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Förderprogramme beantragen und Kosten sparen

Erfahren Sie, wie Sie mit Baufördergeldern bei Ihrer Sanierung Kosten sparen können. Zu welchem Zeitpunkt sollten Baufördergelder beantragt werden? Hier finden Sie Antworten zu Ihren Fragen.

Was ist «Das Gebäudeprogramm»?

In der Schweiz sind Gebäude für 40 Prozent des Energieverbrauchs und für rund ein Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. Über eine Million Häuser sind nicht oder kaum gedämmt und damit energetisch dringend sanierungsbedürftig. «Das Gebäudeprogramm» steht für das Ziel von Bund und Kantonen, den Energieverbrauch sowie den CO2-Ausstoss des Schweizer Gebäudeparks zu reduzieren und unterstützt Eigenheimbesitzer durch Förderbeiträge bei Investitionen in die Energieeffizienz ihres Gebäudes.

Welche Massnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Massnahmen, welche die Energieeffizienz verbessern, erneuerbare Energien vorantreiben und den CO2-Ausstoss reduzieren. Wenn Sie Förderungen für Ihr Projekt erhalten, lohnt sich das für Sie gleich doppelt.

Erfüllt Ihre Sanierung oder Ihr Neubau die Kriterien, sparen Sie durch Baufördergelder nicht nur an den Investitionskosten des Projekts. Sie können auch künftig von tieferen Energiekosten profitieren und etwas Gutes fürs Klima tun. Fördergelder gibt es unter anderem vom Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen.

 

Wer kann mich bezüglich Förderprogrammen beraten?

In jedem Kanton gibt es mindestens eine Energieberatungsstelle. Diese unterstützt Sie bei der Planung Ihres Vorhabens und informiert über mögliche Förderprogramme. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen, damit Ihnen sicher keine Baufördergelder entgehen. Denn die Art der Bauförderungen kann sich je nach Kanton und teilweise auch nach Gemeinde deutlich unterscheiden. So lohnt es sich, einen GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone plus Empfehlungen) erstellen zu lassen. Für gewisse Fördermassnahmen gibt es eine GEAK-Plus-Pflicht.

Ab wann sollte ich mit Baufördermitteln planen?

Bei einer Sanierung sollten Sie zuerst wissen, welche Massnahmen Sie umsetzen möchten. Dazu fachlich beraten kann Sie unter anderem eine Energieberatungsstelle oder ein GEAK-Experte. Vielleicht verlieren Sie zu viel Wärme durch eine schlechte Dämmung. Oder Sie heizen noch immer mit Öl oder Gas. Für solche Einzelmassnahmen können Sie ebenso Fördergelder erhalten wie für eine Gesamtsanierung. Dafür müssen Sie entsprechende Bauförderungen jedoch unbedingt rechtzeitig beantragen – spätestens vor beginn der Bauarbeiten. Denn bereits begonnene Umbauten werden nicht gefördert.

Bei einem Neubau ist es sinnvoll, mögliche Bauförderungen schon ab der grundsätzlichen Planung des Gebäudes mit einzubeziehen. Denn nur besonders energieeffiziente Häuser werden gefördert. Angenommen, Sie möchten eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach installieren. Dann sollte das Gebäude möglichst vorteilhaft ausgerichtet  sein. Oder Sie entscheiden sich für Pellet als effizientes Heizsystem. Dann brauchen Sie ausreichend Platz im Keller für die Anlage.

Wann werden Baufördergelder ausbezahlt?

Das kann sich je nach Förderprogramm unterscheiden. Es ist aber auch abhängig davon, wann und wie Sie ein Gesuch stellen. Über Termine oder Erfahrungswerte kann Sie am besten die Beratungsstelle in Ihrem Kanton aufklären. 

 

Kann mein Antrag auf Baufördergelder abgelehnt werden?

Das ist aus mehreren Gründen möglich. Es kann etwa vorkommen, dass Bauförderbeträge für das Jahr bereits ausgeschöpft sind.

Oder Ihr Projekt erfüllt nicht alle Anforderungen für eine Bauförderung. Vielleicht haben Sie das Gesuch auch zu spät gestellt. Es sollte unbedingt vor Beginn der geplanten Massnahmen eingereicht werden. Auch ist es wichtig, dass Sie ein Gesuch vollständig und korrekt ausfüllen. Um zu vermeiden, dass mit Ihrem Antrag etwas schief geht und er im schlimmsten Fall sogar abgelehnt wird, besprechen Sie Ihr Projekt am besten frühzeitig mit einer kantonalen Energieberatungsstelle oder einem Energieberater - z.B. einem GEAK-Experten.

 

Kann mein Antrag auf Baufördergelder abgelehnt werden?

  • «Das Gebäudeprogramm» fördert diverse Massnahmen zur energetischen Sanierung.
  • Eine Sanierung gilt als förderungswürdig, wenn sie zusätzliche Energieersparnisse bewirkt. Ebenso kann der Ausbau erneuerbarer Energien oder das Senken des CO2-Ausstosses gefördert werden.
  • Neubauten fördert «Das Gebäudeprogramm» nur bei Minergie-P-Standard oder GEAK Klasse A.
  • Kleinere Photovoltaikanlagen haben Anspruch auf die Einmalvergütung EIV; die Kostendeckende Einspeisevergütung KEV (neu Einspeisevergütungssystem EVS) gibt es nur noch für Anlagen ab 100 kW. «Das Gebäudeprogramm» wiederum fördert Solarenergie.
  • Weitere Förderprogramme können je nach Kanton zur Verfügung stehen.

 

Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne.

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