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Wie vererbe ich mein Eigenheim schon zu Lebzeiten?

Viele Eltern möchten ihr Haus schon zu Lebzeiten an die nächste Generation übergeben. Damit die grosszügige Geste nicht zum finanziellen Fiasko wird, braucht es flankierende Massnahmen.

Ein Fallbeispiel: Erbvorbezug wird zum Boomerang

Katrin und Nico Appenzeller übertragen ihr Einfamilienhaus ihrem Sohn Raul als Erbvorbezug, um seiner jungen Familie Wohneigentum zu ermöglichen. Rauls Bruder Tobias ist nicht an der Liegenschaft interessiert und stimmt der Schenkung zu.

Zehn Jahre nach der Übergabe versterben die Eltern. Bei der Erbteilung stellen die Söhne fest: Raul muss den Erbvorbezug ausgleichen. Tobias hat nicht nur Anrecht auf die Hälfte des elterlichen Nachlassvermögens, sondern auch auf die Hälfte des aktuellen Werts der Liegenschaft. Die Immobilienpreise sind in den vergangenen Jahren aber stark gestiegen, so dass Raul nicht über genügend Mittel verfügt, um den Bruder auszuzahlen. Da zwischen den beiden Brüdern keine Einigung erzielt werden kann, ist Raul gezwungen, das Haus zu verkaufen.

 

Das Problem: Wertsteigerungen sind ausgleichspflichtig

Wird nichts anderes vereinbart, muss ein Erbvorbezug erst beim Tod der schenkenden Person ausgeglichen werden. Angenommen, der Wert einer Liegenschaft liegt bei 1,6 Millionen Franken und das restliche Vermögen in der Erbmasse beträgt 400'000.– Franken, sieht die Rechnung bei zwei Kindern so aus:

Ausgleichspflicht Eigenheim bei Erbvorbezug

Eine solche Ausgleichszahlung kann einen Erben in eine schwierige finanzielle Situation bringen. Problematisch ist vor allem, dass der Wert des Hauses zum Zeitpunkt des Erbvorbezugs keine Rolle spielt. Es zählt der aktuelle Verkehrswert. Zwischen Erbvorbezug und Erbteilung verstreichen aber oftmals 10 bis 15 Jahre. In dieser Zeit kann der Wert einer Immobilie markant steigen. Ein Beispiel: Zwischen 2015 und 2023 sind die Preise für Einfamilienhäuser in der Schweiz um gut 50 Prozent gestiegen. Stockwerkeigentum wurde mehr als 40 Prozent teurer.

 

Wertsteigernde Investitionen nach dem Erbvorbezug

Wenn das Kind, das eine Liegenschaft als Erbvorbezug erhält, den Wert der Immobilie durch eigene Investitionen erhöht, ist das bei der Erbteilung zu berücksichtigen. Dadurch reduziert sich die auszugleichende Summe. Deshalb ist es ratsam, den Wert des Hauses beim Erbvorbezug schätzen zu lassen und dann sämtliche Investitionen zu dokumentieren.

 

Die Lösung: Ausgleichspflicht frühzeitig regeln

Damit ein Haus, das in Familienbesitz bleiben soll, nicht plötzlich verkauft werden muss, sollten Sie rechtzeitig Vorkehrungen treffen – am besten unter Beizug aller Beteiligten und eines Experten. So können finanzielle und steuerliche Folgen eines Erbvorbezugs gründlich abgeklärt werden.

In diesem Zusammenhang muss in einer Familiensituation wie im Fallbeispiel das Thema Ausgleichspflicht zwingend angegangen werden. Wollen Sie verhindern, dass der Erbvorbezug beziehungsweise der spätere Ausgleich eines Ihrer Kinder in finanzielle Nöte bringt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

 

Folgen für Steuern und Altersleistungen

Wenn es darum geht, einem Kind Wohneigentum zu ermöglichen, das es sich sonst nicht leisten könnte, ist ein Erbvorbezug eine gute Idee. Eine Übergabe zu Lebzeiten ist aber nicht immer die beste Lösung. Es ist wichtig, auch mögliche steuerliche Folgen zu prüfen. In vielen Kantonen müssen Nachkommen zwar keine Schenkungssteuer bezahlen. Allerdings gilt es abzuklären, ob die Übergabe der Liegenschaft als steueraufschiebender Erbvorbezug gilt. Ist dies nicht der Fall, so müssen die Eltern den erzielten Grundstückgewinn versteuern.

 

Wichtig zu wissen:

Wer sein Eigenheim nur aus Gründen des Vermögensschutzes übergibt, muss damit rechnen, dass der Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) reduziert oder gestrichen wird. Unter Umständen müssen dann die Kinder die Kosten für Pflege und Unterhalt im Altersheim übernehmen (Verwandtenunterstützung) – das kann für sie eine grosse finanzielle Belastung sein.

Zusammenfassung

Finanzielle Folgen antizipieren

Die Folgen eines Erbvorbezugs sollten gründlich analysiert werden. Wenn Sie feststellen, dass eines Ihrer Kinder durch spätere Ausgleichszahlungen in finanzielle Nöte geraten könnte, sind flankierende Massnahmen nötig.

  • Erbvorbezug durch Erbvertrag regeln
  • Testament unter Berücksichtigung der Pflichtteile
  • Mediation, falls es zu Konflikten kommt

Downloads zum Thema Eigenheim & Erbvorbezug

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