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Finanz-Tipp 21: Was immer Ihr Ziel ist
Die persönliche Vorsorgesituation kennen – Pensionskassenausweis
lesen und verstehen.
Das Altersguthaben und die Leistungen der Pensionskasse sind ein wesentlicher Bestandteil der Vorsorge. Wie es darum steht, zeigt der persönliche Pensionskassenausweis.
Jährlich flattert er ins Haus von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern: Der persönliche Pensionskassenausweis. Gespickt mit Zahlen und Fachbegriffen ist man allerdings verleitet, ihn gleich wieder zur Seite zu legen. Dabei ist der Pensionskassenausweis eines der wohl wichtigsten Dokumente, wenn es um die eigene finanzielle Sicherheit und Zukunft geht.
Er beantwortet zentrale Fragen der persönlichen Vorsorge:
- Kann ich meinen jetzigen Lebensstandard im Alter halten?
Die Angaben zu den voraussichtlichen Altersleistungen sind Prognosen – die entsprechende Zahl in Ihrem Pensionskassenausweis zeigt Ihnen, wie viel Geld Ihnen insgesamt zur Verfügung stehen wird, wenn Sie in Rente gehen.
Bei dem geschätzten Betrag geht die Pensionskasse davon aus, dass Sie bis zur Pensionierung gleich viel verdienen werden wie heute. Multipliziert man das Altersguthaben mit dem Umwandlungssatz, ergibt sich die Altersrente. Der von Ihrer Pensionskasse angewendete Umwandlungssatz kann allerdings tiefer als die gesetzlichen 6,8 % ausfallen. Wenn Sie den Betrag durch zwölf teilen, wissen Sie, wie viel Sie monatlich aus der Pensionskasse erhalten.
Um Ihren jetzigen Lebensstandard zu halten, sollten Sie etwa 80 % Ihres heutigen Einkommens einplanen. Liegen Ihre Renteneinkommen (AHV und Pensionskasse) darunter, besteht eine Vorsorgelücke – und eine solche sollten Sie frühzeitig schliessen. Für die Vorsorgelücke gibt es je nach individueller Situation verschiedene Instrumente und Möglichkeiten. Lernen Sie Ihre Möglichkeiten im Rahmen einer persönlichen Beratung kennen. - Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten?
Viele Pensionskassen ermöglichen es ihren Versicherten bereits ab dem 58. Altersjahr, Gelder in Form einer Frührente oder als Kapital zu beziehen. Je früher Sie sich pensionieren lassen, desto stärker reduziert sich allerdings Ihre Altersrente. Als Faustregel ist mit einer Kürzung zwischen 5 % und 8 % pro Vorbezugsjahr zu rechnen.
Denn: Einerseits haben Sie weniger Zeit, Altersguthaben in der Pensionskasse anzusparen, und andererseits sinkt der Umwandlungssatz, mit dem Ihre jährliche Rente aus dem vorhandenen Altersguthaben berechnet wird. Um Ihren Bedarf decken zu können, müssen Sie also bei einer Frühpensionierung auf ein zusätzliches Vermögen zugreifen können.
Setzen Sie sich spätesten mit Anfang 50 mit Ihren Wünschen und Zielen für den dritten Lebensabschnitt auseinander. Sprechen Sie mit uns über Ihre Pläne und wir zeigen Ihnen, wie Sie diese am besten erreichen.
- Wie kann ich schon heute von finanziellen Vorteilen profitieren?
Wenn Sie Geld auf der Seite haben, können Sie es innerhalb eines bestimmten gesetzlichen Rahmens freiwillig in die Pensionskasse einzahlen. So können Sie Ihre Altersrente aufstocken und schon heute Steuern sparen. Pensionskasseneinkäufe lassen sich in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Sie reduzieren so die Steuerprogression auf dem Einkommen und profitieren dadurch von einem niedrigeren Steuersatz.
