Pensionskassen sind nur bei den Hinterlassenen- und IV-Renten verpflichtet, diese alle zwei Jahre an die Teuerung anzupassen. Von Gesetzes wegen nicht an die Inflation angepasst wird hingegen die Altersrente aus der beruflichen Vorsorge, der 2. Säule. Bei den meisten Pensionskassen ist der Teuerungsausgleich auf Altersrenten lediglich eine freiwillige Leistung. Diese erbringen sie, wenn es die finanzielle Lage des Vorsorgeinstituts erlaubt.
In einem inflationären Umfeld sinken die realen laufenden Altersrenten, wenn diese nicht an die Teuerung angepasst werden. Die Verpflichtungen der Pensionskassen nehmen entsprechend ab. Folglich erhöht sich der Deckungsgrad und die Risikofähigkeit einer Pensionskasse. Das Nachsehen haben die Rentenbeziehenden: Sie können sich mit ihrer Rente immer weniger leisten.
Neben den immer tieferen Umwandlungssätzen können steigende Inflationserwartungen mit ein Grund sein, weshalb immer mehr Versicherte auf Kapitalbezüge setzen. Wer das Kapital bezieht, hat die Geschicke selbst in der Hand. Ganz so einfach ist das aber nicht: Das bezogene Kapital muss so investiert werden, dass langfristig eine positive Realrendite erwirtschaftet wird.