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08.11.2023

Finanz-Tipp: Wo es hingeht

Die Renten der beruflichen Vorsorge (2. Säule) sinken seit Jahren. Grund dafür sind die alternde Gesellschaft und die mehrjährige Tiefzinsphase. Reformen sind zwingend notwendig, um die Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentenbezügern zu reduzieren. Zudem muss die berufliche Vorsorge an die heutigen Realitäten angepasst werden.

Finanz-Tipp: Wo es hingeht

Warum sind Reformen so wichtig?

Das Schweizer Vorsorgesystem geniesst weltweit nach wie vor einen guten Ruf. Damit sich auch künftige Generationen auf das System verlassen können, sind Reformen  unumgänglich. Die grösste Herausforderung der beruflichen Vorsorge ist die doppelte demografische Alterung. Daneben ist es wichtig, dass das System die heutigen Arbeits- und Lebensmodelle besser berücksichtigt.

 

Doppelte demografische Alterung

In den letzten fünfzig Jahren ist die Geburtenrate in der Schweiz stark zurückgegangen, während die Lebenserwartung laufend gestiegen ist. Die Folge: Der Anteil Rentenbeziehender hat stark zugenommen und wird in den kommenden Jahren noch stärker wachsen, da die geburtenstarken Jahrgänge (Babyboomer-Generation) in Pension gehen. Das belastet die obligatorische berufliche Vorsorge: Beim aktuellen gesetzlichen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent erhalten die heutigen Pensionierten deutlich mehr als ihnen aufgrund der längeren Lebenserwartung zustehen würde – dies zu Lasten der Jungen.

 

Neue gesellschaftliche Realitäten

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist seit dem Jahr 1985 in Kraft und spiegelt die damaligen gesellschaftlichen Verhältnisse. Seither hat sich die Gesellschaft verändert: Heute arbeiten immer mehr Schweizerinnen und Schweizer Teilzeit und das vielfach bei mehreren Arbeitgebern. Diese Personen sind in der zweiten Säule ungenügend abgesichert.

Was sind die Ziele der BVG-Reform?

• Renten langfristig sichern

• Finanzierung stabilisieren

• Geringverdienende und Mehrfachbeschäftigte besser versichern

 

Der Reformvorschlag im Detail 

In der Frühjahrssession 2023 hat das Parlament die Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) verabschiedet. SP und Gewerkschaften haben bereits das Referendum gegen die Reform angekündigt; eine Volksabstimmung gilt als sicher.

 

Die wichtigsten Beschlüsse der Revision:

1. Senkung BVG-Umwandlungssatz auf 6 Prozent

Die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent ist eine der Hauptmassnahmen der BVG-Reform. Der gesetzliche Umwandlungssatz gilt nur für die im Obligatorium versicherten Altersguthaben – davon betroffen sind rund 14 Prozent der Versicherten. Durch die Reduktion des Umwandlungssatzes fallen deren Renten künftig 12 Prozent tiefer aus. In Zahlen: Auf 100'000 Franken angespartem Alterskapital erhalten Pensionäre künftig jährlich 800 Franken weniger Rente (6’000 anstatt 6'800 Franken).

 

2. Reduktion der Eintrittsschwelle

Die Eintrittsschwelle soll von heute 22'050 auf 19'845 Franken gesenkt werden. Ziel: Auch kleinere Einkommen werden so in der beruflichen Vorsorge versichert.

 

3. Reduktion des Koordinationsabzugs – neues Modell

Der sogenannte «Koordinationsabzug» beschreibt diejenigen Lohnteile, die schon in der AHV versichert sind, und daher vom in der 2. Säule versicherten Lohn abgezogen werden. Aktuell beträgt dieser fix 25'725 Franken. Neu soll dieser 20 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes betragen bis maximal 17'640 Franken (= 20 Prozent des maximalen AHV-Lohns von 88'200 Franken). Ziel: Besserstellung von Geringverdienenden und Mehrfachbeschäftigten.

 

4. Abflachung der Beitragssätze

Die Lohnbeiträge in die Pensionskasse – die sogenannten Altersgutschriften – werden angepasst und im Vergleich zu heute weniger stark gestaffelt. Neu gilt im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf dem BVG-pflichtigen Lohn. Ab Alter 45 beträgt die Altersgutschrift 14 Prozent. Damit werden die Altersgutschriften bei den älteren Arbeitskräften gesenkt – was auch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert.

AlterAltersgutschriften AktuellAltersgutschriften neu (BVG-Reform)
25-34 Jahre7 %9 % 
35-44 Jahre10 % 
45-54 Jahre15 %14 % 
55-65 Jahre18 % 

 

5. Kompensation

Die ersten 15 Jahrgänge, die nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden, sollen lebenslang einen Rentenzuschlag erhalten; dieser ist abhängig vom angesparten Altersguthaben. Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 220’500 Franken oder weniger verfügt, erhält den Maximalbetrag. Dieser soll jeweils auf fünf Jahre abgestuft maximal 2'400, 1'800 respektive 1'200 Franken pro Jahr betragen. Für Altersguthaben zwischen 220’500 und 441’000 Franken soll es einen reduzierten Zuschlag geben. Wer mehr Guthaben hat, erhält keine Kompensation. Gemäss diesem Modell dürfte jeder zweite Versicherte dieser Jahrgänge in den Genuss des Rentenzuschlags kommen – somit auch viele, die von der Reduktion des Umwandlungssatzes gar nicht betroffen sind.

ÜbergangsgenerationenVorsorgeguthaben bis
220'500 CHF*
Vorsorgeguthaben zwischen
220'500 - 441'00 CHF*
Vorsorgeguthaben
ab
441'000 CHF **
Die 5 ersten Jahrgänge200.- / Monatdegressiv gestaffelter Betrag0.-
Die 5 nächsten Jahrgänge150.- / Monat0.-
Die 5 letzten Jahrgänge100.- / Monat0.-
* betrifft ca. 25 % der Versicherten in der Übergangsgeneration
** betrifft ca. 50 % der Versicherten in der Übergangsgeneration
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen, Reform der beruflichen Vorsorge

 

6. Finanzierung

Pensionskassen sollen die Kompensationszahlungen aus ihren Rückstellungen finanzieren. Hinzu kommt ein Abzug von 0,24 Prozent auf dem versicherten Lohn der noch Erwerbstätigen während 15 Jahren.

 

Wie steht es um meine Altersvorsorge?

Es wird sich zeigen, ob die Reform angenommen wird. Diese wird massgeblich dazu beitragen, wie sich auch Ihre Vorsorgesituation in den nächsten Jahren verändert. Warten Sie nicht ab und werden Sie selbst schon heute aktiv. Denn die private Vorsorge (3. Säule) können Sie selbst gestalten und damit Ihre finanzielle Zukunft mitbestimmen.

 

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