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Finanz-Tipp: Blackbox Pensionskassenausweis erhellen
Jährlich flattert er ins Haus: der persönliche Pensionskassenausweis. Gespickt mit Zahlen und Fachbegriffen ist man verleitet, ihn gleich wieder zur Seite zu legen. Dabei ist er eines der wohl wichtigsten Dokumente, wenn es um Ihre finanzielle Sicherheit und Zukunft geht!
Wie funktioniert der Vorsorgeausweis?
Altersguthaben
Kann ich meinen jetzigen Lebensstandard im Alter halten?
Die Angaben zu den voraussichtlichen Altersleistungen sind Prognosen – die entsprechende Zahl in Ihrem Pensionskassenausweis zeigt Ihnen, wie viel Geld Ihnen insgesamt zur Verfügung stehen wird, wenn Sie in Rente gehen. Bei dem geschätzten Betrag geht die Pensionskasse davon aus, dass Sie bis zur Pensionierung gleich viel verdienen werden wie heute. Multipliziert man das Altersguthaben mit dem Umwandlungssatz, ergibt sich die Altersrente. Der von Ihrer Pensionskasse angewendete Umwandlungssatz kann allerdings tiefer als die gesetzlichen 6,8 % ausfallen. Wenn Sie den Betrag durch zwölf teilen, wissen Sie, wie viel Sie monatlich aus der Pensionskasse erhalten.
Frühpensionierung
Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten?
Viele Pensionskassen ermöglichen es ihren Versicherten bereits ab dem 58. Altersjahr, Gelder in Form einer Frührente oder als Kapital zu beziehen. Je früher Sie sich pensionieren lassen, desto stärker reduziert sich allerdings Ihre Altersrente. Als Faustregel ist mit einer Kürzung zwischen 5 % und 8 % pro Vorbezugsjahr zu rechnen. Denn: Einerseits haben Sie weniger Zeit, Altersguthaben in der Pensionskasse anzusparen, und andererseits sinkt der Umwandlungssatz, mit dem Ihre jährliche Rente aus dem vorhandenen Altersguthaben berechnet wird. Um Ihren Bedarf decken zu können, müssen Sie also bei einer Frühpensionierung auf ein zusätzliches Vermögen zugreifen können.
Invalidität
Was geschieht wenn ich nicht mehr arbeiten kann?
Mit Ihren Einzahlungen in die Pensionskasse wird auch eine Invaliditätsversicherung finanziert. Werden Sie im Sinne der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) dauerhaft erwerbsunfähig, erhalten Sie von der Pensionskasse eine Invalidenrente und Ihre Kinder eine Invaliden-Kinderrente. Der Versicherungsschutz endet einen Monat nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder bei Erreichen des AHV-Alters. Zusätzlich erhalten Sie aus der ersten Säule eine IV-Rente (maximal 2'450 Franken/Monat) und Ihre Kinder eine IV-Kinderrente (40 % von Ihrer IV-Rente).
Todesfall
Wer sorgt für meine Liebsten, wenn ich nicht mehr bin?
Das Geld, das Sie in die Pensionskasse einzahlen, fliesst auch in eine Versicherung: Im Todesfall des Versicherten erhalten nämlich der hinterbliebene Ehegatte beziehungsweise die Kinder eine Rente – für gleichgeschlechtliche Personen in eingetragener Partnerschaft gilt diese Regelung ebenfalls. Auch Konkubinatspartner können versichert sein. Um den effektiven Anspruch auf Todesfall-Leistungen zu überprüfen, ist es wichtig, dass Sie sich mit dem Reglement der Pensionskasse vertraut machen.
Steuern sparen
Wie kann ich heute schon von finanziellen Vorteilen profitieren?
Wenn Sie Geld auf der Seite haben, können Sie es innerhalb eines bestimmten gesetzlichen Rahmens freiwillig in die Pensionskasse einzahlen. So können Sie Ihre Altersrente aufstocken und schon heute Steuern sparen. Pensionskasseneinkäufe lassen sich in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Sie reduzieren so die Steuerprogression auf dem Einkommen und profitieren dadurch von einem niedrigeren Steuersatz.
Vorbezug von Pensionskassengeldern
Wird mein Traumhaus einmal Realität?
Ein Vorbezug für den Erwerb eines Eigenheims ist möglich, wenn Sie Ihr Geld direkt ins Objekt investieren oder bei einem bestehenden Bauprojekt zur Finanzierung von Bauland verwenden. Zudem müssen Sie das Wohneigentum selbst nutzen, und darüber hinaus darf mit Pensionskassengeldern nur jeweils ein Wohnobjekt finanziert werden. Nebst Terminen und Sperrfristen, die Sie beachten müssen, ist für die Zeit ab dem 50. Altersjahr ein maximal möglicher Bezug gesetzlich vorgeschrieben. Zu beachten ist selbstverständlich auch, dass sich beim Vorbezug das Altersguthaben reduziert. Ebenso können dadurch Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten gemindert werden. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu überlegen, wie Sie das Kapital wieder aufbauen oder eine Leistung bei Invalidität oder im Todesfall absichern können.
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