News

27.06.2022

Finanz-Tipp 23: "Gute Reise"

Sommer, Palmen, Sonnenschein, was kann schöner sein?

Sind Sie soweit? Dann geht’s jetzt los: 

 

Schweizerinnen und Schweizer denken häufig über einen Ruhestand im Ausland nach. Doch der Weg dahin, kann kompliziert sein und hält doch einige Stolpersteine bereit.

 

Was macht Auswandern für Schweizer Pensionäre so attraktiv?

Nebst Sommer, Palmen, Sonnenschein kann es auch die reizvolle andersartige Kultur oder ein weniger hektischer Alltag sein. Vielleicht leben aber auch Verwandte im ausgewählten Land oder vielleicht ist das Hobby in der Ferne besser ausübbar.

Ebenfalls ein häufiger Grund für eine Auswanderung nach der Pensionierung sind natürlich die tieferen Lebenshaltungskosten. In den EU-Ländern etwa ist das Leben im Schnitt um 60 Prozent günstiger, wobei insbesondere die südlicheren und östlicheren Ländern mit tiefen Preisen locken.
 

Gerne möchte ich meinen Lebensabend im Ausland verbringen. Wann sollte ich mit der Planung beginnen?

Die finanzielle Planung sollten Sie ca. im Alter von 50 Jahren in den Fokus rücken. Lassen Sie sich dabei von Spezialisten begleiten. Sie erhalten so einen Überblick über Ihre Finanzen und haben noch genug Zeit, diese bis zur Pensionierung zu optimieren und die Weichen richtig zu stellen. 

Wenn Sie in Ihrer neuen Heimat ein eigenes Heim kaufen oder bauen wollen, ist es auch da von Vorteil, wenn Sie dafür eine längere Zeit zur Verfügung haben, um in Ruhe ein geeignetes Objekt zu finden. Und seien Sie nicht überrascht, wenn die notwendigen Formalitäten umständlich sind und sich sehr lange hinziehen können.

Erkundigen Sie sich ausserdem rechtzeitig über Aufenthaltsbewilligung, Krankenversicherung oder Steuervorschriften an Ihrer Wunschdestination. Je nach Land sind die Bestimmungen sehr unterschiedlich und es kann lange dauern, die notwendigen Papiere und Bewilligungen zu erhalten.

 

Welche Rentenzahlungen darf ich als PensionärIn erwarten?

AHV-Renten sowie Gelder aus der 2. und 3. Säule können normalerweise an jeden beliebigen Wohnort überwiesen werden. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass dabei keine Verzögerungen auftreten – teilen Sie der Ausgleichs- und Pensionskasse Ihren Domizilwechsel frühzeitig mit. 

Ergänzungsleistungen können nur von RentnerInnen wohnhaft in der Schweiz bezogen werden.

 

Was ist zum Thema „Steuern“ zu beachten?

Ein wichtiger Punkt könnte die Doppelbesteuerung sein: Leben Sie etwa in Spanien, zahlen Sie nach Ihrer Auswanderung zwar grundsätzlich in Spanien Steuern. Auf Kapitalbezüge aus der Pensionskasse zum Beispiel erhebt die Schweiz aber trotzdem eine Quellensteuer, die Sie ebenfalls bezahlen müssen. 

Klären Sie deshalb ab, ob es zwischen der Schweiz und dem Zielland ein Abkommen zur Vermeidung doppelter Steuern gibt. Wenn ja, können Sie die Quellensteuer nämlich zurückerhalten. Kontaktieren Sie dazu die kantonale Steuerverwaltung oder das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen in Bern. Sprechen Sie auch mit der zuständigen Steuerverwaltung am neuen Wohnort.

 

Kann ich mich gegen Krankheiten versichern?

Kümmern Sie sich immer um einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Wandern Sie in ein EU-Land aus und beziehen Sie Ihre Rente aus der Schweiz, können bzw. müssen Sie Ihre Krankenkasse in der Regel in der Schweiz behalten. Damit können Sie sich auch hier behandeln lassen. Bei Auswanderung in andere Länder gibt es zum Beispiel internationale Krankenversicherungen. Welche Möglichkeiten Sie haben und welche Lösung für Sie am sinnvollsten ist, besprechen Sie am besten direkt mit Ihrer Krankenversicherung.

 

Was sind die häufigsten Fallstricke bei der Auswanderung nach der Pensionierung?

Das grösste Risiko ist eine zu wenig gewissenhafte Vorbereitung – und zwar vor allem auf Ebene der «Softfaktoren». Wer bisher zum Beispiel erst zwei kurze Ferienaufenthalte in der neuen Heimat verbracht hat, muss oftmals mit bösen Überraschungen rechnen: mit kälteren Wintern als erwartet, weniger Ruhe als erhofft, mangelnden sozialen Kontakten oder Sprachbarrieren. Gehen Sie auch Fragen jenseits von Finanzen und Versicherung möglichst früh an.
 

Ich möchte den Ruhestand im Ausland vorzeitig antreten. Muss ich auf etwas Besonderes achten?

Auf jeden Fall! Denn mit der Abmeldung in der Schweiz unterstehen Sie nicht länger der obligatorischen AHV. Wandern Sie vor dem Pensionsalter in ein Nicht-EU-Land aus, können Sie der freiwilligen AHV beitreten und Beitragslücken verhindern; erkundigen Sie sich bei der Schweizer Vertretung vor Ort. 

Leben Sie dagegen neu in einem EU-/EFTA-Land, können Sie nicht weiter in die AHV einzahlen. Für Sie gilt nun der obligatorische Sozialversicherungsschutz des Gastlandes, der oftmals tiefere Leistungen vorsieht.

Nach Ihrer Pensionierung erhalten Sie also Renten aus der Schweiz und Ihrer Wahlheimat. Finanzielle Einbussen sind wahrscheinlich. Die Schweiz verlassen.  (PDF, 2.3MB)


Was, wenn ich ausgewandert bin und später wieder in die Schweiz zurückkehren möchte?

In diesem Fall brauchen Sie keinerlei Bewilligung. Trotzdem dürfen Sie die notwendigen Meldepflichten nicht vergessen. Und informieren Sie auch Ihre Schweizer Vertretung vor Ort über Ihre Rückwanderungspläne.

 

Viele Pensionäre im Ausland sind ehemalige Einwanderer in die Schweiz, die ihren Lebensabend in der alten Heimat verbringen. Vor welchen Fragen stehen sie vor ihrer Rückkehr?»

Wer seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft noch besitzt, hat natürlich ganz andere Voraussetzungen als Auslandschweizer. Insbesondere braucht es dann keine Aufenthaltsbewilligung. Setzen Sie sich aber auch als Rückkehrer mit Faktoren wie Klima, Lebensstandard oder sozialem Umfeld auseinander – vor allem, wenn sie lange Zeit in der Schweiz verbracht haben. Vorsichtig sein sollten Bürger von Nicht-EU/EFTA-Staaten: Besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz, verlieren Sie mit der Rückkehr in die alte Heimat Ihren Anspruch auf AHV. Allenfalls werden Ihnen aber die einbezahlten AHV-Beiträge rückvergütet. Weitere Informationen finden sie hier: EDA Leben im Ausland 

«Auswandern ist interessant, jedoch kann man nicht einfach sagen «Ich packe meinen Koffer und nehme nichts mit», sonst kann man böse Überraschungen erleben.»

Eine Pension im Ausland will wohl geplant sein – genauso wie eine Pension in der Schweiz. 

Gerne beraten wir Sie im Rahmen einer Pensionsplanung auf der Reise in einen sorgenfreien dritten Lebensabschnitt.

Gute Reise