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Ausbildung, Studium und Vorsorge im Überblick

Was Sie wissen müssen

Wer studiert, reist oder viele kurze Arbeitseinsätze leistet, hat ein grösseres Risiko für AHV-Beitragslücken.

 

Werden AHV-Beitragslücken nicht geschlossen, schmälern sie später die Rente.

 

Die 3. Säule ist wichtig, um den Lebensstandard im Alter beibehalten zu können.

 

Wer seine Säule 3a in Vorsorgefonds investiert, kann von den Renditechancen an den Finanzmärkten profitieren.

Wichtige Fakten zu Ausbildung und Vorsorge

Das Schweizer Vorsorgesystem besteht aus drei Säulen: der staatlichen Vorsorge (AHV), der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse, BVG) und der privaten Vorsorge (3. Säule). Diese drei Säulen sollen die finanzielle Sicherheit im Alter gewährleisten. 

Die staatlichen Renten (AHV/IV) und die Pensionskasse machen zusammen nur etwa 60 bis 70 Prozent des letzten Lohnes aus. Darum müssen bereits Studierende und junge Berufsleute selbst aktiv werden. Erstens ist es wichtig, dass sie Beitragslücken in der 1. Säule vermeiden oder rasch wieder schliessen. Zweitens gilt es, die Auswirkungen von Teilzeitarbeit oder vielen verschiedenen Arbeitgebern auf die Pensionskasse im Auge zu behalten. Und drittens sollten sie in der 3. Säule selber Geld ansparen, um den gewohnten Lifestyle auch im Alter beibehalten zu können.

Wer in der Säule 3a auf Fonds statt aufs Vorsorgekonto setzt, kann zusätzlich von den Renditechancen an den Finanzmärkten profitieren.

Das Vorsorge-ABC: Von der AHV bis zum privaten Polster

Unsere Vorsorge ist ein ausgeklügeltes System – eines, das sich in den vergangenen knapp 100 Jahren immer wieder verändert hat und nicht ganz einfach zu durchschauen ist. Das Vorsorgesystem beruht auf dem Drei-Säulen-Prinzip, der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge, welches seit 1972 in der Bundesverfassung verankert ist. Diese drei Säulen sollen die finanzielle Sicherheit im Alter gewährleisten und den Lebensstandard nach der Pensionierung erhalten. Die Höhe der Altersleistungen aus den ersten beiden Säulen nach der Pensionierung ist individuell und hängt vom Einkommen und von der Beitragsdauer ab. Hinzu kommen die persönlichen Ersparnisse aus der 3. Säule. 

 

Schweizer Vorsorge: Das 3-Säulen-System

Quelle: Raiffeisen

Staatliche Vorsorge, die 1. Säule

Die staatliche Vorsorge umfasst die AHV, IV, EO und Ergänzungleistungen (EL) und ist für alle obligatorisch. Bei regulärer Pensionierung erhält man eine AHV-Rente, deren Höhe vom Durchschnittseinkommen und den Beitragsjahren abhängt. Die Finanzierung erfolgt durch das Umlageverfahren. Das heisst, dass die aktuell tätigen Arbeitnehmenden den Ruhestand der bereits pensionierten AHV-Bezüger finanzieren.

 

Die Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres bzw. für Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres und dauert bis zum Erreichen des AHV-Referenzalters von 65 Jahren. Seit Inkrafttreten der Reform AHV 21 im Jahr 2024 gilt für Frauen und Männer das gleiche AHV-Referenzalter von 65 Jahren. Für Frauen mit Jahrgang 1961 bis 1969 gilt eine Übergangsregelung.

 

Beitragslücken führen zu Rentenkürzungen. Pro fehlendem Beitragsjahr wird die AHV-Rente um 2,3% gekürzt.

 

Der Mindestbeitrag an die AHV beträgt 514 Franken pro Jahr (Stand 2024). Nichterwerbstätige sind verpflichtet, AHV-Beiträge zu bezahlen. Bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem man 25 Jahre alt wird, bezahlt man als Nichterwerbstätiger nur den Mindestbeitrag. Danach berechnet sich die Höhe der Beiträge aufgrund des Vermögens und allfälliger Renteneinkünfte.

 

Die Maximalrente beträgt für Einzelpersonen 2'450 und für Ehepaare 3'675 Franken pro Monat (Stand 2024). Die beiden Einzelrenten eines Ehepaares dürfen 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende nicht überschreiten. Die Minimalrente für Einzelpersonen beträgt 1'225 Franken monatlich (Stand 2024).

Die AHV-Minimalrente erhalten alle, die keine Beitragslücken aufweisen. Beitragslücken führen zu einer Kürzung der Rente. Zusätzlich ist für die Berechnung der Rente auch das durchschnittliche Jahreseinkommen massgebend. Für eine Maximalrente ist ein durchschnittliches Jahreseinkommen während der Beitragspflicht von rund 88'200 Franken notwendig.

 

Sozialversicherungsbeiträge im Überblick (Stand 2024)

Als Mitarbeitende wird von unserem Lohn 5,3 Prozent für die Sozialversicherungen abgezogen, und unser Arbeitgeber überweist zusätzlich 5,3 Prozent. Das ergibt insgesamt 10,6 Prozent. Zusätzlich müssen wir noch einen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (ALV) leisten. Diese gewährleistet bei Erwerbsausfall einen angemessenen Lohnersatz. Versichert sind alle Arbeitnehmenden mit Ausnahme einiger mitarbeitenden Familienmitglieder in der Landwirtschaft sowie Personen, die das Rentenalter erreicht haben. Nicht versichert sind Selbständigerwerbende. Der Beitrag beträgt insgesamt 2,2 Prozent des Bruttoeinkommens; dieser wird bis zu einem Maximallohn von jährlich 148'200 Franken erhoben. Wie bei der AHV teilen sich auch hier die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden die Beiträge je zur Hälfte. 

AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung8.7%
IV Invalidenversicherung1.4%
EO Erwerbsersatzordnung0.5%
Total AHV / IV / EO10.6%
ALV Arbeitslosenversicherung2.2%
Total AHV / IV / EO / ALV12.8%

Geringfügige Einkommen bis 2'300 Franken pro Arbeitgeber und Jahr sind grundsätzlich von der Beitragspflicht ausgenommen.

Berufliche Vorsorge, die 2. Säule

Die Pensionskasse stellt die zweite Säule im Schweizer Vorsorgesystem dar. Sie ist ein zentraler Pfeiler der Wohlstandssicherung im Alter. Bei den meisten Rentnern und Rentnerinnen ist die Pensionskasse die wichtigste Einkommensquelle. Im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sind die gesetzlichen Mindestvorgaben der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) definiert. Gemäss diesem sind alle Arbeitnehmenden ab dem 1. Januar nach Erreichen des 17. Geburtstages mit einem jährlichen Mindesteinkommen von 22'050 Franken, der sogenannten Eintrittsschwelle, obligatorisch versichert. In den ersten Berufsjahren sind allerdings nur die Risiken Tod und Invalidität finanziell abgedeckt. Erst ab dem 1. Januar nach Erreichen des 24. Geburtstages beginnt das Sparen fürs Alter. Selbständigerwerbende sind selbst für ihre berufliche Vorsorge zuständig. Sie können sich freiwillig an Pensionskassen anschliessen.

Um in der Pensionskasse versichert zu sein, muss man mindestens 22'050 Franken pro Jahr verdienen. Diese Eintrittsschwelle entspricht drei Vierteln der maximalen AHV-Rente (Stand 2024). Damit Teile des Lohns nicht doppelt versichert sind, gibt es den sogenannten Koordinationsabzug. Er beträgt 25'725 Franken (Stand 2024). Der versicherte Lohn in der 2. Säule entspricht also dem Jahreseinkommen minus dem Koordinationsabzug. Im Fachjargon heisst dieser BVG-Lohn deshalb auch koordinierter Lohn. Der Koordinationsabzug sorgt dafür, dass die Pensionskasse nur Beiträge von dem Teil des Lohnes einbehält, der nicht schon durch die 1. Säule (AHV) versichert ist. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Lohnbestandteile nicht doppelt versichert werden.

In der 2. Säule sind Löhne zwischen 25'725 und 88'200 Franken obligatorisch versichert. Man spricht hier vom BVG-Obligatorium. Dieser BVG-Lohn beträgt maximal 62'475 Franken. Wer mehr als 22'050 (Eintrittsschwelle), aber weniger als 25'725 Franken (Koordinationsabzug) verdient, ist mit einem Betrag von mindestens 3'675 Franken in der 2. Säule versichert. Die Pensionskassen können auch Löhne versichern, die unter und über dem Obligatorium liegen. In diesem Fall spricht man von der überobligatorischen beruflichen Vorsorge, dem BVG-Überobligatorium.

