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So geht ordentliche Pensionierung

Mit 65 in Pension gehen: Das ist der «Klassiker». Dann haben Sie vollen Zugriff auf Ihre Gelder aus AHV und Pensionskasse. Wie Sie optimal darauf vorbereitet sind, erfahren Sie hier.

Der Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung

Mit 65 Jahren ist das Referenzalter erreicht. Sie haben die Möglichkeit, die ordentliche Pensionierung anzutreten. Ab dann können Sie somit Ihre AHV-Altersrente ohne Kürzung oder Zuschlag beziehen, im Unterschied zu einer vorzeitigen oder aufgeschobenen Pensionierung.

Das Referenzalter 65 Jahre gilt für Frauen und Männer. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 gilt eine Übergangsregelung:

GeburtsjahrPensionierungszeitpunkt vor ReformReferenzalter mit ReformAHV-Rentenzuschlag in Prozent Grundzuschlag
1961202564 + 3 Monate25 %
1962202664 + 6 Monate50 %
1963202764 + 9 Monate75 %

1964

2028

65

100 %

1965202965100 %
196620306581 %
196720316563 %
196820326544 %
196920336525 %

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Frauen mit Jahrgang 1964 werden die ersten sein, die ein ganzes Jahr länger arbeiten werden.

Zusammenfassung

Ordentliche Pensionierung planen

Nicht früher, nicht später, sondern mit 65 Jahren: Die ordentliche Pensionierung ist die am häufigsten gewählte Form für den Start in den dritten Lebensabschnitt. Ein Vorteil ist: Sie erhalten die Altersleistungen ungekürzt. Was Sie beachten sollten:

  • Sie müssen sich bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse selbst anmelden – mindestens drei Monate vorher.
  • Planen Sie frühzeitig, in welcher Form Sie die Leistungen der AHV und Pensionskasse beziehen möchten.
  • Sie sind nicht mehr gegen Unfälle versichert. Aktivieren Sie den Unfallschutz bei Ihrer Krankenkasse.

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