishing»-Fällen.
Ziffer 3 Mitteilungen, Kontaktaufnahme und Unterschriften: Zur Präzisierung wird im dritten Abschnitt dieser Ziffer eine Ergänzung betreffend unverschlüsselte E-Mail- und SMS-Nachrichten angefügt.
Ziffer 4 Beanstandungen des Kunden: Diese Ziffer wird zwecks Regelung der Rechtsfolgen bei nicht erfolgten oder verspäteten Beanstandungen des Kunden dahingehend ergänzt, dass im Falle einer Nicht-Beanstandung innert 30 Tagen entsprechende Mitteilungen der Bank als genehmigt gelten.
Ziffer 11 Dienstleistungseinschränkung: Aus Transparenzgründen und zur Erläuterung des Begriffs «eigene Risikoüberlegungen» wurde in dieser Ziffer der «Verdacht auf Betrug» als ein Beispiel ergänzt.
Ziffer 13 Datenschutz/Bankkundengeheimnis: Die Formulierungen unter Absatz a) und d) wurden präzisiert, um den notwendigen Datenaustausch innerhalb der Raiffeisen Gruppe zur Wahrung berechtigter Interessen sicherzustellen.
Ziffer 17 Kündigung der Geschäftsbeziehungen: Nebst der Erweiterung des expliziten Kündigungsrechts des Kunden wurde aus Transparenzgründen der konkrete Ablauf ergänzt, wenn der Kunde keine Angaben zur Transferierung seiner Vermögenswerte macht.
Ziffer 20 Änderungen der Basisreglemente: In dieser Ziffer wurde das explizite Kündigungsrechts des Kunden im Fall des Widerspruchs gegen Änderungen der Basisreglemente ergänzt.
Depotreglement
Ziffer 9 Transaktionen mit Finanzinstrumenten: In der Ziffer 9.1 wird neu aufgenommen, dass für die Ausführung von Transaktionen von gewissen Finanzinstrumenten bestimmte Formalitäten erfüllt sein müssen.
Ziffer 11 Berücksichtigtes Marktangebot: Im Sinne der Kundentransparenz wurde der Hinweis ergänzt, dass eigene Finanzinstrumente von Raiffeisen zusätzliche Gebühren enthalten können, welche innerhalb der Raiffeisen Gruppe verbleiben.
Bedingungen für den Zahlungsverkehr
Ziffer 2 Anforderungen an Zahlungsaufträge: Durch die Ergänzung wird klargestellt, dass es dem Kunden obliegt, Zahlungsaufträge korrekt zu erfassen und die Bank keine Pflicht hat, diese Angaben inhaltlich zu überprüfen.
Ziffer 3 Zahlungsausführung und Ziffer 7 Gutschrift von Zahlungseingängen: In diesen beiden Ziffern wird präzisiert, dass die Bank nicht für Schäden haftet, die dem Kunden durch Verzögerungen oder Nichtausführungen von ausge-henden Auslandszahlungen bzw. Zahlungseingängen infolge der erwähnten Gründe entstehen.
Detailliertere Erläuterungen zu diesen Änderungen finden Sie im folgenden Dokument (PDF, 456.8KB) oder unter www.raiffeisen.ch/rechtliches.
Wichtige Änderungen der Dienstleistungspreise für Privat- und Firmenkunden (per 1. Januar 2025)
• Abschaffung Sperrgebühr Debitkarten
• Einführung Kommission Glückspiele auf Prepaid- und Kreditkarten
• Einführung Kommission Rückerstattung Kartenguthaben
Die aktualisierten Preislisten finden Sie unter www.raiffeisen.ch/gebuehren-und-zinsen oder können bei Ihrer Raiffeisenbank bezogen werden.
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