Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Raiffeisen TWINT App

AGB Version 2.0 – Februar 2018 (gültig ab App Version 1.3.17)

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB TWINT) regeln die Benutzung sämtlicher in der Raiffeisen TWINT App angebotenen Dienstleistungen. Diese AGB TWINT gelten als akzeptiert, sobald der Kunde sich über die Raiffeisen TWINT App registriert und bestätigt, dass er die AGB TWINT gelesen und verstanden hat. Die nachstehenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den Basisreglementen von Raiffeisen.

2. Gegenstand der Raiffeisen TWINT App

Die Raiffeisenbank (nachstehend Bank genannt) ermöglicht dem Kunden mit der Raiffeisen TWINT App die Durchführung bargeldloser Zahlungen über ein Smartphone zwischen zwei TWINT-Nutzern («P2P-Zahlungen») oder eines TWINT-Nutzers an einen zugelassenen Händler zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen («P2M-Zahlungen») über das Zahlungssystem TWINT der TWINT AG («Zahlungssystem-Betreiberin»). Zur Durchführung der Zahlungen wird der Kunde bei der Zahlungssystem-Betreiberin registriert.

Darüber hinaus bietet die Bank Mehrwertleistungen an, namentlich die Hinterlegung oder Aktivierung von Kundenkarten und Dienstleistungen im Bereich des e-Marketing. Letztere erlaubt Kunden Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen auf der Raiffeisen TWINT App zu erhalten und zu verwalten, Stempel zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die Raiffeisen TWINT App einzulösen.

3. Zugang zur Raiffeisen TWINT App

Die Dienstleistungen können auf allen auf dem Schweizer Markt erhältlichen Smartphones, auf welchen die Raiffeisen TWINT App installiert werden kann, unabhängig des Herstellers, genutzt werden. Eine solche Installation setzt Smartphones voraus, welche mit dem Betriebssystem iOS oder Android ausgerüstet sind, BLE (Bluetooth Low Energy) unterstützen sowie das Bluetooth-Protokoll korrekt implementiert haben. Für die Nutzung der Raiffeisen TWINT App benötigt der Kunde insbesondere:

  • die Raiffeisen TWINT App
  • eine Raiffeisen Debitkarte,
  • ein Transaktionskonto, welches mit der Debitkarte verbunden ist (nachfolgend «Bankkonto» genannt)
  • einen Wohnsitz in der Schweiz und
  • eine Schweizer Mobile-Nummer.

Das Bankkonto wird automatisch als Belastungs- und Gutschriftskonto hinterlegt. Das Bankkonto muss auf den Namen des Kunden lauten und bei der Bank geführt werden.

Zusätzlich kann der Kunde eine von der Bank akzeptierte Schweizer Kreditkarte/Prepaidkarte, lautend auf seinen Namen, als alternative Belastungsquelle zum Bankkonto in der Raiffeisen TWINT App erfassen. 

Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die P2M-Zahlungsfunktion ist auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und kann im Ausland nicht in Anspruch genommen werden.

4. Registrierung und Identifizierung

Zugriff auf die Raiffeisen TWINT App erhält, wer sich in einem mehrstufigen Anmeldeverfahren, insbesondere mittels Registrierung in der App, QR-Code-Scan und einem durch den Kunden festzulegenden PIN-Code korrekt legitimiert. Der Kunde kann bereits nach der Registrierung vor der vollständigen Authentisierung, limitiert über die Raiffeisen TWINT App Dienstleistungen  verfügen.
Bei der Installation der TWINT App wird der Kunde aufgefordert:

  • die Mobile-Nummer des Smartphones
  • die Debitkartennummer
  • die fünf letzten Stellen der IBAN
  • sowie sein Geburtsdatum einzugeben.

Diese Angaben werden aus Sicherheitsgründen verifiziert.

5. Limiten/Einsatzbeschränkung

5.1 Limiten

Die Bank legt sowohl Limiten als auch Maximalbeträge, welche innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. eines Monats) überwiesen oder empfangen werden können fest. Die allgemeinen Limiten können unter www.raiffeisen.ch/TWINT eingesehen werden. Die individuell gültigen Limiten pro Kunde werden ihm in geeigneter Weise mitgeteilt. Erreichen die Zahlungen den entsprechenden Höchstbetrag, können bis zum Ende des Zeitraums keine weiteren Zahlungen über die Raiffeisen TWINT App ausgelöst und/oder empfangen werden. Die Bank behält sich das Recht vor, die erwähnten Limiten jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen.

