Zusammenfassung
Erblasser erhält mehr Verfügungsmöglichkeiten
Mit der Revision des Erbrechts per 1. Januar 2023 sind dem Erblasser mehr Freiheiten gegeben worden. Folgende Punkte sollten Sie beim Erstellen eines Testaments oder Erbvertrags beachten:
- Der Pflichtanteil der Nachkommen beträgt neu nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches.
- Der bisherige Pflichtteil für die Eltern ist entfallen. Sie erben jedoch, wenn keine Nachkommen hinterbleiben.
- Noch-Ehepartner verlieren ihren Pflichtteilsanspruch bereits bei der Einleitung eines Scheidungsverfahrens.