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31.03.2023

Finanz-Tipp 28: Himmelblau

Nur gerade rund 40 Prozent aller Schweizer*innen leben in den eigenen vier Wänden. Doch nun scheint sich eine Trendwende abzuzeichnen. Gemäss Umfragen möchte fast jede*r zweite Schweizer*in unter 30 in den nächsten zehn Jahren den Traum vom Eigenheim verwirklichen. Was viele nicht wissen: Wohneigentum ist auch eine gute Möglichkeit, seine Vorsorgegelder anzulegen. Träume mit Weitblick!

Himmelblau

Wohneigentum ist attraktiv. Dank tiefer Hypothekarzinsen zahlen viele Eigentümer*innen heute monatlich weniger für die eigenen vier Wände als Mieter*innen in vergleichbaren Wohnungen oder Häusern – selbst wenn man Amortisationen sowie Unterhalts- und Nebenkosten mit einrechnet.

Ein weiterer Grund für den Trend zum Eigenheim ist, dass immer mehr Schweizer*innen sich mit Hilfe ihrer beruflichen und privaten Vorsorge einen Teil der Finanzierung ermöglichen können. Insbesondere wenn die private Vorsorge schon früh angelegt worden ist, können bereits nach einigen Jahren beträchtliche Summen «geerntet» werden. Die höhere Verzinsung als auf dem normalen Sparkonto lässt das Vorsorgekapital schneller wachsen und die steuerliche Abzugsfähigkeit der jährlichen Einzahlung in die Vorsorge 3a vom steuerbaren Einkommen macht Vorsorgesparen zusätzlich attraktiv. Für risikofähige Personen mit entsprechendem Anlagehorizont sind die unterschiedlichen Vorsorgefonds mit langfristig massgeblich höheren Renditen zu empfehlen. 
 

 

5 Tipps zur Eigenheimfinanzierung mit Vorsorgegeldern


1. Beim Vorbezug ist die 3. Säule der 2. Säule vorzuziehen

Beim Säule 3a Konto werden keine Versicherungsleistungen reduziert. Wird jedoch die 2. Säule vorbezogen, kann es Kürzungen bei den Leistungen infolge Invalidität und Tod geben. Auch die Altersrente wird durch einen Vorbezug kleiner. Damit es bei der Rente keine Einbussen gibt, sollte der Vorbezug der 2. Säule bis zur Pensionierung möglichst wieder ausgeglichen werden, damit man den Ruhestand finanziell abgesichert geniessen kann.

 

2. Die 2. Säule darf nicht das ganze Eigenkapital ausmachen

Mindestens 10 % des für das Wunschobjekt benötigten Eigenkapitals muss aus sogenanntem hartem Eigenkapital bestehen. Auch Kapital aus der 3. Säule gilt als hartes Eigenkapital. Wenn die 2. Säule als Eigenkapital verwendet werden soll, dann muss nebst der 2. Säule auch noch 10 % anderes hartes Eigenkapital (z.Bsp. Sparguthaben) eingesetzt werden.

 

3. Vorsorgegelder können nicht nur bei Kauf oder Erstellung von Wohneigentum bezogen werden

Nebst dem Kauf oder der Erstellung von selbstbewohntem Eigentum können Sie vorbezogene Vorsorgegelder auch für folgende Zwecke einsetzen: bei wertvermehrenden oder werterhaltenden Investitionen in Ihr Eigenheim, als Rückzahlung Ihrer Hypothekenschuld oder für den Erwerb von Anteilscheinen an einer Wohnbaugenossenschaft.
 

4. Aufgepasst bei Kapitalbezügen aus der 2. Säule nach 50

Nach dem 50. Altersjahr kann aus der 2. Säule nicht mehr die ganze Freizügigkeitsleistung für Wohneigentum eingesetzt werden. Nur der beim Erreichen des 50. Altersjahrs ausgewiesene Betrag der Freizügigkeitsleistung oder die Hälfte des Betrags der beim Bezug vorhandenen Freizügigkeitsleistung stehen ab nun für eine Auszahlung zur Verfügung.

 

5. Nicht amortisieren lohnt sich nur bei entsprechender Rendite

Aus steuerlichen Gründen ist eine indirekte Amortisation vorteilhafter als eine direkte Amortisation, weil damit die Schuld höher bleibt und somit mehr Hypothekarzinsen sowie die Einzahlung in die 3. Säule vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Ist man jedoch in der Lage, trotz direkter Amortisation auch noch in die dritte Säule einzuzahlen, ist diese Variante vorzuziehen, es sei denn, man erwartet mit Anlagen im Wertschriftengeschäft höhere Renditen im Vergleich zu den Hypothekarzinsen. Der Entscheid hängt somit vom eigenen Anlageverhalten und der eigenen Risikobereitschaft und -fähigkeit ab.

 

Wir wissen nun, wie wir unserem Eigenheimtraum einen Schritt näher kommen. Der Bau oder der Erwerb der eigenen vier Wände ist aber trotzdem immer mit einem finanziellen Risiko verbunden. Was, wenn Invalidität oder ein Todesfall eintreten? Was, wenn beim Bauen etwas schiefgeht oder das Gebäude von Wasser- oder Feuerschäden betroffen ist? Gut, können Sie diese Risiken zu einem grossen Teil oder sogar ganz auf eine Versicherung abwälzen. Damit sind Sie und Ihre Angehörigen in jedem Fall finanziell abgesichert.

 

Stellen Sie sich bei Erwerb oder bei der Erstellung eines Eigenheims nebst der Finanzierung folgende Fragen:

 

  • Sind meine Angehörigen im Todesfall finanziell abgesichert (Todesfallrisikoversicherung)?
  • Bin ich abgesichert bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall (Erwerbsunfähigkeitsrente)?
  • Kann ich mich gegen einen Wasserschaden (Gebäudeversicherung) versichern?
  • Bei einem Bauprojekt ist schnell etwas passiert. Wie kann ich mich absichern (Bauversicherung)?
  • Hat die Waschmaschine Ihre Wäsche gereinigt aber gleichzeitig mit einer Überschwemmung auch das ganze Bad verunreinigt oder ist der Fussball Ihres Sohnes nicht nur durch das «Tor» sondern auch durch Ihre Fensterscheibe geflogen? Wie können solche Schäden versichert werden (Haushaltsversicherung)?

Bestimmt, es sind 1000 Dinge an die Sie denken müssen und trotzdem, der Himmel ist nach wie vor blau, himmelblau. Der Traum gehört Ihnen. Wir begleiten Sie auf sicherem Weg mit einer ganzheitlichen Beratung, damit alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden können:

ganzheitliche Beratung

Wir betrachten alle Teilbereiche, familiärer und finanzieller Art, und legen den Fokus auf Ihre Wünsche und Ziele. 

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