Der Kunde kann die von der Bank vorgeschlagenen und entsprechend hinterlegten Limiten anpassen. Einmal getätigte Einstellungen können jederzeit wieder geändert werden.

 

5.2 Einsatzbeschränkungen

Zum Zeitpunkt der Ausführung der Zahlung muss der Kunde über frei verfügbares Guthaben mindestens im Umfang der Zahlung verfügen. Zudem dürfen keine Verfügungsverbote oder Verfügungsbeschränkungen bestehen, insbesondere keine gesetzlichen oder regulatorischen Vorschriften, keine behördlichen Anordnungen oder keine Vereinbarungen, welche die Verfügungsberechtigung ausschliessen oder beschränken.

6. Einsatz der Raiffeisen TWINT App

6.1 Zahlungsanweisung

Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung in der Raiffeisen TWINT App beauftragt der Kunde die Bank unwiderruflich den in der App angezeigte Betrag an den von ihm genannten Zahlungsempfänger zu leisten und er berechtigt die Bank, sein Bankkonto oder seine in der TWINT-App hinterlegte Kredit-/Prepaidkarte zu belasten. Der Kunde kann im Menupunkt «Mehr» der Raiffeisen TWINT App wählen, bis zu welchen Beträgen eine Zahlung jeweils automatisch ohne weitere Bestätigung erfolgen darf bzw. ab welchem Betrag eine ausdrückliche Bestätigung durch den Kunden erfolgen soll. Davon ausgenommen sind Zahlungen bei Händlern, bei welchen der Kunde TWINT als Zahlungsart hinterlegt und die Zahlungen pauschal (unabhängig von der Höhe des in der App definierten Betrags) freigegeben hat. Hier erfolgt die Zahlung automatisch nach Massgabe der vom Händler definierten Abwicklung.

Das Belastungsrecht der Bank bleibt auch bei Unstimmigkeiten zwischen dem Kunden und einem Dritten (z.B. Händler) uneingeschränkt bestehen.

 

6.2 Besonderer Hinweis zur Funktion «Geld senden/empfangen» (P2P-Zahlungen)

Für P2P-Zahlungen kann für das Auffinden des Empfängers direkt die Mobile-Nummer in der Raiffeisen TWINT App eingegeben werden. Alternativ dazu kann der Kunde direkt auf sein bestehendes Adressbuch zugreifen und dort den Empfänger der P2P-Zahlung auswählen. Für solche Zahlungen greift die Raiffeisen TWINT App direkt auf das Adressbuch des Smartphones zu. Zahlungen an noch nicht registrierte TWINT-Nutzer können bis zur Registrierung des Begünstigten jederzeit zurückgezogen werden. Bleibt eine entsprechende Registrierung aus, erfolgt automatisch eine Rückvergütung.

Für P2P-Zahlungen steht eine Bild-Funktion zur Verfügung. Bestehen begründete Anzeichen für eine rechtswidrige Nutzung der Bild-Funktion, behält sich die Bank vor, im Verletzungsfall Bilder ohne weitere Anzeige zu löschen oder die Raiffeisen TWINT App zu sperren.

 

6.3 Besonderer Hinweis zur Funktion «Bezahlen» (P2M-Zahlungen)

Es ist dem Kunden bei P2M-Zahlungen nicht gestattet, den dem Händler geschuldeten Betrag auf mehrere TWINT-Transaktionen aufzuteilen.

Wenn der Kunde sich in einer Händler App oder in einem Online-Shop registriert und TWINT als Zahlungsart hinterlegt, ermächtigt er den Händler, den entsprechenden Betrag direkt der in seiner TWINT App hinterlegten Belastungsquelle zu belasten, ohne dass der TWINT-Nutzer einzelne Belastungen autorisieren muss. Eine solche Ermächtigung für einen Händler kann der Kunde in der TWINT App jederzeit widerrufen. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen kann der Kunde nur beim Händler erneuern.

 

6.4  Verarbeitung von Zahlungen

Regulatorische Vorschriften oder behördliche Anordnungen, wesentliche Angaben im Auftrag, die mit denjenigen der Bank im Widerspruch stehen, sowie die Zurückweisung durch eine andere an der Überweisung beteiligte Partei können die Zahlungsabwicklung bis zum Zahlungsempfänger verzögern oder blockieren. Die Bank informiert den Kunden innert nützlicher Frist und in geeigneter Form über eine anfällige Nichtausführung oder Retournierung. Sofern der Betrag bereits belastet worden ist, schreibt sie den zurücküberwiesenen Betrag wieder gut. Allfällige Kosten trägt der auftraggebende Kunde, sofern sie nicht durch die Bank infolge einer Verletzung der geschäftsüblichen Sorgfalt verursacht wurden. Die Bank ist im Zusammenhang mit einer Rücküberweisung berechtigt, allen an der Transaktion beteiligten Parteien den Grund der nicht erfolgten Gutschrift bekannt zu geben.

 

6.5 Zahlungsinformationen

Im TWINT-System werden die Transaktionsdaten (z.B. Name des Empfängers, Betrag der Transaktion, Zeitpunkt der Transaktion, Standort des P2M-Zahlungsempfängers) erfasst.

7. Mehrwertleistungen

7.1. «Mobile-Marketing-Kampagnen»

7.1.1. Anzeige von Kampagnen

Die Bank kann dem Kunden Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen (nachfolgend «Kampagnen») in der Raiffeisen TWINT App anzeigen, wo diese vom Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können.
Hierbei werden folgende Typen von Kampagnen unterschieden:

  • Kampagnen der Bank oder des TWINT Systems in eigener Sache (nachfolgend «Raiffeisen Kampagnen»)
  • Kampagnen der Bank zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend «Raiffeisen Mehrwert-Kampagnen»)
  • Kampagnen eines Drittanbieters (nachfolgend «Drittanbieter-Kampagnen»)

Die Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Drittanbieter- und Raiffeisen Mehrwert-Kampagnen in der Raiffeisen TWINT App setzt voraus, dass der Kunde hierfür in der Raiffeisen TWINT App explizit seine Zustimmung erteilt («Opt-in»).

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, diese Zustimmung in der Raiffeisen TWINT App zu widerrufen. Der Widerruf hat zur Folge, dass dem Kunden in seiner Raiffeisen TWINT App keine Drittanbieter- sowie Raiffeisen Mehrwert-Kampagnen mehr angeboten werden. Alle zum Zeitpunkt des Widerrufs aktivierten Drittanbieter- und Raiffeisen Mehrwert-Kampagnen werden unwiderruflich gelöscht. Der Kunde kann nicht mehr von den mit diesen Kampagnen verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen profitieren.

Die Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Raiffeisen Kampagnen setzt kein Opt-in des Kunden voraus. Diese Kampagnen können entsprechend allen Kunden angeboten werden.

 

7.1.2. Geltungsdauer von Kampagnen

Kampagnen sind nur solange gültig, wie sie auf dem Bildschirm des Smartphones in der Raiffeisen TWINT App angezeigt werden.

Kampagnen müssen in den meisten Fällen vom Kunden vorgängig zur Einlösung in der Raiffeisen TWINT App aktiviert werden. Kampagnen können auch automatisch aktiviert werden. Aktivierte Kampagnen können von der Bank deaktiviert werden, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nicht eingelöst wurden. Viele Kampagnen können nur bei der Bezahlung mit der Raiffeisen TWINT App eingelöst werden. Die Anzahl der Einlösungen von Rabatten oder geldwerten Vorteilen kann durch involvierte Drittanbieter limitiert werden.

In den meisten Fällen werden Kampagnen bei der Bezahlung durch den Kunden mit der Raiffeisen TWINT App automatisch eingelöst. Es gibt jedoch Kampagnen, in welchen der Kunde eine Kampagne dem Händler in der Raiffeisen TWINT App vorzeigen oder selber an einem Terminal oder in einem Online-Shop eingeben muss.
Die Vorgehensweise ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt.

Bei der Einlösung einer Kampagne mit einem Rabatt wird dieser entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung dem Kunden in Form eines Cash Back Guthabens zurückerstattet. Die Bank ist berechtigt, die Auszahlung des Cash Back Guthabens zu verzögern, bis dieses CHF 10.– oder mehr beträgt. Der Kunde wird in der Raiffeisen TWINT App über den aktuellen Stand seines Cash Bank Guthabens informiert.

 

7.1.3. Teilen von Kampagnen

Die Bank kann dem Kunden die Möglichkeit anbieten, Kampagnen weiteren Personen weiterzugeben, von diesen zu erhalten oder mit ihnen zu teilen.

 

7.2. Kundenkarten

Kunden haben die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Kundenkarten») in der Raiffeisen TWINT App zu hinterlegen, resp. zu aktivieren. Hinterlegte oder aktivierte Kundenkarten können vom Kunden jederzeit wieder aus der Raiffeisen TWINT App entfernt werden.

Die Bank kann hinterlegte Kundenkarten ebenfalls aus der Raiffeisen TWINT App entfernen, wenn die Kundenkarte eines Kunden abläuft oder die Kundenkarte generell nicht mehr für die Hinterlegung in der Raiffeisen TWINT App zur Verfügung steht.

Kunden nehmen zur Kenntnis, dass bei gewissen Kundenkarten, die mit dem Einsatz der Kundenkarte verbundenen Vorteile in Form von Kampagnen direkt in der Raiffeisen TWINT App angezeigt werden. Der Kunde erhält solche Kampagnen nur dann, wenn er vorgängig der Anzeige von Angeboten Dritter zugestimmt hat (siehe Ziffer 7.1.1).

 

7.3. Weitere Mehrwertleistungen

Die Bank kann neben Kampagnen und Kundenkarten jederzeit weitere Mehrwertleistungen in der Raiffeisen TWINT App anbieten.

 

7.4. Haftung für Mehrwertleistungen von Drittanbietern

Die Bank ist bemüht, die Nutzung der Mehrwertleistungen störungsfrei und ununterbrochen in der Raiffeisen TWINT App zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines Unterbruchs kann es unter anderem vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht mehr funktionieren. Solange die Bank die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnimmt, trägt der Kunde einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstehenden Schaden.

Für Inhalte, Angebote, Meldungen von Drittanbieter Kampagnen in der Raiffeisen TWINT App ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die Bank hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vom Drittanbieter angebotenen Leistungen. Die Bank haftet nicht für Kampagnen, welche beim Drittanbieter nicht eingelöst werden können, bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Kundenkarten, wie z.B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte.

8. Sorgfaltspflichten

Der Kunde wählt aus Sicherheitsgründen einen PIN-Code, welcher mit ihm nicht in Verbindung gebracht werden kann. Der PIN-Code ist geheim zu halten und darf nicht an andere Personen weitergegeben oder mit dem Smartphone zusammen aufbewahrt werden. Hat der Kunde Grund zur Annahme, dass unberechtigte Drittpersonen Kenntnis von seinem PIN-Code erhalten haben, ändert er diesen unverzüglich.

Der Kunde trägt Sorge dafür, dass Unbefugte keine Manipulationen an seinem  Smartphone und den dazugehörigen Applikationen vornehmen können. Insbesondere trifft er alle notwendigen Vorkehrungen zur Verhinderung von Schäden an der technischen Ausrüstung und den erforderlichen Applikationen (Verbot Jailbreak, Einrichtung Root-Zugriff, Verbot Installation von unerlaubten Apps).

Der Kunde ist für die Verwendung (Nutzung) seines Smartphones verantwortlich. Der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der Raiffeisen TWINT App auf seinem Smartphone ergeben.

Wechselt der Kunde seine Mobile-Nummer (SIM-Karte), meldet er diese Änderung unverzüglich an die von der Bank bezeichnete Stelle telefonisch.

Bei Verlust oder Diebstahl sowie bei festgestelltem oder bei Verdacht auf Missbrauch kontaktiert der Kunde unverzüglich die von der Bank bezeichnete Stelle telefonisch. Zudem erstattet er bei strafbaren Handlungen (wie z.B. Diebstahl, Überfall, Drohung etc.) umgehend bei der zuständigen Stelle Anzeige und wirkt nach bestem Wissen zur Aufklärung des Sachverhaltes und zur Minderung des Schadens mit.

