Sponsoring Raiffeisenbank Wängi-Matzingen
Als lokal und regional verwurzelte Bank engagieren wir uns aus genossenschaftlicher Tradition auf vielfältige Art für Vereine, innovative Projekte und die lokale Gemeinschaft in unserem Geschäftskreis.
Unsere Grundsätze beim Sponsoring
Als lokal verwurzelte Bank liegt uns die Förderung unserer Region am Herzen. Durch gezieltes Sponsoring unterstützen wir Vereine und Projekte, die das Leben in unserer Region bereichern und die Gemeinschaft stärken.
Kriterien für Sponsoringpartnerschaften
Wir wählen unsere Partnerinnen und Partner transparent und fair. Dabei legen wir Wert auf langfristige Zusammenarbeit, gegenseitigen Austausch und Projekte, die diesen Kriterien genügen:
- Projekt hat einen Bezug zum Geschäftskreis der Raiffeisenbank Wängi-Matzingen.
- Antragsteller mit aktiver Kontoverbindung bei Raiffeisenbank Wängi-Matzingen werden bevorzugt.
- Zweck und Hintergrund des Projektes sind schriftlich dokumentiert (Sponsoringgesuch).
- Es besteht ein Budget, aus welchem hervorgeht, in welcher Höhe ein Beitrag von der Raiffeisenbank angedacht ist und wofür das Geld verwendet wird.
- Branchenexklusivität bei bedeutenden Projekten.
- Der Antrag wird mindestens 1 Monat im Voraus eingereicht.
- Projekt passt zur Unternehmensphilosophie der Raiffeisenbank Wängi-Matzingen.
- Projekt hat einen Nutzen für die breite Bevölkerung.
- Leistungen und Gegenleistungen werden pro Engagement individuell festgelegt.
Wir unterstützen nicht:
- Privatpersonen und private Anlässe
- Einzelpersonen
- Einzelprojekte von Künstlern
- Religiöse / politische Veranstaltungen und Organisationen
- Kommerzielle Anlässe
Bitte reichen Sie Ihre Anfrage für Sponsoring/Material/Anzeigen mit via untenstehenden Button schriftlich ein, damit wir es prüfen und über ein mögliches Engagement entscheiden können.
Wir bitten Sie aus organisatorischen und budgettechnischen Gründen, Ihre Anfragen frühzeitig einzureichen. Im Regelfall werden Sie innerhalb einer Woche kontaktiert. Für grössere Sponsorings reichen Sie uns bitte spätestens im Herbst des Vorjahres den Antrag ein, damit bei einem Zustandekommen eines Vertrages das Ganze in die Budgetierungsphase aufgenommen werden kann.