Wie werde ich Mitglied?
Wer Mitglied werden will, muss mindestens einen Anteilschein à CHF 500.00 der Raiffeisenbank Winterthur zeichnen.
Wer kann Mitglied werden?
Wer seinen Wohnsitz, seinen Arbeitsort, einen Betrieb, eine Zweigniederlassung oder Grundbesitz im Einzugsgebiet der Bank hat, kann Mitglied werden.
Mitglied werden können volljährige Personen und Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren mit Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person.
Was ändert sich mit einer Mitgliedschaft?
Als bestehender Kunde oder bestehende Kundin verfügten Sie bisher über ein «Privatkonto» und/oder ein «Sparkonto». Als Mitglied ändert sich die Kontobezeichnung auf «Mitglieder Privatkonto» oder «Mitglieder Sparkonto». Ausserdem besitzen Sie neu ein Mitbestimmungsrecht und können bei einer aktiven Bankbeziehung von zahlreichen Mitgliedervorteilen profitieren.
Wie viel Zins erhalte ich und wann?
Die Verzinsung der Anteilscheine wird jährlich an der Urabstimmung festgelegt, orientiert sich am Geschäftsergebnis sowie am aktuellen Zinsniveau und ist gemäss Statuten begrenzt. Für das erste Geschäftsjahr wurde ein Zins von 1.75% ausbezahlt.
Die Zinszahlung erfolgt jährlich nach der Urabstimmung für das abgeschlossene Geschäftsjahr.
Wie ist die Rückzahlung der Anteilscheine geregelt?
Die Anteilscheine verfügen über eine unbeschränkte Laufzeit und sind jederzeit unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündbar. Ausscheidende Mitglieder haben Anspruch auf die Rückzahlung des Anteilscheins höchstens zum Nennwert. Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank kann eine Rückzahlung ohne Angaben von Gründen verweigern, insbesondere dann, falls die Eigenmittel der Raiffeisen Gruppe den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Weitere Informationen / Statuten
Diese Angaben sind lediglich eine Zusammenfassung wesentlicher Merkmale der Mitgliedschaft. Im Weiteren gelten die Statuten der Raiffeisenbank Winterthur Genossenschaft.