Eine solche Ausgleichszahlung kann einen Erben in eine schwierige finanzielle Situation bringen. Problematisch ist vor allem, dass der Wert des Hauses zum Zeitpunkt des Erbvorbezugs keine Rolle spielt. Es zählt der aktuelle Verkehrswert. Zwischen Erbvorbezug und Erbteilung verstreichen aber oftmals 10 bis 15 Jahre. In dieser Zeit kann der Wert einer Immobilie markant steigen. Ein Beispiel: Zwischen 2015 und 2023 sind die Preise für Einfamilienhäuser in der Schweiz um gut 50 Prozent gestiegen. Stockwerkeigentum wurde mehr als 40 Prozent teurer.
Wertsteigernde Investitionen nach dem Erbvorbezug
Wenn das Kind, das eine Liegenschaft als Erbvorbezug erhält, den Wert der Immobilie durch eigene Investitionen erhöht, ist das bei der Erbteilung zu berücksichtigen. Dadurch reduziert sich die auszugleichende Summe. Deshalb ist es ratsam, den Wert des Hauses beim Erbvorbezug schätzen zu lassen und dann sämtliche Investitionen zu dokumentieren.
Die Lösung: Ausgleichspflicht frühzeitig regeln
Damit ein Haus, das in Familienbesitz bleiben soll, nicht plötzlich verkauft werden muss, sollten Sie rechtzeitig Vorkehrungen treffen – am besten unter Beizug aller Beteiligten und eines Experten. So können finanzielle und steuerliche Folgen eines Erbvorbezugs gründlich abgeklärt werden.
In diesem Zusammenhang muss in einer Familiensituation wie im Fallbeispiel das Thema Ausgleichspflicht zwingend angegangen werden. Wollen Sie verhindern, dass der Erbvorbezug beziehungsweise der spätere Ausgleich eines Ihrer Kinder in finanzielle Nöte bringt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: