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Nebenjob und Vorsorge

Was Sie wissen müssen

Ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag sind auch Studierende AHV-pflichtig und müssen den AHV-Mindestbetrag bezahlen. Sonst drohen Rentenkürzungen.

 

Wer weniger als 22'050 Franken pro Jahr verdient, ist nicht bei einer Pensionskasse versichert. Nachzahlungen sind allerdings später im Leben möglich.

 

Die Säule 3a ist eine gute Möglichkeit, Geld für später zur Seite zu legen und gleichzeitig Steuern zu sparen.

 

Wichtige Fakten zu Studium und Vorsorge

Jetzt schon an die Pensionierung denken? Während des Studiums liegt die Rente noch in weiter Ferne. Dennoch lohnt es sich, neben WG-Miete und Studiengebühren auch Zeit und Geld in die Vorsorge zu investieren.

Besonders wichtig ist es, die Beiträge für die AHV ab dem 21. Lebensjahr lückenlos zu bezahlen – auch ohne regelmässiges Einkommen und selbst bei einem längeren Auslandaufenthalt. Sonst gibt es später weniger Rente. Allenfalls müssen Studierende ihre kantonale Ausgleichskasse hierfür proaktiv angehen. Verpasste Beiträge können nachgezahlt werden, allerdings nur während fünf Jahren.

Bei einem Teilzeit- oder Aushilfsjob mit einem Lohn von weniger als 22'050 Franken pro Jahr sind Studierende in der Regel nicht bei einer Pensionskasse versichert. Wer später mit dem Ansparen von Altersguthaben beginnt, muss sich aber nicht sorgen: Mit freiwilligen Pensionskasseneinkäufen können die Lücken später noch geschlossen werden.

Warum sich jetzt schon um die AHV kümmern?

Studierende ohne Nebenbeschäftigung und nicht erwerbstätige Personen sind ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag beitragspflichtig. Wenn Sie studieren und noch nicht von einer Ausgleichskasse für die Beitragszahlung erfasst wurden, müssen Sie sich selbst bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons oder bei der zuständigen Zweigstelle anmelden. Die Beiträge werden rückwirkend erhoben. Ihre erste Rechnung bekommen Sie also in dem Jahr, in dem Sie 22 werden, rückwirkend für das vorangegangene Jahr. Ohne Erwerbstätigkeit bezahlen Sie bis zum Alter von 25 Jahren pauschal den Mindestbeitrag von aktuell 514 Franken (Stand 2024). Nach Vollendung des 25. Altersjahres bezahlen Sie die Beiträge aufgrund Ihres Vermögens. Falls Sie während Ihres Studiums arbeiten und Beiträge an die AHV zahlen, können Sie diese von Ihrem Mindestbeitrag abziehen und Sie zahlen nur die Differenz. Bei einem Bruttojahreseinkommen ab 4'851 Franken ist der Mindestbeitrag erfüllt.

Auch während eines Auslandsaufenthalts sollten Sie Ihren AHV-Beitrag einzahlen, denn fehlende Beitragsjahre führen zu einer Kürzung der Rente von 2.3% pro fehlendem Beitragsjahr. Beitragslücken können Sie durch Nachzahlungen der ausstehenden Beiträge schliessen. Dies ist allerdings nur für Lücken, die in den letzten fünf Jahren entstanden sind, möglich. Ältere Beitragslücken können Sie nicht mehr ausgleichen.

Ich arbeite nebenbei: Gilt die Pensionskasse auch für mich?

Wenn Sie jährlich mindestens 22’050 Franken (BVG-Eintrittsschwelle Stand 2024) pro Job verdienen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) bei einer Pensionskasse anzumelden. Dies bedeutet, dass Sie und Ihr Arbeitgeber Beiträge an die Pensionskasse ausrichten. Dies gilt für jedes Ihrer Arbeitsverhältnisse. Für Sie als Studierende ist wichtig zu wissen: Haben Sie mehrere Jobs, bei denen Sie jeweils weniger als 22’050 Franken verdienen, werden Sie nicht automatisch in die Pensionskasse aufgenommen und fallen durch die Maschen. Zudem wirkt sich der Koordinationsabzug negativ bei einer Teilzeitarbeit aus (siehe auch «Pensionskassen und Teilzeitarbeit»).

Bei manchen Arbeitgebern gibt es im Pensionskassenreglement einen reduzierten Koordinationsabzug für Teilzeitbeschäftigte. Wenn das bei Ihrem Arbeitgeber nicht der Fall ist, sollten Sie klären, ob eine Anpassung des Koordinationsabzugs an Ihr Arbeitspensum möglich ist. Vergessen Sie nicht, dieses Thema auch anzusprechen, wenn Sie eine neue Stelle antreten. 

Wenn Sie zwei Teilzeitjobs haben, kann es sein, dass der Koordinationsabzug doppelt angewendet wird. Informieren Sie sich, ob Sie beide Einkommen über eine einzige Pensionskasse versichern lassen können, um den Koordinationsabzug nur einmal anrechnen zu lassen.

Die 2. Säule ist ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Altersvorsorge. Je früher Sie beginnen, in Ihre Pensionskasse zu investieren, umso besser. In der Pensionskasse können Sie aber auch später im Verlauf Ihrer beruflichen Karriere fehlende Einzahlungen mit Pensionskasseneinkäufen nachholen und so Ihr Altersguthaben vergrössern. Wichtig: Sparbeiträge erfolgen gemäss Gesetz und bei vielen Pensionskassen erst ab ab 01. Januar nach Erreichen 24. Altersjahres.

Säule 3a: Wie Sie Geld für die Zukunft in der Hinterhand behalten

Die Vorsorgeleistungen aus der 1. und 2. Säule decken im Ruhestand nur etwa 60 Prozent Ihres letzten Einkommens ab. Um auch nach der Pensionierung Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten und ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, sind Einzahlungen in die Säule 3a schon fast ein «Must».

Ein zusätzlicher Vorteil der Säule 3a ist, dass diese nicht ausschliesslich für die Altersvorsorge verwendet werden muss. Normalerweise können Sie erst fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters Geld aus der Säule 3a abheben. Es gibt aber Sonderfälle, in denen eine vorzeitige Auszahlung möglich ist. Dazu gehört der Wechsel in die Selbstständigkeit, die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum oder ein Umzug ins Ausland. Das sind Träume, die auch viele Studierenden eines Tages verwirklichen möchten.

Sobald Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen haben, können Sie freiwillig Beiträge in die Säule 3a leisten. Diese Einzahlungen können Sie dann in Ihrer Steuererklärung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Die Höhe Ihrer möglichen Einzahlung hängt davon ab, ob Sie bei einer Pensionskasse versichert sind. Falls ja, dürfen Sie bis zu 7056 Franken jährlich einzahlen (Stand 2024). Sind Sie nicht in einer Pensionskasse, können Sie bis zu 20 Prozent Ihres Nettoerwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen.

Zusammenfassung

Schon im Studium für später vorsorgen

Während des Studiums liegt die Rente noch in weiter Ferne. Dennoch lohnt es sich, Zeit und Geld in die Vorsorge zu investieren.  Besonders wichtig ist es, die Beiträge für die AHV ab dem 21. Lebensjahr lückenlos zu bezahlen – auch ohne regelmässiges Einkommen. Erfahren Sie mehr zu den drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems.

Vorsorgelücken vermeiden

Wer jährlich mindestens 22'050 Franken pro Job verdient, ist von Gesetzes wegen bei einer Pensionskasse versichert. Haben Sie aber mehrere Jobs, bei denen Sie jeweils weniger als 22'050 Franken verdienen, werden Sie nicht automatisch in die Pensionskasse aufgenommen und fallen durch die Maschen. In der Pensionskasse können Sie aber auch später im Verlauf Ihrer beruflichen Karriere fehlende Einzahlungen mit Pensionskasseneinkäufen nachholen und so Ihr Altersguthaben vergrössern. Sobald Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen haben, können Sie zudem freiwillig Beiträge in die Säule 3a leisten.

Was geht ab – Lohnabrechnung entschlüsselt

Bei einem Teilzeit- oder Aushilfsjob werden Sie für Ihre Arbeit entschädigt und verdienen damit Ihr eigenes Geld. Lernen Sie, Ihre Lohnabrechnung zu lesen und zu verstehen – warum wie viel abgezogen wird, wofür die Beiträge abgehen, und wie Sie Ihre Vorsorge optimieren und schon jetzt davon profitieren.

Häufige Fragen zu Studium und Vorsorge

Wir stehen Ihnen für Fragen zu Vorsorge und Studium gerne zur Verfügung.