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Worauf wird bei der Bewertung von Stockwerkeigentum geachtet?

Für Stockwerkeigentum gelten sowohl im Sanierungsfall als auch beim Verkauf spezielle Eigenheiten. Ausschlaggebend sind dabei die Immobilienbewertung und Schätzung, auf welche der Zustand der gesamten Immobilie einen wesentlichen Einfluss hat.

Die Bewertung von Stockwerkeigentum ist aufwändig: Neben der Eigentumswohnung ist auch der Zustand des gesamten Gebäudes (insbesondere die Gebäudehülle, die Heizungsanlage und Wasser- und Strominstallationen) zu berücksichtigen. Sind in der Zukunft grössere Investitionen erforderlich, etwa für Reparaturen oder Sanierungen, wirkt sich dies wertmindernd auf den Verkehrswert aus. Wichtiger Preisfaktor ist hier der Erneuerungsfonds, der als finanzielle Reserve für mögliche Sanierungsarbeiten dient. Der Verwalter gibt Auskunft darüber, wie hoch das aktuelle Saldo des Erneuerungsfonds ist und welchen Anteil die jeweilige Eigentumswohnung daran hat. Ein höherer Anteil am Rückstellungssaldo erhöht den Verkehrswert der Wohnung.

Bei der Schätzung von Stockwerkeigentum kommen weitere Elemente mit ins Spiel, wie etwa:

  • Sondernutzungsrechte (beispielsweise ein Einstellplatz, Parkplatz, Gartensitzplätze, etc.),
  • Begründungsurkunde und Reglement der Eigentümergemeinschaft,
  • Anteil am aktuellen Saldo des Erneuerungsfonds,
  • Zustand des gemeinschaftlichen Eigentums,
  • die Wertquotenberechnung,
  • die letzte Nebenkostenabrechnung
  • und die Protokolle der letzten Stockwerkeigentümerversammlungen

Tipp

Kontrollieren Sie vor dem Kauf den Erneuerungsfonds. Bei Eigentumswohnungen dient ein Erneuerungsfonds der Renovation der gemeinschaftlichen Teile der Liegenschaft. Verfügt dieser über genügend Kapital, sind Sie vor überraschenden Zusatzkosten geschützt.

Was sind die Besonderheiten von Stockwerkeigentum?


Beim Stockwerkeigentum kann der Eigentümer über das Innere seiner Eigentumswohnung frei verfügen. Er kann es nach den eigenen Vorstellungen ausbauen. Über äussere Veränderungen, beispielsweise eine Fassadenrenovation, muss jedoch die gesamte Stockwerkeigentümerschaft entscheiden. Anfallende Kosten für das Gebäude und die Gemeinschaftsräume oder – Anlagen müssen von allen Stockwerkeigentümern getragen werden.


6 Tipps, worauf es bei Stockwerkeigentum zu achten gilt

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