Die Höhe der Beiträge hängt vom Alter ab und setzt sich aus Altersgutschriften und Risikobeiträgen zusammen. Die Berechnung der Abzüge erfolgt nicht auf dem gesamten Lohn, sondern auf dem sogenannten koordinierten Lohn.

Private Vorsorge, die 3. Säule

Heutzutage benötigt man im Ruhestand etwa 80 bis 90 Prozent von seinem letzten Lohn, um gut leben zu können. Aber die Leistungen aus der AHV und der Pensionskasse decken in der Regel nur etwa 60 bis 70 Prozent davon. Das bedeutet, dass man selbst zusätzlich Geld sparen muss, um die sogenannte Vorsorgelücke zu schliessen. Darum ist die private Vorsorge (3. Säule) so wichtig.

 

Vorsorgelücke aus AHV und Pensionskasse

Quelle: Raiffeisen

Die 3. Säule nennt man die freiwillige private Vorsorge. Diese ergänzt die Leistungen aus der AHV (1. Säule) und der Pensionskasse (2. Säule). Die 3. Säule ist gesetzlich nicht vorgeschrieben – jeder und jede entscheidet selbst. Die Beiträge können den persönlichen Bedürfnissen und den finanziellen Möglichkeiten angepasst werden. Dabei gibt es zwei Arten der privaten Vorsorge: die gebundene und die freie private Vorsorge.

 

Säule 3a: Die Säule 3a ist die gebundene Vorsorge, bei der das angesparte Guthaben bis zur Pensionierung grundsätzlich gesperrt ist. Unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter, für den Kauf eines Eigenheims, bei Aufnahme einer Selbständigkeit, beim definitiven Verlassen der Schweiz oder bei Erreichen eines bestimmten IV-Grades, darf das Kapital früher bezogen werden. Deshalb wird die Säule 3a gebundene Vorsorge genannt. Die Beiträge, die man einzahlt, können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dadurch spart man auch Steuern. Die Auszahlung der Säule 3a sind jedoch zu einem reduzierten Steuersatz und getrennt von Ihrem übrigen Einkommen zu versteuern. 

 

Säule 3b: Die Säule 3b wird auch als freie Vorsorge bezeichnet. Sie dient dem Aufbau eines zusätzlichen finanziellen Polsters oder der Absicherung von Risiken wie Invalidität oder Todesfall. Es gibt verschiedene Spar- und Anlagelösungen (z. B. Sparkonten oder Anlagefonds) sowie Versicherungslösungen, wie zum Beispiel Lebensversicherungen oder Todesfallrisikoversicherungen.

Wie die private Vorsorge zum Game-Changer wird

Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Die Rentenlücke ist real, und Sie können ihr mit Ihrem persönlichen Vorsorgeplan entgegentreten. In Zeiten niedriger Zinsen lohnt es sich jedoch weniger, Geld auf einem Vorsorgekonto zu parken. Stattdessen können Sie Ihre 3a-Einzahlungen in einen Vorsorgefonds investieren und eine Rendite (je nach Anlagestrategie) von rund 2 bis 5 Prozent pro Jahr erwirtschaften. Je früher Sie starten, desto mehr Zeit haben Sie, um Ihr Vorsorgevermögen aufzubauen, desto mehr Steuern können Sie sparen und umso mehr profitieren Sie vom Zinseszinseffekt. Selbst kleine Sparbeiträge haben dann einen grossen Effekt.

 

Zinseszinseffekt: Wenn die Zinsen Ihrer Geldanlage wieder investiert (reinvestiert) und somit mitverzinst werden, sodass sich Ihr Geld von selbst vermehrt, spricht man vom Zinseszinseffekt. Das Kapital wächst allein durch die anfallenden Zinsen, selbst ohne zusätzliche Einzahlungen.

 

Vorzeitiger Bezug: In bestimmten Situationen können Sie schon früher an Ihre Säule-3a-Gelder kommen. Zum Beispiel beim Kauf eines Eigenheims, beim Schritt in die Selbständigkeit oder auch wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen. Ausserdem können Sie das Säule-3a-Guthaben bereits fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters beziehen.

 

Je früher, desto besser. Durch private Vorsorge können Sie viel erreichen. Jährlich können Sie freiwillig zwischen 1 und 7'056 Franken einzahlen. Das spart Geld, denn jeder einbezahlte Franken kann vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wodurch Sie weniger Steuern zahlen. Beginnen können Sie damit in dem Jahr, in dem Sie 18 werden und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Je früher Sie starten, desto grösser wird die Auszahlung im Rentenalter sein, auch wenn es in den ersten Jahren nur kleine Beiträge sind.

 

Beitragslücken vermeiden. Nur wer ab dem 1. Januar nach Erreichen des 20. Lebensjahres durchgehend Beiträge geleistet hat, erhält die volle AHV-Rente. Für Nichterwerbstätige und Studierende gibt es einen Mindestbeitrag. Falls Sie während Ihres Studiums oder einer Arbeitsphase im Ausland keine Beiträge gezahlt haben, könnten Ihnen später diese Beträge fehlen. Ein Trost: Bei der AHV, also der 1. Säule, können Sie Beiträge für die letzten fünf Jahre nachzahlen. Wenn Sie unsicher sind, ob bei Ihnen Beitragslücken bestehen, sollten Sie bei Ihrer Ausgleichskasse nachfragen. Es ist besser, einmal mehr nachzufragen als zu wenig.

 

Stolperstein Teilzeitjobs. Ein Nachteil bei Teilzeitjobs ist, dass nicht der gesamte Lohn in der Pensionskasse versichert ist. Vom Lohn wird ein sogenannter Koordinationsabzug von 25’725 Franken abgezogen. Haben Sie zwei Jobs, erfolgt dieser Abzug zweimal. Dadurch zahlen sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber geringere Sparbeiträge in die Pensionskasse ein. Prüfen Sie bei Ihrem Arbeitgeber, ob der Koordinationsabzug angepasst werden kann und wenn Sie zwei Jobs haben, ob Sie beide Einkommen über eine einzige Pensionskasse versichern lassen können, um den Koordinationsabzug nur einmal anrechnen zu lassen.

 

Clever in die Säule 3a investieren. Wenn Sie in die Säule 3a bei einer Bank einzahlen, sparen Sie nicht nur Steuern. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Teil oder die gesamte Summe in Vorsorgefonds anzulegen, die in Wertschriften investieren. Langfristig lohnt sich diese Art der Anlage fast immer und lässt Ihre Ersparnisse zusätzlich wachsen.

 

Auch für Worst-Case-Szenarien vorsorgen. Unfälle oder Krankheiten mit langfristigen Folgen, sprich Invalidität, sind über die obligatorischen Versicherungen in jungen Jahren nur geringfügig abgedeckt. Vor allem den Fall «Invalidität durch Krankheit» sollten Sie prüfen und absichern. 

Zusammenfassung

Vorsorgen nach dem Drei-Säulen-Prinzip

Das Vorsorgesystem beruht auf dem Drei-Säulen-Prinzip, der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge. Diese drei Säulen sollen die finanzielle Sicherheit im Alter gewährleisten und den Lebensstandard nach der Pensionierung erhalten. Die Höhe der Altersleistungen aus den ersten beiden Säulen nach der Pensionierung ist individuell und hängt vom Einkommen und von der Beitragsdauer ab. Lernende sind bereits ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag AHV-pflichtig. 

Studierende aufgepasst: Vorsorgelücken vermeiden

Für Nichterwerbstätige, beispielsweise Studierende ohne Nebenjob, beginnt die AHV-Beitragspflicht ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag. Anders in der 2. Säule: Erst ab dem 1. Januar nach Erreichen des 24. Geburtstages beginnt das Sparen für das Alter. Um in der Pensionskasse versichert zu sein, muss man mindestens 22'050 Franken pro Jahr verdienen. 

Jetzt für später vorsorgen

Die Vorsorgelücke ist real. Mit einem persönlichen Vorsorgeplan und Einzahlungen in die Säule 3a können Sie entgegentreten. Dabei haben bereits kleine Sparbeiträge einen grossen Effekt.

Häufige Fragen zu Ausbildung, Studium und Vorsorge

Wir stehen Ihnen für Fragen zu Vorsorge und Studium gerne zur Verfügung.