Mit dem zinslosen Kapitaleinzahlungskonto erfüllen Sie die Vorschriften des Obligationenrechts und erhalten eine anerkannte Bestätigung unserer Bank. Wir übertragen das hinterlegte Kapital auf Ihr Geschäftskonto, sobald Ihre Firma bzw. die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen ist.
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Ihre Vorteile mit dem Kapitaleinzahlungskonto
Sie müssen lediglich das Antragsformular unterzeichnen und den notwendigen Betrag einzahlen.
Sie erhalten sofort eine Bestätigung der Kapitalhinterlegung zur Abgabe an die Behörden.
Wir übertragen das hinterlegte Kapital auf Ihr Geschäftskonto, sobald Ihre Firma bzw. die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen ist.
Wenn Sie eine Aktiengesellschaft gründen oder das Kapital einer bestehenden AG erhöhen, muss das Geld bei einer Bank hinterlegt werden. Dies schreibt das Obligationenrecht OR Art. 633 vor. Das Gleiche gilt gemäss OR Art. 779 für die Gründung oder Kapitalerhöhung einer GmbH.
Ablauf und Vorgehen
Sie unterzeichnen das Antragsformular und zahlen den entsprechenden Betrag auf das Kapitaleinzahlungskonto ein. Für die Behörden erhalten Sie eine Bestätigung per Kapitalhinterlegung unserer Bank.
Sobald Ihre Firma bzw. die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen ist, übertragen wir das hinterlegte Kapital nach Abzug einer Kommission auf Ihr Geschäftskonto und Sie können frei darüber verfügen.