Gutschriften und Belastungen entnimmt der Kunde den Bewegungen in der Raiffeisen TWINT App oder dem Bankontoauszug bzw. seiner Kreditkartenabrechnung. Beanstandungen des Kunden im Zusammenhang mit TWINT-Transaktionen sind der Bank unverzüglich zu melden, spätestens innert 30 Tagen nach dem monatlichen Kontoabschluss. Im Schadensfalle hat der Kunde das Schadenformular der Bank auszufüllen und innert 10 Tagen nach Erhalt unterzeichnet an diese zurückzusenden.

Bei P2M-Zahlungen, die vor Ort im Geschäftslokal eines zugelassenen Händlers getätigt werden (sog. Präsenzgeschäft), kann der Kunde den Händler zur Vorweisung des elektronischen Belegs in der Raiffeisen TWINT App auffordern.

9. Keine Gewähr für Funktionen von Raiffeisen TWINT App

Die Bank übernimmt für die Funktionen und die Verfügbarkeit der Raiffeisen TWINT App keine Gewähr. Die Bank kann die Dienstleistungen jederzeit ändern, aktualisieren oder weiterentwickeln. Ebenfalls kann die Bank den Betrieb der Raiffeisen TWINT App oder den Zugang des Kunden zur Raiffeisen TWINT App jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise einstellen oder die Verfügbarkeit einschränken.

10. Dauer und Kündigung

Der Kunde kann die Raiffeisen TWINT App jederzeit löschen. Die Bank und der Kunde können die Geschäftsbeziehung jederzeit kündigen. Bei einer Löschung der Raiffeisen TWINT App werden sämtliche laufenden Treueprogramme beendet und alle aktivierten Kampagnen gelöscht. Sämtliche vom Kunden gesammelten Treuepunkte und andere Vorteile sowie ausstehende Gutscheine werden damit hinfällig.

11. Kosten

Die Installation der Raiffeisen TWINT App ist kostenlos. Weiter gelten die Dienstleistungspreise der Bank.

12. Datenschutz

12.1. Geltungsbereich

Die Bank untersteht hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ihrer Kunden der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Gleiches gilt für die TWINT AG, die als Betreiberin des TWINT Systems für die Abwicklung von Zahlungen und die Mehrwertleistungen zuständig ist.

Die Bank trägt gegenüber dem Kunden die Verantwortung für die datenschutzkonforme Sammlung und Verwertung von Daten gemäss den in der Ziffer «Datenschutz» aufgeführten Bestimmungen.

 

12.2. Voraussetzungen für den Einsatz der Raiffeisen TWINT App

Damit die TWINT AG Zahlungen des Kunden verarbeiten und Mehrwertleistungen bereitstellen kann, muss der Kunde bei der Registrierung in der Raiffeisen TWINT App seine Schweizer Mobile-Nummer hinterlegen.

Der Kunde ist einverstanden, dass die Bank der TWINT AG als Betreiberin des TWINT Systems alle für den Betrieb notwendigen Daten weitergibt. Dies umfasst insbesondere die Schweizer Mobile-Nummer sowie die für die Erbringung der Mehrwertdienstleistungen benötigten Daten.

 

12.3. Bezahlen mit der TWINT App (P2M-Zahlungen)

Möchte der Kunde bei einem Händler am Point of Sale (POS) eine P2M-Zahlung via Raiffeisen TWINT App auslösen, wird im TWINT System eine Verbindung zwischen der Raiffeisen TWINT App des Kunden und dem entsprechenden Händler hergestellt.

Der konkrete Verbindungsaufbau zwischen dem POS und der Raiffeisen TWINT App unterscheiden sich nach Art des POS:

  • Ladenkasse mittels TWINT Terminal (technische Einrichtung am POS, welche den Verbindungsaufbau und den Datenaustausch zwischen dem Smartphone des Kunden und dem POS ermöglicht);
  • Eingabe eines am POS angezeigten Codes oder Scannen eines QR-Codes;
  • Internet: mittels Eingabe eines im Online-Shop angezeigten Codes, Scannen eines QR-Codes;
  • Automatischem Verbindungsaufbau bei wiederkehrender TWINT Bezahlung durch den im Online-Shop registrierten Kunden auf Initiative des Kunden;
  • In einer App: mittels automatischem Verbindungsaufbau auf Initiative des Kunden;
  • An Automaten: wie Ladenkasse oder Internet.

