Die Bewertung von Stockwerkeigentum ist aufwändig: Neben der Eigentumswohnung ist auch der Zustand des gesamten Gebäudes (insbesondere die Gebäudehülle, die Heizungsanlage und Wasser- und Strominstallationen) zu berücksichtigen. Sind in der Zukunft grössere Investitionen erforderlich, etwa für Reparaturen oder Sanierungen, wirkt sich dies wertmindernd auf den Verkehrswert aus. Wichtiger Preisfaktor ist hier der Erneuerungsfonds, der als finanzielle Reserve für mögliche Sanierungsarbeiten dient. Der Verwalter gibt Auskunft darüber, wie hoch das aktuelle Saldo des Erneuerungsfonds ist und welchen Anteil die jeweilige Eigentumswohnung daran hat. Ein höherer Anteil am Rückstellungssaldo erhöht den Verkehrswert der Wohnung.
Bei der Schätzung von Stockwerkeigentum kommen weitere Elemente mit ins Spiel, wie etwa:
- Sondernutzungsrechte (beispielsweise ein Einstellplatz, Parkplatz, Gartensitzplätze, etc.),
- Begründungsurkunde und Reglement der Eigentümergemeinschaft,
- Anteil am aktuellen Saldo des Erneuerungsfonds,
- Zustand des gemeinschaftlichen Eigentums,
- die Wertquotenberechnung,
- die letzte Nebenkostenabrechnung
- und die Protokolle der letzten Stockwerkeigentümerversammlungen