• Vorsorgesystem
  • Vorsorgen

Das neue Erbrecht

Das Schweizer Erbrecht ist auf den 01.01.2023 hin modernisiert worden. Vor allem die neu geltenden Pflichtteile sollten sich Personen, die etwas vererben möchten, genau anschauen – dort gibt es mehr Flexibilität.

Wieso war eine Revision nötig?

Das bis Ende 2022 geltende Schweizer Erbrecht war bereits über hundert Jahre alt. Es stammte noch aus einer Zeit, in der Heirat zwischen Mann und Frau die Norm und eine Scheidung die Ausnahme waren. Um den heutzutage geläufigen Formen wie Patchwork-Familien oder Konkubinat gerecht zu werden, wurden mit einer Revision per 1. Januar 2023 mehr Verfügungsfreiheiten für den Erblasser beschlossen. Die Grundstruktur – also die gesetzliche Verteilung der Erbanteile – ist hingegen unverändert geblieben. 

Erfahren Sie hier mehr zu den gesetzlichen Erbteilen und Pflichtteilen.

 

Erbrechtsrevision: Die Hauptelemente

Im Zentrum der Revision standen die Reduktion der gesetzlichen Pflichtteile sowie der Wegfall des Pflichtteilsanspruches des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin während eines Scheidungsverfahrens. Was bedeutet dies konkret? Was hat sich damit verändert? Nachfolgend werden die Hauptpunkte erklärt.

Ausblick auf künftige Revisionsschritte

In einem nächsten Schritt der Erbrechtsrevision soll die familieninterne Unternehmensnachfolge erleichtert werden. Familienunternehmen sind im Todesfall besonders gefordert, wenn das Erbe nicht geregelt ist. Je nach Bewertung einer Unternehmung müssen Unternehmensnachfolger hohe Ausgleichungszahlungen an ihre pflichtteilsgeschützten Miterben und Miterbinnen leisten. Dies kann ein Unternehmen in Schieflage bringen oder sogar zu einer Zersplitterung führen, wenn ein grosser Teil des Vermögens in der Unternehmung gebunden ist. Mit der Revision soll unter anderem die Möglichkeit für einen Zahlungsaufschub geschaffen werden, falls der Betrieb im Falle einer sofortigen Auszahlung Liquiditätsprobleme hätte. 

 

Familienbetrieb übergeben – geht das ohne Streit?

Die Übergabe der Firma innerhalb der Familie ist nicht nur eine juristische Herausforderung. Die Bevorzugung – oder Benachteiligung – eines Kindes kann den Familienfrieden stören und dem neuen Inhaber Steine in den Weg legen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Erbrechts am 1. Januar 2023 wurden die Pflichtteile kleiner, was die Nachfolge innerhalb der Familie erleichtert.

Röbi Stocker und Willi Eicher haben ihre Betriebe noch vor der Revision an die nächste Generation übergeben – ganz ohne Streit. So haben die beiden Unternehmer das geschafft.

Zusammenfassung

Erblasser erhält mehr Verfügungsmöglichkeiten

Mit der Revision des Erbrechts per 1. Januar 2023 sind dem Erblasser mehr Freiheiten gegeben  worden. Folgende Punkte sollten Sie beim Erstellen eines Testaments oder Erbvertrags beachten:

  • Der Pflichtanteil der Nachkommen beträgt neu nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches.
  • Der bisherige Pflichtteil für die Eltern ist entfallen. Sie erben jedoch, wenn keine Nachkommen hinterbleiben.
  • Noch-Ehepartner verlieren ihren Pflichtteilsanspruch bereits bei der Einleitung eines Scheidungsverfahrens.

Sie haben Fragen zum Erbrecht?

Ähnliche Beiträge finden