News
16.12.2024
Schriftliche Urabstimmung der Raiffeisenbank im Jahr 2025
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Unteres Rheintal hat die provisorische Traktandenliste für die Urabstimmung 2025 festgelegt. Die Befugnisse der Generalversammlung werden in Übereinstimmung mit Art. 32 der Stauten als Urabstimmung ausgeübt.
Die vom Verwaltungsrat vorläufig festgelegte Traktandenliste umfasst derzeit folgende Abstimmungsinhalte:
- Traktandum 1: Genehmigung der Jahresrechnung
- Traktandum 2: Verzinsung der Anteilscheine – der Verwaltungsrat beantragt 6,0 Prozent
- Traktandum 3: Entlastung der Organe
Für die Urabstimmung 2025 legte der Verwaltungsrat folgende Termine fest:
- 31. Januar 2025: Frist zur Stellung von Anträgen an den Verwaltungsrat (eintreffend)
- 5. April 2025: Versand der Abstimmungsunterlagen an die Genossenschaftsmitglieder
- 27. April 2025: Frist für Stimmabgabe (eintreffend)
- 29. April 2025: Erwahrung der Abstimmungsergebnisse durch den Verwaltungsrat
Die Abstimmungsergebnisse werden am 30. April 2025 bekannt gegeben. Die Bekanntgabe wird durch eine Publikation auf unserer Internetseite sowie anhand schriftlicher Informationen in unseren Bankstellen erfolgen.