Pensionskassenausweis richtig lesen und verstehen
Jährlich flattert er ins Haus: der persönliche Pensionskassenausweis. Gespickt mit Zahlen und Fachbegriffen ist man verleitet, ihn gleich wieder zur Seite zu legen. Dabei ist er eines der wohl wichtigsten Dokumente, wenn es um Ihre finanzielle Sicherheit und Zukunft geht!
So funktioniert der PK-Ausweis
Klicken Sie im Pensionskassenausweis unten auf eines der roten Symbole und erfahren Sie mehr dazu.
Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten?
Frühpensionierung *
Viele Pensionskassen ermöglichen es ihren Versicherten bereits ab dem 58. Altersjahr, Gelder in Form einer Frührente oder als Kapital zu beziehen. Je früher Sie sich pensionieren lassen, desto stärker reduziert sich allerdings Ihre Altersrente. Als Faustregel ist mit einer Kürzung zwischen 5 % und 8 % pro Vorbezugsjahr zu rechnen. Denn: Einerseits haben Sie weniger Zeit, Altersguthaben in der Pensionskasse anzusparen, und andererseits sinkt der Umwandlungssatz, mit dem Ihre jährliche Rente aus dem vorhandenen Altersguthaben berechnet wird. Um Ihren Bedarf decken zu können, müssen Sie also bei einer Frühpensionierung auf ein zusätzliches Vermögen zugreifen können.
*Bezeichnung im Pensionskassenausweis: «Altersleistungen (voraussichtliche Werte)», «Vorsorgeleistungen» oder «Voraussichtliche Leistungen im Alter»
Tipp Ihres Vorsorge-Experten
Setzen Sie sich spätestens mit Anfang 50 mit Ihren Wünschen und Zielen für den dritten Lebensabschnitt auseinander. Sprechen Sie mit uns über Ihre Pläne und wir zeigen Ihnen, wie Sie diese am besten erreichen.
Jetzt Beratungstermin vereinbarenKann ich meinen jetzigen Lebensstandard im Alter halten?
Altersguthaben *
Die Angaben zu den voraussichtlichen Altersleistungen sind Prognosen – die entsprechende Zahl in Ihrem Pensionskassenausweis zeigt Ihnen, wie viel Geld Ihnen insgesamt zur Verfügung stehen wird, wenn Sie in Rente gehen. Bei dem geschätzten Betrag geht die Pensionskasse davon aus, dass Sie bis zur Pensionierung gleich viel verdienen werden wie heute. Multipliziert man das Altersguthaben mit dem Umwandlungssatz, ergibt sich die Altersrente. Der von Ihrer Pensionskasse angewendete Umwandlungssatz kann allerdings tiefer als die gesetzlichen 6,8 % ausfallen. Wenn Sie den Betrag durch zwölf teilen, wissen Sie, wie viel Sie monatlich aus der Pensionskasse erhalten. Zusätzlich erhalten Sie eine AHV-Rente, die für die Einzelrente aktuell maximal 2'450 Franken pro Monat beträgt.
*Bezeichnung im Pensionskassenausweis: «Altersleistungen (voraussichtliche Werte)» oder «Voraussichtliche Leistungen im Alter»
Tipp Ihres Vorsorge-Experten
Um Ihren jetzigen Lebensstandard zu halten, sollten Sie etwa 80 % Ihres heutigen Einkommens einplanen. Liegen Ihre Renteneinkommen darunter, besteht eine Vorsorgelücke – und eine solche sollten Sie frühzeitig schliessen. Lernen Sie Ihre Möglichkeiten im Rahmen einer persönlichen Beratung kennen.
Jetzt Beratungstermin vereinbarenWas geschieht, falls ich nicht mehr arbeiten kann?
Invalidität *
Mit Ihren Einzahlungen in die Pensionskasse wird auch eine Invaliditätsversicherung finanziert. Werden Sie im Sinne der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) dauerhaft erwerbsunfähig, erhalten Sie von der Pensionskasse eine Invalidenrente und Ihre Kinder eine Invaliden-Kinderrente. Der Versicherungsschutz endet einen Monat nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder bei Erreichen des AHV-Alters. Zusätzlich erhalten Sie aus der ersten Säule eine IV-Rente (maximal 2'450 Franken/Monat) und Ihre Kinder eine IV-Kinderrente (40 % von Ihrer IV-Rente).
*Bezeichnung im Pensionskassenausweis: «Jährliche Invalidenleistungen» oder «Leistungen bei Invalidität»
Tipp Ihres Vorsorge-Experten
Überlegen Sie sich, ob die Invalidenrenten ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu tragen, oder ob allenfalls eine zusätzliche Absicherung nötig ist. Die versicherten Rentenleistungen erhöhen sich in der Regel nur dann, wenn der versicherte Jahreslohn steigt. Gerne helfen wir Ihnen bei der Berechnung.
