Generalversammlung 2020

Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise beeinflusst das öffentliche Leben und es betrifft auch unsere sonst alljährlich stattfindende Generalversammlung. Aufgrund der laufend steigenden Fallzahlen können wir die Generalversammlung dieses Jahr leider nicht im gewohnten Rahmen durchführen. Der Bundesrat hat infolge der aktuellen Situation in einer Verordnung vom 16. März 2020 erlassen, die in unserem Fall besagt, dass die Genossenschafter, unabhängig von den entsprechenden Regelungen in unseren Statuten, ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können.

Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Züri-Unterland hat an seiner Sitzung vom 24. August 2020 gestützt auf Art. 27 der COVID-19-Verordnung 3 entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe („Urabstimmung“) Gebrauch zu machen. Wir informieren unsere Mitglieder hiermit fristgerecht über diesen Entscheid.

Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden den Mitgliedern per Post zugestellt. Die genauen Termine für die Durchführung sind derzeit in Abklärung und werden Ihnen rechtzeitig bekanntgegeben.

Die Anträge des Verwaltungsrates, die an der ursprünglich geplanten Generalversammlung traktandiert waren, werden somit schriftlich zur Abstimmung gelangen. Es sind dies:

  1. Genehmigung der Jahresrechnung
  2. Verzinsung der Anteilscheine: Der Verwaltungsrat beantragt 2.0 Prozent
  3. Entlastung der Organe
  4. Wahlen
    a. Mitglieder des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Matthias Lehman, Christine Kühne-Etter, Martin Oertig sowie die Neuwahl von Simone Tharakan-Egli und Gerhard Rimann
    b. Verwaltungsratspräsident: Der Verwaltungsrat beantragt die Neuwahl von Urs Klingler
  5. Anpassung der Statuten der Raiffeisenbank Züri-Unterland
    a. Einführung einer Präambel
    b. Anpassung der Wahl der Vertreter für die Generalversammlung als oberstes Organ von Raiffeisen Schweiz
    c. Verankerung eines Antrags- und Traktandierungsrechts der Genossenschafter sowie Klarstellung des bereits bestehenden Einberufungsrechts
    d. Einführung des Blankokreditkonzepts – Aufhebung des Raiffeisengrundsatzes «Ausleihungen nur gegen Sicherheiten»

Die Musterstatuten finden Sie hier.

Wir bedauern, dass wir Sie dieses Jahr nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können.

Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!