Der POS meldet dem TWINT System, welcher Betrag belastet werden soll. In der Folge sendet das TWINT System eine Zahlungsaufforderung in die Raiffeisen TWINT App des Kunden. Nach Freigabe der Zahlung durch den Kunden erfolgt die Abbuchung des konkreten Betrages vom Bankkonto des Kunden. Das TWINT System erstellt eine Gutschrift zuhanden des Händlers; das Guthaben wird auf die Konten des Händlers überwiesen.

Bei der TWINT AG werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs und der Standort des POS, an welchem die Zahlung getätigt wird, erfasst. Die TWINT AG erhält keine Angaben über den Inhalt des Warenkorbs, es sei denn, die Übertragung dieser Daten ist ausdrücklich geregelt.

Die Bank und die TWINT AG geben ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden keine personenbezogenen Daten an den involvierten Händler und/oder an Dritte weiter, es sei denn, die Datenweitergabe ist ausdrücklich vorgesehen.

 

12.4. Hinterlegung von Kundenkarten

Mit der Hinterlegung oder Aktivierung einer Kundenkarte in der Raiffeisen TWINT App gibt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung der Kundenkarte ab. Diese wird in der Folge automatisch in den Zahlungsprozess mit der Raiffeisen TWINT App einbezogen, sofern dies durch den jeweiligen Kundenkarten-Herausgeber technisch möglich ist. Der Kunde kann die Verwendung der Kundenkarte in der Raiffeisen TWINT App jederzeit deaktivieren.

Wenn in der Raiffeisen TWINT App eine Kundenkarte hinterlegt ist und mit der Raiffeisen TWINT App bezahlt wird und der Kunde durch den Einsatz der Kundenkarte einen allfälligen Vorteil erlangt (Punkte, Rabatt, etc.), erhält der Herausgeber der Kundenkarte oder ein von ihm rechtmässig beigezogener Dritter dieselben Daten, wie wenn der Kunde die Kundenkarte physisch vorzeigen würde.
Die TWINT AG übermittelt dem Händlern oder mit ihm verbundenen Dritten die Identifikationsnummer der Kundenkarte und abhängig von der eingesetzten Kundenkarte auch Basisdaten zur Zahlung, wie Zeitstempel, Betrag und allfällige durch den Einsatz der Kundenkarte gewährte Rabatte oder Punkte. Die Verwendung dieser Daten richtet sich ausschliesslich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Händler, resp. dem Kunden und dem mit dem Händler verbundenen Dritten.

12.5. Einlösung von Mobile-Marketing-Kampagnen

Bei der Einlösung von Kampagnen im System des Händlers übergibt die TWINT AG dem Händler die Identifikationsnummer der Kampagne. Der Händler berechnet den allfälligen Rabatt oder geldwertigen Vorteil für den Kunden. Der Händler erhält hierbei die gleichen Informationen, wie wenn der Kunde die Identifikationsnummer der Kampagne physisch vorweist.

Bei der Einlösung von Kampagnen im TWINT System, wird der Rabatt oder geldwertige Vorteil im TWINT System berechnet und dem Händler übermittelt, damit dieser den Vorteil in seinem System weiter verarbeiten kann (z.B. Abzug eines Rabatts).

Ob der Händler weitere Daten an die TWINT AG übergibt (beispielsweise Informationen zur Einlösung von Kampagnen, die vorgängig vom TWINT System an den Händlern übermittelt wurden oder Warenkorbdetails eines Einkaufes, auf deren Basis Kampagnen im TWINT System eingelöst werden können), regelt sich einzig nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Händler und dem Kunden. Der Händler ist für die vertragskonforme Bearbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Einwilligungen verantwortlich.

 

12.6 Drittanbieter und Raiffeisen Mehrwert-Kampagnen

Mit dem Opt-in erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die TWINT AG Daten für die personalisierte Ausspielung von Drittanbieter Kampagnen sammeln und auswerten kann.

Dieses Einverständnis kann der Kunde auf ausdrückliche Nachfrage im Zeitpunkt der Installation der Raiffeisen TWINT App und/oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Anpassung der Einstellungen in der Raiffeisen TWINT App abgeben, resp. widerrufen (Opt-out). Die Zustimmung des Kunden ermöglicht es der TWINT AG, dem Kunden auf seine persönlichen Interessen zugeschnittene Drittanbieter Kampagnen zuzustellen.