Jetzt Beratungstermin vereinbarenWer sorgt für meine Liebsten, wenn ich nicht mehr bin?
Leistungen im Todesfall *
Das Geld, das Sie in die Pensionskasse einzahlen, fliesst auch in eine Versicherung: Im Todesfall des Versicherten erhalten nämlich der hinterbliebene Ehegatte beziehungsweise die Kinder eine Rente – für gleichgeschlechtliche Personen in eingetragener Partnerschaft gilt diese Regelung ebenfalls. Auch Konkubinatspartner können versichert sein. Um den effektiven Anspruch auf Todesfall-Leistungen zu überprüfen, ist es wichtig, dass Sie sich mit dem Reglement der Pensionskasse vertraut machen.
*Bezeichnung im Pensionskassenausweis: «Todesfallleistungen (vor der Pensionierung)» oder «Leistungen bei Tod als aktives Mitglied»
Tipp Ihres Vorsorge-Experten
Gerade unverheirateten Menschen wird empfohlen, sich diesen Punkt genauer anzuschauen: Allenfalls kann es ratsam sein, eine zusätzliche Versicherung abzuschliessen. Gerne zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Vorsorgelösung mit einer passenden Versicherungslösung komplettieren können.
Jetzt Beratungstermin vereinbarenWie kann ich schon heute von finanziellen Vorteilen profitieren?
Steuern sparen *
Wenn Sie Geld auf der Seite haben, können Sie es innerhalb eines bestimmten gesetzlichen Rahmens freiwillig in die Pensionskasse einzahlen. So können Sie Ihre Altersrente aufstocken und schon heute Steuern sparen. Pensionskasseneinkäufe lassen sich in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Sie reduzieren so die Steuerprogression auf dem Einkommen und profitieren dadurch von einem niedrigeren Steuersatz.
*Bezeichnung im Pensionskassenausweis: «Maximale reglementarische Einkaufssumme» oder «Einkaufsmöglichkeiten»
Tipps Ihres Vorsorge-Experten
Wenn Sie Ihre Einzahlung auf mehrere Steuerperioden aufteilen, können Sie der Progression bei der Einkommenssteuer mehrmals entgegenwirken. Sprechen Sie mit uns darüber, wie Sie mit Ihrer Vorsorge steuerlich optimal profitieren können.
Steuern sparen können Sie auch mit der Säule 3a: Einzahlungen können vom Einkommen abgezogen werden und das Vorsorgekonto 3a fällt nicht in das Vermögen. Aktuell beträgt der maximale Einzahlungsbetrag 7'056 Franken. Die private Vorsorge wird vom Staat steuerlich begünstigt. Berechnen Sie jetzt Ihr Sparpotential mit unserem Steuersparrechner.
Wird mein Traumhaus einmal Realität?
Vorbezug von Pensionskassengeldern *
Ein Vorbezug für den Erwerb eines Eigenheims ist möglich, wenn Sie Ihr Geld direkt ins Objekt investieren oder bei einem bestehenden Bauprojekt zur Finanzierung von Bauland verwenden. Zudem müssen Sie das Wohneigentum selbst nutzen, und darüber hinaus darf mit Pensionskassengeldern nur jeweils ein Wohnobjekt finanziert werden. Nebst Terminen und Sperrfristen, die Sie beachten müssen, ist für die Zeit ab dem 50. Altersjahr ein maximal möglicher Bezug gesetzlich vorgeschrieben. Zu beachten ist selbstverständlich auch, dass sich beim Vorbezug das Altersguthaben reduziert. Ebenso können dadurch Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten gemindert werden. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu überlegen, wie Sie das Kapital wieder aufbauen oder eine Leistung bei Invalidität oder im Todesfall absichern können.
*Bezeichnung im Pensionskassenausweis: «Altersguthaben», «Austrittsleistung» oder «Freizügigkeitsleistung»
Tipp Ihres Vorsorge-Experten
Sie können Ihr Pensionskassengeld auch verpfänden, statt es vorzubeziehen. So bleibt Ihr Altersguthaben unangetastet und es sind weiterhin steuerbegünstigte persönliche Einkäufe in Ihre Pensionskasse möglich. Eine weitere Alternative ist der Vorbezug oder die Verpfändung von angespartem Guthaben aus der Säule 3a. In einer persönlichen Beratung zeigen wir Ihnen, welcher Weg der Beste für Sie ist.
Jetzt Beratungstermin vereinbarenAufzeichnung «Pensionskassenausweis – alles, was Sie wissen sollten»
Gut zu wissen
Früh Vorsorgen lohnt sich
Je früher Sie sich mit der eigenen Vorsorge befassen, desto besser lassen sich Ihre individuellen Wünsche und Ziele realisieren. Entscheiden auch Sie sich für unsere umfassende Analyse und wegweisende Beratung. Sprechen Sie jetzt mit Ihrem Raiffeisen-Berater.