Wenn Sie infolge von Krankheit oder Unfall nicht oder nur noch teilweise arbeiten können, zahlt Ihnen die Versicherung regelmässig die Erwerbsunfähigkeits-Rente aus. Schon ab einer Erwerbsunfähigkeit von 70% erhalten Sie 100% der vertraglichen Leistungen. Die Rente richtet sich nach dem Grad der Invalidität und ist individuell auf die finanzielle Situation der Bezügerinnen und Bezüger zugeschnitten.
Die Erwerbsunfähigkeits-Rente ist die ideale Lösung, um im Invaliditätsfall die Vorsorgelücken unseres Sozialversicherungssystems zu decken. 6 von 100 Personen beziehen jährlich Leistungen der IV. Das Risiko der Invalidität ist somit nicht zu unterschätzen. In rund 90% der Fälle ist die Ursache krankheitsbedingt. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Rentenleistungen der 1. und 2. Säule infolge Krankheit nur ca. 70% Ihres Erwerbseinkommens abdecken. Das reicht meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Die Einkommens-Lücke sollte durch Ihre private Vorsorge geschlossen werden können.
Wählbare Wartefrist
Die erste Rente wird Ihnen nach der vereinbarten Wartefrist ausbezahlt. Diese Wartefrist bestimmen Sie; je länger sie dauert, desto tiefer ist Ihre Prämie.
Prämienbefreiung
Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit bezahlt die Versicherung die fälligen Prämien bis zum Vertragsablauf für Sie weiter.