Der Kunde ist sich bewusst, dass Drittanbieter Kampagnen nur mit einem Opt-in in der Raiffeisen TWINT App angezeigt und eingelöst werden können.

Auch im Falle eines Opt-in des Kunden gibt die TWINT AG keine personenbezogenen Daten der Kunden an involvierte Händler und/oder Dritte weiter, sofern der Kunde einer solchen Weitergabe in der Raiffeisen TWINT App nicht ausdrücklich zustimmt. Die involvierten Händlern erhalten ohne eine solche Zustimmung lediglich Zugriff auf und Zugang zu anonymisierten Daten.

 

12.7 Sammlung und Nutzung von Daten für die Verbesserung der Raiffeisen TWINT App

Die Bank und die TWINT AG sammeln und nutzen Daten für die Bereitstellung und Verbesserung des TWINT Systems. Dabei handelt es sich einerseits um Daten, auf welche die Raiffeisen TWINT App gemäss den Einstellungen des Kunden auf dem Smartphone zugreifen darf (z.B. Empfang von BLE-Signalen, Geo-Location, etc.), andererseits um technische Daten und Informationen, welche im Rahmen des Einsatzes der Raiffeisen TWINT App anfallen.

Die Bank sowie die TWINT AG geben diese personenbezogenen Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden in der Raiffeisen TWINT App nie an Händler und/oder Dritte weiter, sondern verwendet sie ausschliesslich für die Bereitstellung und Verbesserung des eigenen Service.

 

12.8 Google Analytics

Die Bank und die TWINT AG nutzen in der Raiffeisen TWINT App das Google Analytics Software Development Kit (SDK) der Google Inc. («Google»), um das Nutzerverhalten in der App zu analysieren mit dem Ziel, die Raiffeisen TWINT App fortlaufend zu optimieren und auf die Bedürfnisse der Nutzer auszurichten.

Der Kunde hat die Möglichkeit, die Sammlung und Übermittlung von Nutzungsdaten an Google in der Raiffeisen TWINT App in den Einstellungen jederzeit auszuschalten.

Die durch das SDK gesammelten Informationen über die Benutzung der Raiffeisen TWINT App, insbesondere:

  • Analytics-ID (Zufallswert, anhand dessen die TWINT AG den Kunden identifizieren kann)
  • Client ID (Zufallswert, welcher das verwendete Gerät identifiziert und es Google erlaubt, gesendete Events in eine Gerätesitzung zusammenzufassen), der jedoch keine Rückschlüsse auf das Gerät des Benutzers erlaubt
  • Kennzahlen des Geräts (Marke, Typ, Bildschirm, Speicher)
  • Informationen über die Plattform (z.B. iOS und Android-Version)
  • Version der installierten Raiffeisen TWINT App
  • Allenfalls Typ und Version des benutzten Internetbrowsers
  • Die IP-Adresse des zugreifenden Rechners (gekürzt, damit eine Zuordnung zum konkreten Nutzer nicht mehr möglich ist)

werden an Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Diese Daten werden von Google ausgewertet um Reports über die Nutzung der Raiffeisen TWINT App zu erstellen und um weitere mit der Nutzung der Raiffeisen TWINT App verbundene Dienstleistungen zu erbringen.
Der Kunde ist sich bewusst, dass Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall die IP-Adresse des Kunden mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Die IP-Adressen werden anonymisiert (um drei Stellen gekürzt), so dass eine Zuordnung zum Kunden nicht möglich ist.

 

12.9. Beizug Dritter

Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank wie auch die TWINT AG zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritte (z.B. Payment Service Provider) beiziehen dürfen und dass dabei Kundendaten, soweit erforderlich, weitergegeben werden können. Die Bank wie auch die TWINT AG sind zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Dienstleister verpflichtet.

Der Dritte darf die Daten ausschliesslich gemäss der vorliegenden Datenschutzerklärung im Auftrag der Bank oder der TWINT AG verwenden. Eine Verwendung der Daten zu eigenen Zwecken des Dritten ist untersagt.
Die Bank trägt gegenüber dem Kunden die Verantwortung für die datenschutzkonforme Bearbeitung der Daten.

 

12.10. Aufbewahrung und Löschung

Die bei der TWINT AG gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht bzw. anonymisiert, wenn sie zur Durchführung der Dienstleistungen nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch 4 Jahre nach deren Speicherung.

