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23.08.2024

Finanz-Tipp: Wir bleiben die, die wir waren

Der Start in den Ruhestand muss nicht zwingend mit 65 Jahren von heute auf morgen erfolgen. Die Teilpensionierung ermöglicht es Ihnen, Ihr Arbeitspensum schrittweise zu reduzieren und im Umfang der Pensumsreduktion Altersleistungen aus der Pensionskasse vorzubeziehen. Dabei gilt: Das Einkommen muss im gleichen Ausmass wie das Arbeitspensum reduziert werden.

Wir bleiben die, die wir waren


Seit dem 1. Januar 2024 wird die Teilpensionierung im BVG gesetzlich geregelt. Gemäss Art. 13a BVG kann die Altersleistung in Kapitalform in höchstens drei Schritten bezogen werden, wobei der erste Teilbezug mindestens 20% der Altersleistung betragen muss. 

Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben zur Teilpensionierung wurde die bisher im Kanton Zürich geltende «30-30-2»-Praxis (nur zwei Teilschritte mit einer Reduktion von mindestens 30%) aufgegeben. Vorsorgerechtlich zulässige Teilkapitalbezüge (Stand heute: drei Schritte, 1. Schritt muss mindestens 20% betragen, keine weiteren Vorgaben) sind nun grundsätzlich auch steuerlich zu akzeptieren. Zwischen den einzelnen Teilpensionierungsschritten soll mindestens ein Jahr liegen, damit keine Steuerumgehung vorliegt.

Dieses flexible Modell ist für viele Menschen der Königsweg. Wer davon profitieren will, muss zwei wesentliche Aspekte beachten: Zum einen die finanzielle Absicherung für die verbleibenden Jahre bis zum Erreichen des Referenzalters und zum anderen die Koordination der drei Säulen der Altersvorsorge:
 

AHV (1. Säule)
Durch die Reduktion des Arbeitspensums vor Erreichen des Referenzalters ergeben sich Einkommenslücken. Da Sie gleichzeitig im Umfang der Pensumsreduktion Kapital oder Rente aus der Pensionskasse vorbeziehen, können Sie diese Lücke teilweise schliessen. Reichen die Einnahmen und Ihr Vermögen nicht, um Ihren Lebensbedarf zu decken, können Sie die AHV-Rente ganz oder teilweise vorbeziehen. Wichtig dabei: Die AHV-Rente wird gekürzt und fällt lebenslang tiefer aus. AHV-Beiträge leisten Sie auch auf dem reduzierten Einkommen, womit in der Regel Ihre Beitragspflicht erfüllt ist. Denn auch wer die AHV vorbezieht, muss bis 65 Jahre* AHV-Beiträge leisten.

*Ausnahmen: Frauen mit Jahrgang 1960 (64), 1961 (64 +3 Monate), 1962 (64 + 6 Monate) und 1963 (64 +9 Monate)


Die AHV-Rente kann maximal zwei Jahre vor Erreichen des Referenzalters bezogen werden, und zwar ganz oder teilweise. Der Vorbezug ist auch monatsweise möglich. Wer frühzeitig AHV-Gelder bezieht, muss eine lebenslängliche AHV-Rentenkürzung hinnehmen. Die Höhe der Kürzung ist abhängig von der Dauer des Vorbezugs. Sie liegt zwischen 0,6% bei einem Vorbezug um einen Monat bis 13,6% beim maximalen Vorbezug von zwei Jahren.
 

Nützliche Links zur Berechnung der Übergangsgenerationen:  



Pensionskasse (2. Säule)
Auswirkungen einer Teilpension - Wenn Sie vor Erreichen des Referenzalters einen Teil Ihres Altersguthabens aus der Pensionskasse vorbeziehen, reduzieren sich Ihre Altersleistungen aus der 2. Säule. Durch den vorzeitigen Teilbezug verringert sich das Altersguthaben in der Pensionskasse, womit auch die Zinsgutschriften tiefer ausfallen. Durch die Pensumsreduktion reduzieren sich zudem in der Regel auch die Sparbeiträge von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Auch die vorbezogene Teilrente fällt lebenslang geringer aus, da ein tieferer Umwandlungssatz zur Anwendung kommt aufgrund der längeren Rentenbezugsdauer.

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Auswirkungen einer Pensumsreduktion
Möchten Sie schrittweise in den dritten Lebensabschnitt gehen ohne Altersleistungen aus der Pensionskasse vorzubeziehen, können Sie auch einfach das Arbeitspensum reduzieren. So bleibt Ihr Alterskapital vollumfänglich in der Pensionskasse gebunden und wird weiter verzinst. Die Sparbeiträge von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber reduzieren sich aufgrund des tieferen Einkommens. Das Pensionskassenreglement kann jedoch Möglichkeiten vorsehen, die Vorsorge auf dem bisherigen versicherten Lohn weiterzuführen. Dadurch haben Sie Anspruch auf ungekürzte Altersleistungen trotz reduziertem Pensum. 

Bild 2

Private Vorsorge (3. Säule)
Solange Sie ein Einkommen haben, für das Sie AHV-Beiträge zahlen, können Sie Geld in die 3. Säule einzahlen und damit Steuern sparen. Sie können frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters Leistungen aus der 3. Säule beziehen – unabhängig davon, ob Sie arbeiten oder nicht. So können Sie durch die Teilpensionierung entstehende Einkommenslücken decken. Haben Sie Ihre 3a-Gelder auf mehreren Konten verteilt, können Sie diese gestaffelt in unterschiedlichen Steuerjahren zwischen 60 und 65 Jahren beziehen und so auch beim Bezug Steuern sparen. Arbeiten Sie länger, können Sie den Bezug Ihrer 3a-Konten um maximal weitere fünf Jahre aufschieben und Einzahlungen tätigen.


Die Vorteile einer Teilpensionierung kurz zusammengefasst:

geregelte Vorsorge
Die Vorsorge wird weiterhin aufgebaut. Es fallen keine AHV-Nichterwerbstätigenbeiträge an. 

regelmässiges Einkommen
Das Einkommen fliesst weiterhin, im besten Fall können die Fixkosten bis zur Pensionierung so weiter gedeckt werden.

Steueroptimierung
Bei einer Teilpensionierung können Sie Ihr Pensionskassen-Guthaben gestaffelt beziehen, wobei der Steuersatz meist tiefer liegt als beim Gesamtbezug.

 

Könnte das Ihr Weg sein? Achten Sie auf weitere Punkte:

  • Beziehen Sie ihren Arbeitgeber mit ein. 
  • Studieren Sie das Vorsorgereglement Ihrer Pensionskasse im Detail.
  • Denken Sie darüber nach, Ihren bisherigen Lohn weiter zu versichern.

Die Planung einer Früh- oder Teilpensionierung ist komplex und bietet zugleich viele Optimierungsmöglichkeiten. Im Idealfall sollte ca. 8 bis 10 Jahre vor dem geplanten Pensionsalter eine Finanzplanung ins Auge gefasst werden. Diese zeigt auf, ob die Wünsche erstens überhaupt realisiert werden können und zweitens, wie diese im individuellen Fall optimal umgesetzt werden.

 

Nicole Baumberger
Nicole Baumberger, Finanzplanerin

"Heute an morgen denken! Vielleicht gründen Sie eine Familie, träumen von eigenem Wohneigentum oder freuen sich auf Ihre Pensionierung – jede Lebensphase bringt unterschiedliche Bedürfnisse mit sich. Es liegt mir am Herzen Ihre persönliche Absicherung und Vorsorge für Sie zu optimieren."