Wenn Sie Ihre Einzahlung auf mehrere Steuerperioden aufteilen, können Sie der Progression bei der Einkommenssteuer mehrmals entgegenwirken. Sprechen Sie mit uns darüber, wie Sie mit Ihrer Vorsorge steuerlich optimal profitieren können.
Steuern sparen können Sie auch mit der Säule 3a: Einzahlungen können vom Einkommen abgezogen werden und das Vorsorgekonto 3a fällt nicht in das Vermögen. Aktuell beträgt der maximale Einzahlungsbetrag 6’883 Franken. Die private Vorsorge wird vom Staat steuerlich begünstigt.
- Wer sorgt für meine Liebsten, wenn ich nicht mehr bin?
Das Geld, das Sie in die Pensionskasse einzahlen, fliesst auch in eine Versicherung: Im Todesfall des Versicherten erhalten nämlich der hinterbliebene Ehegatte beziehungsweise die Kinder eine Rente – für gleichgeschlechtliche Personen in eingetragener Partnerschaft (→ Ehe ab 1.7.2022) gilt diese Regelung ebenfalls. Auch Konkubinatspartner können versichert sein. Um den effektiven Anspruch auf Todesfall-Leistungen zu überprüfen, ist es wichtig, dass Sie sich mit dem Reglement der Pensionskasse vertraut machen.
Gerade unverheirateten Menschen oder Ehepaaren ohne Kinder wird empfohlen, sich diesen Punkt genauer anzuschauen: Allenfalls kann es ratsam sein, eine zusätzliche Versicherung abzuschliessen. Gerne zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Vorsorgelösung mit einer passenden Versicherungslösung komplettieren können.
- Was ist, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?
Mit Ihren Einzahlungen in die Pensionskasse wird auch eine Invaliditätsversicherung finanziert. Werden Sie im Sinne der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) dauerhaft erwerbsunfähig, erhalten Sie von der Pensionskasse eine Invalidenrente und Ihre Kinder eine Invaliden-Kinderrente. Der Versicherungsschutz endet einen Monat nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder bei Erreichen des AHV-Alters.
Überlegen Sie sich, ob die Invalidenrenten ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu tragen, oder ob allenfalls eine zusätzliche Absicherung nötig ist. Die versicherten Rentenleistungen erhöhen sich nur dann, wenn der versicherte Jahreslohn steigt. Gerne helfen wir Ihnen bei der Berechnung.
Es lohnt sich deshalb immer, den Pensionskassenausweis genauer unter die Lupe zu nehmen.
Die Pensionskasse ist allerdings nur ein Teil der persönlichen Vorsorge. In Zeiten, in denen die erste (AHV/IV) und zweite Säule (Pensionskasse) unter Druck stehen und die politischen Diskussionen zum Vorsorgesystem genauso anhalten wie das Niedrigzinsumfeld, rückt insbesondere die private Vorsorge immer mehr in den Fokus. Möchte man seinen Lebensstandard im Alter gesichert wissen, kommt man um eine private Lösung schlichtweg nicht mehr herum. Dabei ist die freiwillige private Vorsorge mehr als das «Sparen fürs Alter». Sie legt den Grundstein für eine sorgenfreie finanzielle Zukunft. Damit Pläne, Wünsche und Träume wahr werden, lohnt sich eine frühzeitige Investition in die dritte Säule. Wer sich vorausschauend finanziell absichert, profitiert von vielen Möglichkeiten.
Für morgen bereit sein
Bei Raiffeisen betrachten wir Vorsorge als ganzheitliches Thema, denn sie ist eine Aufgabe für das komplette Leben. Mit jedem neuen Lebensereignis kommen unsere Kunden mit Vorsorgethemen in Berührung. Als drittgrösste Bankengruppe des Landes verwaltet Raiffeisen rund 31 Prozent der Schweizer Vorsorgegelder und steht ihren Kundinnen und Kunden bei Fragen zu Vorsorge, Absicherung, Pension und Nachlass mit umfassender Fachkompetenz und vielseitig vernetzt zur Seite.