Wird die TWINT App während 2 Jahren nicht gebraucht, geht die TWINT AG davon aus, dass der Kunde die TWINT App auf seinem Smartphone gelöscht hat. In diesem Fall werden die bei der TWINT AG gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden ebenfalls gelöscht bzw. anonymisiert. Zudem werden durch die TWINT AG alle aktivierten Coupons, Stempelkarten und weiteren Kampagnen im TWINT System unwiderruflich gelöscht, resp. anonymisiert und der Kunde kann von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren.

Verzichtet der Kunde nachträglich auf personalisierte Kampagnen (Opt-out), werden 6 Monate nach dem Opt-out alle aktivierten Coupons, Stempelkarten und weiteren Kampagnen im TWINT System unwiderruflich gelöscht, bzw. anonymisiert und der Kunde kann von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren.

Ausgenommen von den Bestimmungen dieser Ziffer sind Daten, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten von der Bank und/oder der TWINT AG länger aufbewahrt werden müssen.

13. Datenweitergabe

13.1 Datenweitergabe über das Internet

Die Raiffeisen TWINT App wird über das Internet angeboten und damit über ein offenes, jedermann zugängliches Netz. Trotz Verwendung modernster Sicherheitstechnologien kann sowohl seitens Bank als auch auf Seite des Kunden eine absolute Sicherheit nicht gewährleistet werden. Die Datenübermittlung über Internet erfolgt regelmässig und unkontrolliert grenzüberschreitend. Dies gilt auch für eine Datenübermittlung, wenn sich Sender und Empfänger in der Schweiz befinden. Zwar werden die einzelnen Datenpakete verschlüsselt übermittelt, unverschlüsselt bleiben jedoch jeweils der Sender und Empfänger. Der Rückschluss auf eine bestehende Bankbeziehung ist deshalb für Dritte möglich.

 

13.2 Datenweitergabe an Anbieter Betriebssystem/Appstore

Durch das Herunterladen, die Installation und die Verwendung der Raiffeisen TWINT App können Dritte (z.B. Anbieter von Betriebssystemen oder Appstores) auf eine bestehende, ehemalige oder zukünftige Kundenbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank schliessen. Mit dem Herunterladen der Raiffeisen TWINT App erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden, dass die an den Dritten übermittelten Daten gemäss dessen Bedingungen gesammelt, transferiert, bearbeitet und zugänglich gemacht werden können. Die Geschäftsbedingungen dieser Dritten müssen von den restlichen Bedingungen der Bank oder der TWINT AG unterschieden werden.

14. Verantwortlichkeit/Haftung der Bank

Die Bank übernimmt Schäden, die dem Kunden aus der missbräuchlichen Verwendung der Raiffeisen TWINT App durch Dritte entstehen, wenn der Kunde die Bedingungen für die Benützung der Raiffeisen TWINT App eingehalten hat und ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft. Nicht als Dritte gelten dem Kunden nahestehende oder mit ihm verbundene Personen, wie z.B. Lebenspartner, Bevollmächtigte sowie im gleichen Haushalt lebende oder sich dort regelmässig aufhaltende Personen. Die Haftung der Bank ist ausgeschlossen für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste. Die Bank haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung der Raiffeisen TWINT App. Werden Schäden durch eine Versicherung übernommen, so haftet die Bank für diese Schäden nicht. Die Bank übernimmt keine Schäden, die aus technischen Störungen und/oder Betriebsausfällen entstehen, und den Einsatz der Raiffeisen TWINT App verunmöglichen.

15. Geistiges Eigentum

Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der Raiffeisen TWINT App. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den vorliegenden AGB TWINT. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der Bank oder den berechtigten Dritten. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte Dritter und wird die Bank dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde die Bank schadlos zu halten.

16. Änderungen dieser Bedingungen

Die Bank kann die AGB TWINT jederzeit ändern. Änderungen werden dem Kunden vorgängig auf geeignete Weise bekannt gegeben. Ist der Kunde mit den Anpassungen nicht einverstanden, hat er gegenüber der Bank zu kündigen und die Raiffeisen TWINT App auf seinem Smartphone zu löschen.

 

Version 2.0 – Februar 2018